Lohnarten: Was Unternehmer beachten müssen

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Gehalt, Lohn, Entgelt: Viele verwenden diese Begriffe synonym, doch ganz so einfach ist es nicht. Steuerrechtlich kann die jeweilige Lohnart zudem entscheidend sein. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer kommt es dabei oft auf Details an. Hier finden Gründer wichtige Informationen.

Lohnarten
Lohnart ist nicht gleich Lohnart: Erfahrt die Unterschiede. (Bild: @pathdoc/shutterstock)

Welche Lohnarten gibt es und für wen sind sie wichtig?

Den Begriff Lohn kennt jeder, doch viele Angestellte haben keine Ahnung, dass es durchaus feine, aber bedeutende Unterschiede gibt. Wieso die verschiedenen Lohnarten für die Abrechnung wichtig sind und welche relevanten Kriterien existieren, sollte jeder Gründer wissen. Die Zuordnung der Lohnart wirkt sich nämlich direkt auf die Sozialversicherungs- und Steuerabgaben aus.

Folgende Lohnarten werden allgemein hin unterschieden:

  • Bruttolohnarten: alle Lohnarten, die sozialversicherungs- und steuerpflichtig sind
  • Nettolohnarten: alle Lohnarten, die nicht sozialversicherungs- und steuerpflichtig sind
  • Statistiklohnarten: nur zur Erfassung der Arbeitszeit, ohne Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

Unter den Bruttolohnarten werden Bruttobezüge und Bruttoabzüge zusammengefasst. Das wichtigste Merkmal ist, dass diese sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig sind.

Beispiele für Bruttobezüge sind das Gehalt, der Stundenlohn oder Sonderzahlungen des Arbeitgebers (Weihnachts- und Urlaubsgeld). Häufig wird übersehen, dass auch der Bruttoabzug zu den Bruttolohnarten zählt. Zu diesen gehören Kürzungen und der Verzicht auf Gehalt. Abzüge wirken sich direkt auf die Höhe der Steuer- und Sozialversicherungsabgaben aus.

Entsprechend zählen zu den Nettolohnarten der Nettobezug und auch der Nettoabzug. Das wichtigste Kriterium bei dieser Zuordnung ist, dass für die entsprechende Lohnart keine Steuer- und Sozialversicherungspflicht besteht.

Ein klassisches Beispiel für einen Nettobezug ist die Erstattung von Fahrtkosten durch den Arbeitgeber. Der Nettobezug erhöht dabei immer den Nettolohn. Auf der anderen Seite stellt der Nettoabzug folgerichtig einen Abzug vom Nettolohn dar. Zu diesen Abzügen zählt der Überweisungsbetrag für vermögenswirksame Leistungen oder auch de Betrag für die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Was sind steuerfreie Lohnarten?

Zusätzlich gibt es noch eine weitere, versteckte Lohnart-Kategorie: die steuerfreien Lohnarten.

Dabei handelt es sich um Leistungen von einem Arbeitnehmer, auf die keine Steuerabzüge fällig sind. Zu diesen zählt vor allem die Zahlung von Zuschlägen für Wochenend-, Feiertags- oder Nachtarbeit.

Aber auch der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Warengutscheine gehören zu den steuerfreien Lohnarten. Bei dem Wert des Warengutschein gilt jedoch ein Rahmen innerhalb einer Freigrenze von 44 Euro. Weitere Beispiele für steuerfreie Lohnarten sind Aufmerksamkeiten, der Auslagenersatz und die Reisekostenerstattung.

Unternehmer sollten sich an dieser Stelle aber immer über die aktuellen und speziellen Regelungen in der eigenen Branche erkundigen. In manchen Bereichen lässt sich nämlich selbst Berufskleidung steuerfrei abrechnen, in anderen hingegen wieder nicht.

Lohnarten
Je nachdem wie die Lohnart zugeordnet wird, sind Sozialversicherungs- und Steuerabgaben zu zahlen. (Bild: @create jobs 51/shutterstock)

Lohn und Gehalt: Welche Unterschiede gibt es?

Darüber hinaus muss auch die Frage geklärt werden, wer Lohn und wer Gehalt bekommt.

Eine in diesem Zusammenhang oft zitierte Faustregel lautet: "Arbeiter bekommen Lohn und Angestellte ein Gehalt". Dabei handelt es sich jedoch um ein Missverständnis, das auch unter Unternehmern und Gründern weit verbreitet ist. Stattdessen gibt es ein anderes Kriterium, anhand dessen sich Lohn und Gehalt unterscheiden lassen:

Die Zahlung des Gehalts ist immer auf eine feste Summe festgelegt, während der Lohn variieren kann. 

In der praktischen Anwendung bedeutet dies zwar oft, dass Arbeiter tatsächlich häufig Lohn und Angestellte Gehalt bekommen, doch ist das kein Grundsatz. Dass die vermeintliche Faustregel trotzdem oft zutrifft, liegt an der gängigen Praxis in vielen Unternehmen, Arbeiter nach der produzierten Stückzahl oder den geleisteten Arbeitsstunden zu bezahlen. Bei Angestellten bietet sich stattdessen meistens das fest ausgehandelte Gehalt an.

Je nach Branche kann aber ebenso das Gegenteil der Fall sein. Es gibt außerdem auch Ausnahmen, bei denen das Gehalt variieren kann. Mögliche Gründe sind ein Schichtsystem, bei dem zusätzliche Schichtzulagen gezahlt werden. Eine weitere einfache Möglichkeit, das Gehalt vom Lohn zu unterscheiden, ist der Zeitpunkt der Auszahlung. Das Gehalt wird bereits während des laufenden Monats gezahlt, ein Lohn erst nach dem Arbeitsmonat. Der Grund hierfür ist, dass die Ermittlung der zu zahlenden Summe beim Lohn erst nach Feststellung der Arbeitsstunden oder erbrachten Leistung möglich ist. Hinzu kommen die unterschiedlichen Besteuerungen von Sonderzahlungen.

Fazit

Lohnarten sind entscheidend, wenn es um die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben geht.

Wie sich zeigt, ist es nicht egal, ob von Lohn oder Gehalt die Rede ist. Oft stimmt es zwar, dass Arbeiter Lohn erhalten und Angestellte ein Gehalt, doch ist das in der Realität davon abhängig, ob eine fest vereinbarte Summe oder nach Leistung gezahlt wird. Außerdem kann die Höhe durch Sonderzahlungen variieren. 

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