Innovationspreis Rheinland-Pfalz
1. Ein kurzer Überblick
Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz wird vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern des Landes vergeben. Er würdigt kleine und mittlere Unternehmen für herausragende Innovationen in den Bereichen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
2. Vorteile für Teilnehmer
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Attraktives Preisgeld: Insgesamt 60.000 €, Aufteilung durch die Jury.
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Öffentliche Anerkennung: Hohe Sichtbarkeit durch die Landesregierung und regionale Partner.
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Sachpreise für Anerkennungen: Bis zu zwei zusätzliche Ehrungen neben den Hauptpreisen.
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Netzwerkpotenzial: Auszeichnung durch Kammern und Ministerium stärkt Reputation und Kontakte.
3. Ablauf und Struktur
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Bewerbungsphase: Einreichung von Innovationen, die in Rheinland-Pfalz entwickelt oder umgesetzt wurden.
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Juryentscheidung: Vergabe in den Kategorien "Unternehmen", "Handwerk" und "Sonderpreis der Innovationsagentur" (jährlich wechselndes Thema).
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Preisverleihung: Erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung mit öffentlicher Bekanntgabe der Gewinner.
4. Teilnahmevoraussetzungen
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Teilnehmerkreis: Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
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Mitgliedschaft: Zugehörigkeit zu einer IHK oder Handwerkskammer erforderlich.
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Marktreife: Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen seit maximal vier Jahren am Markt sein, bereits erhältlich und umsatzwirksam.
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Regionalität: Wertschöpfung muss überwiegend in Rheinland-Pfalz erfolgen.
5. Besondere Hinweise
Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz stärkt die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen durch finanzielle Förderung, öffentliche Sichtbarkeit und politisches Gewicht. Besonders hervorzuheben ist die Verbindung von praxisnaher Innovation und nachhaltiger Standortförderung.
Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuche bitte die offizielle Website: https://innovationspreis.rlp.de/innovationspreis-rheinland-pfalz



