6,12 € GEZ fürs Kfz: So gehen Selbstständige vor

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Viele Selbstständige staunen, wenn plötzlich Post vom Beitragsservice kommt: 6,12 € im Monat für das eigene Auto – obwohl privat längst gezahlt wird. In Foren kocht die Wut, denn oft reicht schon eine einzige Geschäfts­fahrt, um beitragspflichtig zu werden. Warum der Rundfunkbeitrag fürs Kfz überhaupt fällig wird und wann er sich vermeiden lässt, sorgt für Verwirrung. Unser Überblick zeigt, was wirklich gilt und wo sich die häufigsten Irrtümer verstecken.

Nahaufnahme eines Autoradios
Der Rundfunkbeitrag wird nach Nutzungseinheit erhoben. Ein geschäftlich genutztes Kfz zählt dazu. Bild: Julia Avamotive / Pexels.

GEZ fürs Auto: Warum Selbstständige plötzlich 6,12 € im Monat zahlen sollen

Es beginnt oft mit einem unscheinbaren Brief: "Bitte melden Sie Ihr Fahrzeug – monatlich 6,12 €." Viele Selbstständige, die von zu Hause arbeiten, reiben sich verwundert die Augen. In den Online-Foren häufen sich ähnliche Geschichten. "Ich nutze mein Auto vielleicht einmal die Woche geschäftlich – das soll schon reichen?", schreibt ein Freiberufler. Ein anderer klagt: "Ich zahl' doch längst GEZ für meine Wohnung – wieso jetzt nochmal fürs Auto?"

Manche zahlen zähneknirschend, andere legen Widerspruch ein. Der Tenor bleibt derselbe: Der Rundfunkbeitrag fürs Kfz sorgt für Frust und Unverständnis. Nicht wegen der 6 €, sondern wegen des Prinzips.

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Warum wird der Rundfunkbeitrag fürs Kfz fällig?

Der Kern des Problems liegt im Detail: Der Rundfunkbeitrag wird nicht mehr nach Geräten, sondern nach Nutzungseinheiten erhoben. Für Selbstständige gilt: Jedes nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeug ist beitragspflichtig – unabhängig davon, wie oft es tatsächlich beruflich eingesetzt wird. Schon die gelegentliche Fahrt zur Post oder zum Kunden genügt. Für solche Fälle erhebt der Beitragsservice einen sogenannten Drittelbeitrag von 6,12 € monatlich.

Eine Ausnahme gibt es nur für beitragspflichtige Betriebsstätten: Pro Betriebsstätte bleibt ein gewerblich genutztes Fahrzeug frei. Wer jedoch im Homeoffice arbeitet, also in einer bereits privat angemeldeten Wohnung, profitiert davon nicht: Das Auto wird separat behandelt und ist in der Regel beitragspflichtig.

Damit wird das Alltagsauto vieler Selbstständiger zur Grauzone: privat angeschafft, steuerlich teils abgesetzt, aber nun auch beitragspflichtig. Genau diese Überschneidung von Privatem und Beruflichem ist es, die so viele irritiert und für gefühlte Doppelzahlungen sorgt.

Was gilt für Kleinunternehmer?

Viele Kleinunternehmer gehen davon aus, dass sie wie Privatpersonen behandelt werden. Schließlich gibt es weder Mitarbeiter noch separate Geschäftsräume. Doch rechtlich unterscheidet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht nach Unternehmensgröße oder Umsatz, sondern allein nach Nutzung.

Auch wer ein Nebengewerbe betreibt oder nur gelegentlich Aufträge ausführt, fällt unter dieselbe Regel: Sobald ein Fahrzeug nicht ausschließlich privat genutzt wird, entsteht Beitragspflicht. Entscheidend ist nicht, ob Umsatzsteuer abgeführt wird oder ob es sich um ein Kleingewerbe handelt.

Nur wenn das Fahrzeug nachweislich privat bleibt, also weder steuerlich noch faktisch betrieblich genutzt wird, entfällt der Kfz-Beitrag. Wird es hingegen für Fahrten zu Kunden, Veranstaltungen oder Lieferungen eingesetzt, ist die Meldung notwendig.

Kleinunternehmer profitieren jedoch von denselben Freistellungen wie größere Betriebe: Gibt es keine beitragspflichtige Betriebsstätte (weil das Gewerbe in der Privatwohnung läuft), wird lediglich der Drittelbeitrag für das genutzte Fahrzeug fällig.

Wie geht man am besten vor?

Wer Post vom Beitragsservice erhält, sollte den Brief nicht ignorieren. Ein kurzes Schreiben kann genügen, um Missverständnisse zu klären oder unnötige Nachforderungen zu vermeiden. Der Beitragsservice stellt dafür ein Online-Formular bereit, mit dem sich Fahrzeuge korrekt anmelden oder abmelden lassen. Entscheidend ist, die eigene Situation realistisch einzuschätzen: Wird das Auto tatsächlich auch betrieblich genutzt oder bleibt es privat?

Beitragspflicht besteht immer dann, wenn ein Fahrzeug nicht ausschließlich privat gefahren wird. Dabei spielt es keine Rolle, wie häufig die berufliche Nutzung erfolgt. Schon die Fahrt zum Kunden, zum Steuerberater oder zum Materialeinkauf kann rechtlich ausreichen, um das Auto beitragspflichtig zu machen. Wer dagegen glaubhaft erklären kann, dass das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt wird, muss keine zusätzlichen 6,12 € im Monat zahlen.

Bei Selbstständigen im Homeoffice liegt die Schwierigkeit oft in der Abgrenzung: Die Wohnung ist durch den privaten Rundfunkbeitrag bereits abgedeckt, das Fahrzeug jedoch nicht. Wird es für die Arbeit mitverwendet, fällt der sogenannte Drittelbeitrag an. Anders sieht es aus, wenn eine separate Betriebsstätte existiert – etwa ein Büro oder Ladenlokal. Dann ist die Betriebsstätte beitragspflichtig, und ein gewerblich genutztes Fahrzeug pro Standort bleibt beitragsfrei. Jedes weitere Auto kostet wiederum 6,12 € monatlich.

Wer unsicher ist, sollte die Situation aktiv mit dem Beitragsservice klären. Eine schriftliche Rückmeldung unter Angabe der privaten Beitragsnummer verhindert meist, dass die Wohnung und das Gewerbe doppelt erfasst werden. Das Online-Formular des Beitragsservice ermöglicht es, Betriebsstätten oder Fahrzeuge korrekt anzumelden oder eine Befreiung zu beantragen.

Auch steuerlich lohnt sich eine einheitliche Linie. Wird das Fahrzeug beim Finanzamt als Betriebsvermögen geführt oder über die 1-Prozent-Regel abgerechnet, spricht das automatisch für eine gewerbliche Nutzung – und damit für Beitragspflicht. Wer das Auto wirklich nur privat nutzt, sollte konsequent darauf verzichten, es steuerlich geltend zu machen.

In Zweifelsfällen hilft eine saubere Dokumentation: Wer Fahrtenbuch führt oder den beruflichen Einsatz nachweisen kann, schafft Klarheit im Fall von Rückfragen. Wichtig ist, auf Schreiben des Beitragsservice immer zu reagieren. Wer sie ignoriert, riskiert Mahnungen und im schlimmsten Fall eine Vollstreckung.

Quellen:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Wissenswertes zu KraftfahrzeugenSelbstständige und freiberuflich Tätige: Müssen Sie für Ihren Arbeitsort den Rundfunkbeitrag zusätzlich zahlen?

Reddit-Diskussionen im Forum r/selbststaendig

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

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