Patentberatung mit WIPANO: So beantragen Sie die Patentförderung

Technische Innovationen müssen vor dem Wettbewerb geschützt werden. Eine Patentanmeldung kann hier helfen, ist aber für viele Gründer zu teuer. Das BWMi unterstützt Erfinder im Zuge der WIPANO Patentförderung mit Fördergeldern in Höhe von bis zu 50 % der entstehenden Kosten.

Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie hierzu erfüllen müssen, wie Sie die WIPANO Förderung beantragen und natürlich auch den passenden Patentanwalt finden können.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Patentanmeldung wird mit WIPANO finanziell gefördert

Gründer, die eine technische Innovation entwickelt haben und diese finanziell verwerten möchten, sollten frühzeitig Schutzrechte für ihre Erfindung beanspruchen. Denn zu groß ist die Gefahr, dass die eigene Innovation plötzlich im Produkt eines konkurrierenden Unternehmens auftaucht. Die Anmeldung eines Patents oder eines Gebrauchsmusters beim Patentamt ist dabei der klassische Weg, um die eigene Geschäftsidee zu schützen und finanziell verwerten zu können.

Eine Patentanmeldung ist in der Regel jedoch kostenintensiv – insbesondere dann, wenn ein weltweiter Schutz der Erfindung gewünscht ist. Hinzu kommen neben den Kosten für die reine Anmeldung des Patents oft notwendige Beratungsleistungen. Bei der Beratung wird im Vornherein überprüft, ob für eine Patentierung überhaupt alle Voraussetzung erfüllt werden und ob nicht bereits ähnliche Konzepte in der Patentdatenbank vorhanden sind. Gründer mit geringem Kapital stehen hier trotz einer guten Idee bereits oft vor dem Aus, da deren finanzielle Mittel nicht ausreichen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet kleinen und mittleren Unternehmen mit der Fördermaßnahme WIPANO eine Lösung hierfür an, indem Erfinder bei der Patentberatung und -anmeldung finanziell unterstützt werden. WIPANO hat 2016 die Nachfolge der SIGNO-Förderung angetreten.

Was genau wird mit WIPANO gefördert?

Die WIPANO Förderung umfasst nicht nur Leistungen mit Fokus auf die reine Patentanmeldung durch einen qualifizierten Patentanwalt, sondern beinhaltet auch Beratungsmaßnahmen vor der Anmeldung. Aber auch die kompetente Nachbetreuung mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Verwertung des Patents wird unterstützt. Die zuschussfähigen Leistungen von WIPANO werden dabei in unterschiedlichen Leistungspaketen (LP) zusammengefasst:

  • LP 1 bei WIPANO: Grobprüfung der Erfindung
    Die Erfindung wird oberflächlich auf ihre grundsätzliche Patentierbarkeit geprüft.
  • LP 2 bei WIPANO: Detailprüfung der Erfindung
    Die Erfindung wird in Hinblick auf den aktuellen Stand der Technik und ihre wirtschaftliche Verwertbarkeit geprüft. Eine Kosten-Nutzen-Analyse wird im Rahmen der WIPANO Förderung ebenfalls unterstützt.
  • LP 3 bei WIPANO: Beratung und Koordinierung zur Patentanmeldung
    Das betreuende Beratungsunternehmen hilft bei der Suche und Beauftragung eines passenden Patentanwaltes, unterstützt aber auch bei der Abstimmung der Strategie und der Kommunikation mit dem Anwalt.
  • LP 4 bei WIPANO: Patentanmeldung
    WIPANO fördert die Patentanwaltsleistungen im Zusammenhang mit der Patentanmeldung und übernimmt einen finanziellen Teil der durch die Anmeldung entstehenden Amtskosten.
  • LP 5 bei Wipano: Maßnahmen zur Verwertung des Patents
    Um das Patent wirtschaftlich verwerten zu können, kann über WIPANO die Prüfung auf Verwertungsmöglichkeiten und daraufhin die Entwicklung einer Verwertungsstrategie finanziert werden. Auch weiterführende Aktivitäten wie Messeteilnahmen, der Prototypen-Bau oder die Marken- oder Designanmeldung können mit WIPANO gefördert werden.

Die Leistungspakete beziehen sich übrigens nicht ausschließlich auf die Anmeldung eines Patents, sondern können auch bei der Gebrauchsmuster-Anmeldung in Anspruch genommen werden.

Tipp

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Voraussetzungen für eine WIPANO Patentförderung

Antragsberechtigt für die WIPANO Patentberatung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der gewerblichen Wirtschaft. Aber auch selbstständige Freiberufler mit naturwissenschaftlichem bzw. technischem Fokus können eine Patentförderung beantragen. Dazu müssen die Antragsteller einen Standort in Deutschland besitzen und ihr Gewerbe als Hauptgewerbe betreiben.

Außerdem gilt als Voraussetzungen für eine WIPANO Antragstellung:

  • Das Unternehmen darf in den letzten fünf Jahren keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durchgeführt haben
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein – eine rechtzeitige Antragsstellung ist daher immens wichtig

Für die im Rahmen der WIPANO Förderung ebenfalls unterstützten öffentlichen Forschungsinstitute gelten neben anderen Leistungspaketen auch andere Voraussetzungen, denen im Kontext dieses Textes keine weitere Beachtung geschenkt wird.

Förderung in Höhe von bis zu 50 % der Kosten

Bei der Patentförderung durch WIPANO können kleine und mittlere Unternehmen grundsätzlich mit einem Zuschuss von 50 % der Kosten rechnen, die für die oben beschriebenen Leistungen entstehen. Die Obergrenze der bei WIPANO zuwendungsfähigen Ausgaben liegt bei 33.150 Euro, der maximale Zuschuss beträgt demnach 16.575 Euro. Dieser Zuschuss verteilt sich auf die fünf Leistungspakete wie folgt:

Leistungspaketmaximale Fördersumme
Grobprüfung der Erfindung375 Euro
Detailprüfung der Erfindung1.200 Euro
Beratung und Koordinierung zur Patentanmeldung2.000 Euro
Patentanmeldung10.000 Euro
Maßnahmen zur Verwertung des Patents3.000 Euro
Tipp

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WIPANO Förderung richtig beantragen

Um in den Genuss der WIPANO Patentberatung zu kommen, ist eine Beantragung der Patentförderung über das elektronische Formular-System „easy-online" fortlaufend möglich. Dort geben Sie Daten über Ihr Unternehmen sowie Ihre technische Innovation an und laden einige offiziellen Dokumente hoch. Je nach Rechtsform kann es sich dabei beispielsweise um eine aktuelle Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder Ihre Eintragung in die Handwerksrolle handeln.

Nach der Erstellung der korrekten Dokumente müssen Sie die entsprechenden Unterlagen ausdrucken und unterzeichnet an den Projektträger Jülich senden, der die WIPANO Patentförderung im Auftrag des BMWi koordiniert:

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Fachbereich GTI 5
Postfach 61 02 47
10923 Berlin

Die Bearbeitung des Antrags dauert rund vier Wochen. Ist eine dringendere Bearbeitung notwendig, können Sie unter vorheriger Rücksprache mit dem Projektträger einen Eilantrag stellen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie daraufhin einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Übrigens: Wundern Sie sich nicht, wenn im Bescheid vorerst nur 8.000 Euro zugesichert werden. Für die meisten deutschen und europäischen Patentanmeldungen kommen Sie gut damit aus. Bei internationalen Anmeldungen erhalten Sie nach korrektem Nachweis eine Aufstockung der Fördersumme auf maximal 16.575 Euro.

Der letzte Schritt: den passenden Patentanwalt finden

Haben Sie den positiven Bescheid erhalten und sind mindestens vier Wochen nach Ihrem postalischen Versand aller Unterlagen an den Projektträger vergangen, können Sie sich auf die Suche nach einem geeigneten Dienstleister machen. Wir empfehlen Ihnen gerne einen Patentanwalt aus unserem Netzwerk.

Nun haben Sie 24 Monate Zeit, den kompletten Beratungs- und Anmeldeprozess durchzuführen. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Verwendungsnachweise erhalten Sie die 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben überwiesen.

Sie glauben, keinen Patentanwalt zu benötigen? Dann können Sie es auch auf eigene Faust versuchen. Wir helfen Ihnen mit ausführlichen Informationen darüber, wie Sie ein Patent anmelden.

Tipp

Sie benötigen bei der Beantragung Ihres Patents Unterstützung? Ein erfahrener Patentanwalt aus unseren Netzwerk unterstützt Sie dabei.

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.