Legen Sie das Arbeitsverhältnis für die gesuchten Mitarbeiter fest

Wenn Sie ein Stellen- bzw. Mitarbeiterprofil erstellt haben, geht es an die Entscheidung für Arbeitsverhältnis, das die zukünftigen Mitarbeiter haben sollen. Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen, haben Sie u.a. die Wahl zwischen Praktikum, Studentenjob, Minijob, Teil- und Vollzeit oder gar der Zeitarbeit. Die Entscheidung für das richtige Arbeitsverhältnis sollte wohlüberlegt sein.

Sie planen, Mitarbeiter einzustellen? Dann müssen Sie sich früher oder später mit der Lohnbuchhaltung befassen. Da dies aber gerade für Gründer wichtige Ressourcen benötigt, ist zu empfehlen, die Lohnbuchhaltung an einen Profi abzugeben.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

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Mitarbeiter einstellen: Arbeitsverhältnis festlegen

Abhängig davon für welche Tätigkeiten Sie Mitarbeiter einstellen wollen, können Sie zwischen verschiedenen Arbeitsverhältnissen wählen:

  • Arbeitsverhältnis Praktikum oder Studentenjob:
    Wenn Sie auf der Suche nach einer auf Zeit ausgerichteten Unterstützung sind, für eine Tätigkeit, die noch keine voll ausgebildeten Mitarbeiter erfordert, dann können Sie bspw. Praktika oder Studentenjobs ausschreiben.
  • Arbeitsverhältnis Minijobs oder geringfügige Beschäftigung:
    Diese eignen sich für Tätigkeiten, die bis 400 € pro Monat entlohnt werden sollen. Hier gelten besondere und vereinfachte Regelungen für Sozialabgaben - insbesondere für den Arbeitnehmer. In einem Bereich von 401 € bis 800 € besteht eine Gleitzone, in der ebenfalls reduzierte Beitragssätze gelten. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich auf der Internetseite der Bundesknappschaft.
  • Arbeitsverhältnis Teil- und Vollzeit:
    Grundsätzlich können Sie sich mit Ihrem Mitarbeiter - im Rahmen der Gesetze - auf fast jedes Arbeitszeitmodell verständigen und die wöchentliche Arbeitszeit anpassen. Für beide Seiten kann dies neben Vorteilen jedoch auch Nachteile haben.
  • Arbeitsverhältnis Festangestellte oder freie Mitarbeiter:
    Neben der Festanstellung können Sie auch freie Mitarbeiter beschäftigen. Diese sind bei Ihnen gegen Honorar im Rahmen von bestimmten Projekten tätig. Der Vorteil ist, dass Sie diese also nur bezahlen, wenn Aufträge da sind.
  • Arbeitsverhältnis Befristete und unbefristete Arbeitsverträge:
    Sie müssen sich überlegen, ob Sie den Arbeitsvertrag befristen oder Ihre Mitarbeiter unbefristet einstellen wollen. In den ersten vier Jahren nach der Gründung können Existenzgründer befristete Arbeitsverträge bis zu einer Dauer von vier Jahren abschließen.
  • Arbeitsverhältnis Zeitarbeiter:
    Eine weitere Möglichkeit ist die zeitweise Ausleihung von Mitarbeitern von Zeitarbeitsfirmen - Arbeitnehmerüberlassung. Damit sind sie flexibler in der Anpassung an den Bedarf an Mitarbeitern.

Welches Arbeitsverhältnis? Vor- und Nachteile

Für den Unternehmer gibt es Vor- und Nachteile bei der jeweiligen Entscheidung für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis, wenn er einen Mitarbeiter einstellen möchte. Einige Beispiel werden im Folgenden erläutert, damit die Entscheidung für ein Arbeitsverhältnis leichter fällt.

(1) Arbeitsverhältnis Praktikum bzw. Studentenjob

Vorteile beim Arbeitsverhältnis Praktikum bzw. Studentenjob:

  • bei 400 Euro kostengünstig, da weniger Abgaben bei diesem Arbeitsverhältnis
  • Potenzial von Praktikanten oder Studenten kann frühzeitig für zukünftige Vorhaben des Unternehmens erkannt werden

Nachteile beim Arbeitsverhältnis Praktikum bzw. Studentenjob:

  • Vergleichsweise hoher Aufwand für die Einarbeitung in kürzester Zeit
  • Mitarbeiter mit relativ weniger Berufserfahrung in diesem Arbeitsverhältnis

(2) Arbeitsverhältnis Minijobs bzw. geringfügige Beschäftigung

Vorteile beim Arbeitsverhältnis Minijobs:

  • Geringere Pauschalabgaben durch Ersparnis bei Lohnsteuer/Sozialversicherung
  • Möglichkeit mehrere Mitarbeiter per Minijob einzustellen

Nachteil beim Arbeitsverhältnis Minijobs:

  • Die Vergütung ist trotz geringfügiger Beschäftigung im Krankheitsfall des Mitarbeiters oder während des Urlaubs zu leisten

(3) Arbeitsverhältnis freie Mitarbeiter

Vorteile beim Arbeitsverhältnis freie Mitarbeiter:

  • Qualifizierte und spezialisierte Mitarbeiter
  • Keine Lohnnebenkosten bei diesem Arbeitsverhältnis
  • Einstellung je nach eigener Auftragslage möglich

Nachteile beim Arbeitsverhältnis freie Mitarbeiter:

  • Freie Mitarbeiter stehen nicht ständig zur Verfügung
  • Anfangs fehlende Vertrautheit mit dem Unternehmen

(4) Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Vorteile beim befristeten Arbeitsverhältnis:

  • Möglichkeit zeitweise Ersatz für ausfallende Mitarbeiter (Schwangerschaft, Krankheit) einzustellen
  • niedriges Lohnniveau bei diesem Arbeitsverhältnis
  • Befristung ungesicherter Positionen im Unternehmen

Nachteile beim befristeten Arbeitsverhältnis:

  • Möglicher Wegfall eines Mitarbeiters durch Auslaufen des Arbeitsvertrags
  • Kurze Zeitspanne für Einarbeitung zur Verfügung bei diesem Arbeitsverhältnis

Wie Sie erkennen, gleicht kein Arbeitsverhältnis dem anderen. Am besten fährt man mit der Methode Pro und Kontra für das jeweilige in Frage kommende Arbeitsverhältnis aufzuschreiben und abzuwägen. Dabei sollten Sie immer das Ziel und Vorhaben Ihres Unternehmens im Hinterkopf behalten. Dann finden Sie für jeden Mitarbeiter das passende Arbeitsverhältnis.

Im nächsten Schritt stellt sich die Frage, über welchen Weg Sie geeignete Mitarbeiter finden können - die Personalsuche.

Tipp

Sind Ihre Mitarbeiter erst einmal angemeldet, müssen Sie monatlich eine Lohnabrechnung für sie erstellen. Diese Tätigkeit können Sie aber auch gleich an einen Profi auslagern.

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.