Geld auch bei Krankheit: BU-Versicherungen und Alternativen
Für Selbstständige im Allgemeinen und Existenzgründer im Besonderen ist die Fähigkeit ihrer Arbeit nachzugehen, das wohl wichtigste Kapital. Doch was tun, wenn Schäden, hervorgerufen durch eine Krankheit oder einen Unfall, diese Fähigkeit beeinträchtigen oder gar gänzlich zum Erliegen bringen? Erfahren Sie, was Sie bei der Risikovorsorge gegen Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit beachten sollten.
Je früher, desto besser
Das Risiko seiner gewohnten Arbeit nicht mehr nachgehen zu können, ist mittlerweile nicht zu unterschätzen: Etwa jeden Vierten trifft es, Schätzungen zufolge, mittlerweile noch vor Erreichen des Renteneintrittsalters. Für Existenzgründer und Selbstständige sind die Folgen dabei besonders gravierend: Zum einen könnte ihr Ausfall gerade in den ersten Jahren nach der Betriebsgründung zur Geschäftsaufgabe führen, zum anderen können sie keinerlei gesetzliche Ansprüche geltend machen. Die private Vorsorge ist demnach dringend ratsam, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie sich um einen Vertrag bemühen, desto höher sind die Chancen eine gute und bezahlbare Police zu erhalten. Der Grund: Das niedrigere Eintrittsalter und der vermutlich bessere Gesundheitszustand.
Einkommenseinbußen bei vorübergehender Krankheit
Existenzgründer, die infolge einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig werden, haben in dieser Zeit Einkommenseinbußen. Um für den Fall der Fälle vorzusorgen, empfiehlt sich dabei das Krankengeld. Dieses erhalten freiwillig gesetzlich Versicherte ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, vorausgesetzt sie haben diesen Anspruch versichern lassen. Gesetzlich Versicherte ohne Anspruch können mit einer Krankentagegeldversicherung privat vorsorgen. Bei privat Versicherten ist zu prüfen, ob Krankentagegeld Bestandteil des Vollversicherungsvertrages ist und wenn ja, ab welchem Krankheitstag die Versicherung zahlt. Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sollten unbedingt prüfen, ob finanzielle Lücken in der bestehenden Versicherung durch eine Zusatzversicherung aufgefüllt werden können.
Möglichkeiten und Grenzen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für das Risiko einer dauerhaften Einkommensausfalls die wichtigste Absicherung. Sie springt ein, wenn der Versicherungsnehmer vor dem Rentenbeginn nicht mehr in der Lage ist, seinen gewohnten Beruf auszuüben. Ab einer mindestens 50-prozentigen Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer hier eine vorher vereinbarte monatliche Rente aus. Je höher die Rente sein soll, desto teurer sind in der Regel die Monatsbeiträge. Preise und Leistungen sollten deshalb auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung einem Vergleich unterzogen werden.
Wer einem Beruf nachgeht, der mit einem hohen Berufsunfähigkeitsrisiko assoziiert wird und/oder an einer chronischen Krankheit leidet, hat es jedoch schwer einen Vertrag zu erhalten oder muss mit zum Teil unbezahlbaren Risikozuschlägen rechnen.
Alternativen zum BU-Schutz
Wer keine Police bekommt oder die Beiträge nicht aufbringen kann, sollte sich folglich nach Alternativen umschauen. Folgende Absicherungsmöglichkeiten sind derzeit auf dem Markt erhältlich:
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Private Unfallversicherung
- Dread-Disease-Versicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
- Funktionsinvaliditätsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist am ehesten mit der BU-Versicherung vergleichbar. Die Rente wird hier allerdings erst dann gezahlt, wenn die Betroffenen fast gar nicht mehr arbeiten können, d.h. sie stehen dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden am Tag zur Verfügung. Der Vorteil: Die Verträge sind bis zu 40 Prozent günstiger als bei der BU-Versicherung.
Da die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit Krankheiten und seltener Unfälle sind, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger einzustufen als die private Unfallversicherung. Leistungen erhält in diesem Fall, wer dauerhaft (meist mehr als drei Jahre) seine Arbeitskraft aufgrund eines Unfalls verliert.
Eine neuere Form der Absicherung sind Dread-Disease-Versicherungen: Versicherungsnehmer erhalten eine Einmalzahlung für im Vertrag festgeschriebene Krankheiten oder Ereignisse (z.B. Herzinfarkt, Verlust der Sprachfähigkeit etc.). Der Grad der Beeinträchtigung im Zusammenhang mit der Arbeitskraft spielt dabei keine Rolle, es geht lediglich um den Nachweis einer im Versicherungsvertrag enthaltenen Krankheit.
Um Versicherungslücken zu vermeiden, empfiehlt es sich, die verschiedenen Dread-Disease Tarifkonditionen genau zu prüfen. Die Versicherung zahlt nämlich nur, wenn eine vertraglich vereinbarte Krankheit eintritt. Einige Tarife unterscheiden sich zwar nur im Kleingedruckten, was aber im Ernstfall über die Auszahlung der Versicherungssumme entscheiden kann.
Kunden einer Grundfähigkeitsversicherung haben dagegen Anspruch auf Leistungen, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Sprechen für mindestens ein Jahr oder dauerhaft verlieren.
Die Funktionsinvaliditätsversicherung zeichnet sich durch Teilleistungen aus Unfall-, Dread-Disease-Versicherung und Grundfähigkeitsversicherung aus. Der Nachteil: Die Krankheit muss einen bestimmten Schweregrad erreichen.
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