Bis zu 20 Zentimeter Schnee Winter-Wetter in Deutschland naht: Was gilt für die Arbeit?

Wo schneit es in Deutschland?
Nach einem fast schon absurden November-Sommer mit bis zu 20 Grad ist es vorbei mit der Wärme. Der Winter setzt zum Kältesturz an, und diesmal bleibt es nicht bei einem kurzen Intermezzo. Bereits am kommenden Wochenende beginnt die Temperatur-Talfahrt, die laut Meteorologen erst dann stoppt, wenn selbst in tieferen Lagen die 0-Grad-Marke erreicht ist. Schnee wird ab Mitte nächster Woche vielerorts ein Thema.
Der Freitag bildet dabei die letzte Schonfrist. Während es im Großteil Deutschlands noch einmal mild bleibt, schiebt sich im äußersten Norden bereits ein Regenband ins Land. Diese feuchte, deutlich kühlere Luft arbeitet sich samstags und sonntags immer weiter südwärts vor. Am Wochenende dominieren vielerorts Regenschauer, im Nordosten sinken die Temperaturen bereits auf 6 bis 9 Grad.
Am Sonntag rutschen die Werte weiter in den Keller. Besonders der Nordosten erreicht nur noch 4 Grad, während der Süden sich ein letztes Mal im zweistelligen Bereich hält. Doch die Wolkenlandschaft zeigt schon deutlich, dass sich die Lage kippt. Denn ab Montag beginnt die frühwinterliche Phase – und zwar eindrucksvoll.
Ein kräftiges Tief über Skandinavien zieht dann feuchtkalte Polarluft nach Deutschland. Zunächst liegt die Schneefallgrenze in den Alpen noch bei über 1.000 Metern, fällt jedoch im Laufe des Montags bereits auf 600 Meter. Damit sind im gesamten Voralpenland Schneeschauer möglich. München mit seinen rund 500 Metern Seehöhe rückt damit knapp unter die Schneefallgrenze – nasse Flocken sind also durchaus denkbar.
In den nördlicheren Regionen wird das Wetter "eklig", wie es Meteorologen gern formulieren: Schauer, Wind, Graupel und zunehmend Schneegriesel. Die Schneefallgrenze sinkt dort auf 300 bis 600 Meter, was bedeutet, dass es in allen Mittelgebirgen winterlich wird. Vom Harz über das Sauerland bis zum Schwarzwald zeichnet sich ab Montag ein erster deutlicher Wintereinbruch ab.
Auch Dienstag und Mittwoch bleiben klar im Frühwinter-Modus. Am Dienstag liegt die Frostgrenze noch bei 800 Metern, am Mittwoch sinkt sie auf etwa 600 Meter ab. Damit bleiben die Alpen, der Bayerische Wald und sämtliche Mittelgebirge fest im Einflussbereich der Kaltluft. Schneeschauer werden zur neuen Normalität. Die Wettermodelle deuten darauf hin, dass dies erst der Anfang ist.
Die 14-Tage-Prognose, etwa für München, zeigt ein eindeutiges Bild: Die Temperaturen bleiben niedrig, teils fallen sie weiter. Das frühe Winterwetter stabilisiert sich, die Polarluft bleibt dominant. Damit steigen die Chancen, dass Schnee und Frost nicht nur in höheren Lagen, sondern auch im Flachland zum wiederkehrenden Begleiter werden.
Unsere Partner-EmpfehlungenVerspätung, Ausfall, Homeoffice: Was gilt bei Schnee für die Arbeit?
Wenn Schnee fällt, stellen viele Mitarbeitende dieselben Fragen. Arbeitgeber sollten darauf vorbereitet sein und die Antworten kennen. Viele dieser Regeln sind klar, werden aber im Alltag oft falsch eingeschätzt. Wir haben die häufigsten Missverständnisse aufgeklärt.
Was passiert, wenn Mitarbeiter wegen Schnee nicht zur Arbeit kommen?
Wenn ein Mitarbeitender wegen massiven Schneefalls nicht zur Arbeit gelangen kann, gilt grundsätzlich: Es besteht kein automatischer Anspruch auf Lohnzahlung. Der Grund: Das sogenannte Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer.
Konkret bedeutet das:
- Der Arbeitgeber muss nicht bezahlen, wenn der Arbeitnehmer schlicht nicht zur Arbeit erscheint, weil Straßen gesperrt sind oder der Nahverkehr nicht fährt.
- Allerdings kann im Einzelfall geprüft werden, ob ein betriebliches Risiko vorliegt (z. B. wenn der Betrieb selbst wegen Schnee nicht arbeiten kann).
Empfehlung für Arbeitgeber: Klare Regelungen zur Erreichbarkeit der Arbeitsstelle, zur Kommunikation bei Verspätung oder Ausfall und zur Entscheidung über Homeoffice.
Dürfen Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, wenn es schneit?
Rechtlich besteht kein automatischer Anspruch auf Homeoffice bei Schneefall. Im Zweifelsfall ist dies jedoch das pragmatischste Mittel, um Arbeitnehmern die Fortführung der Arbeit zu ermöglichen.
Wichtig:
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Entscheidet sich der Arbeitgeber für Homeoffice oder mobiles Arbeiten bei Schnee, sollte dies schriftlich oder per Betriebsvereinbarung geregelt sein.
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Kommunikation: Mitarbeiter sollten frühzeitig darüber informiert werden, ob und unter welchen Bedingungen Heimarbeit möglich ist. So werden Unsicherheit und Konflikte vermieden.
Tipp: Arbeitgeber sollten festlegen, welche Tätigkeiten von zu Hause erbracht werden können und wie Erreichbarkeit und Rückmeldung ablaufen.
Kann ein Arbeitnehmer Lohn verlangen, wenn er aufgrund der Witterung zu spät zur Arbeit kommt?
Wenn Mitarbeitende verspätet erscheinen (z. B. wegen Glätte oder Schnee) gilt grundsätzlich:
- Der Lohn kann kürzbar sein, da der Arbeitnehmer sein Wegerisiko trägt.
- Der Arbeitgeber darf eine entsprechende Lohnkürzung für die ausgefallene Zeit vornehmen.
- Auch eine Abmahnung ist möglich, wenn wiederholt Verspätungen auftreten.
Arbeitgeber sollten Verspätungs- und Erreichbarkeitsregeln festhalten und wiederholte Verstöße Dokumentieren.
Wann ist es zu kalt, um zu arbeiten?
Ein klassischer Fall: Mitarbeiter fragen, ob bei extremer Kälte oder Schneefall die Arbeit eingestellt werden muss. Aus arbeitsrechtlicher Sicht gilt:
- Es gibt keine generelle gesetzliche Grenze für Temperatur oder Schneefall, ab der Arbeitspflicht automatisch entfällt.
- Entscheidend sind arbeitsvertragliche Regelungen, Gefährdungsbeurteilung und konkrete Gefährdung (z. B. extreme Kälte ohne Schutzkleidung, Vereisung im Außenbereich).
- Arbeitgeber müssen im Rahmen der Arbeitssicherheit dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz nicht unzumutbar oder gefährlich wird (z. B. Glatteis auf Firmengelände, fehlende Heizung).
Arbeitgeber sollten die Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf Winterrisiken prüfen und um spezifischen Maßnahmen für Schnee, Glätte und Kälte ergänzen.
Muss man bei Glatteis zur Arbeit?
Grundsätzlich ja, sofern die Arbeitsstätte erreichbar ist und kein unzumutbares Risiko besteht. Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer, auch bei Glätte. Für Arbeitgeber bedeutet das:
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Zugänge, Gehwege und Zufahrten sollten geräumt und gestreut sein, damit Arbeitgeber nicht in die Haftung geraten.
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Klare Vorgaben kommunizieren: Welche Wege gelten als sicher? Was passiert, wenn der ÖPNV ausfällt?
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Bei unverhältnismäßigem Risiko (z. B. extrem steile Schneeverwehungen, nicht geräumter Parkplatz) kann eine betriebliche Entscheidung notwendig sein (z. B. Betriebsschließung oder Homeoffice).
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Räum- und Streuarbeiten sollten dokumentiert werden. Das kann im Streitfall die Haftung reduzieren.
Der Winter lässt sich nicht steuern. Der Umgang damit schon. Für Arbeitgeber sind transparente Kommunikation, klare Regeln und frühzeitige Organisation die wirksamsten Werkzeuge, um Schnee, Glätte und Kälte rechtssicher zu managen. Wer das jetzt vorbereitet, verhindert Konflikte und sorgt dafür, dass der Betrieb auch in frostigen Tagen verlässlich läuft.
Quellen:
wetter.de: Winter kommt nach Deutschland und bringt Schnee bis in tiefe Lagen