Bürgschaften in Rheinland-Pfalz erhalten
In Rheinland-Pfalz können Existenzgründer und Unternehmen, die für einen Kreditantrag nicht genügend Sicherheiten aufweisen, Bürgschaften von der Kredit-Garantiegemeinschaft des rheinland-pfälzischen Handwerks (KGG) anfordern. Zur Wirtschaftsförderung des Standorts Rheinland-Pfalz bietet die KGG unter anderem Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien für Unternehmen des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes an.
Ziel der Kredit-Garantiegemeinschaft ist die Förderung des Mittelstands durch die Übernahme von Finanzierungsrisiken, die Existenzgründungen erleichtern und bestehende Unternehmen festigen können. Grundvoraus- setzung für einen positiven Bürgschaftsbescheid ist die Vorlage eines aussichtsreichen Geschäftskonzepts, das einer Prüfung hinsichtlich fachlicher und kaufmännischer Eignung unterzogen wird. Die Abwicklung von Bürgschaften und Garantien der KGG werden von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz übernommen.
Das Bürgschaftsprogramm der KGG beinhaltet unter anderem folgende Angebote:
Ausfallbürgschaften
Die Ausfallbürgschaften der KGG sollen zur Besicherung kurz-, mittel- und langfristiger Investitions- und Betriebsmittelkredite für alle betriebswirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhaben wie Existenzgründungen zur Verfügung stehen. Die Anträge für eine Ausfallbürgschaft werden bei der Hausbank gestellt. Mit der Ausfallbürgschaft sollen unter anderen Handwerkbetriebe, Einkaufs-, Fertigungs- oder Lieferungsgenossenschaften oder Bauträger unterstützt werden. Die KGG verbürgt max. 80% der Summe von Investitionskrediten und max. 70% der Summe von Betriebsmittel- krediten. Die Bürgschaftshöchstsumme darf 1 Mio. € nicht übersteigen.
Bürgschaft direkt
Dieses Bürgschaftsprogramm soll Existenzgründern einen einfacheren und schnelleren Weg für die Aufnahme eines Kredits ebnen. Bürgschaft direkt eröffnet die Möglichkeit, eine Bürgschaftszusage zu erhalten, ohne das sich vorher eine Hausbank bereit erklärt hat, einen Kredit zu gewähren. Die Bürgschaftszusage gilt für maximal 3 Monate, innerhalb dieser Zeit ist die Vorlage der Finanzierungszusage der Hausbank notwendig. Damit fällt dieses Programm unter die Kategorie „Bürgschaft ohne Bank“. Der Bürgschaftshöchstbetrag liegt bei 150.000 €. Anträge werden direkt bei der KGG eingereicht.
KGG Start
Dieses Bürgschaftsangebot richtet sich speziell an Existenzgründer eines Handwerksunternehmens. Mit dem verbürgten Kredit sollen Investitions- und Betriebsmittel sowie Gründungs- und Anlaufkosten finanziert werden. Der Bürgschaftshöchstbetrag liegt bei 100.000 €. Anträge werden über die Hausbank gestellt.
Garantien für Beteiligungen
Mit Garantien für Beteiligungen will die KGG die Kapitalzuführung an Handwerksbetriebe durch Kapitalbeteiligungsgesellschaften fördern. Die mit einer Garantie versehene Beteiligung soll den Betrag von 1 Mio. € und das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen.
In Rheinland-Pfalz bietet neben der Kredit-Garantiegemeinschaft auch die Invesitions- und Strukturbank RP als Förderbank Bürgschaften an. Suchen Sie in unserer Kapitalgeber- und Förderdatenbank nach den Bürgschaftsangebote in Rheinland-Pfalz.
Kontakt Kredit-Garantiegemeinschaft RP
KGG Handwerk
Am Altenhof 15
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631.36 77 18 9
E-Mail: kgg @hwk-pfalz.de
www.kgg-rlp.de