Aufbewahrungsfristen 2026: Was darf entsorgt werden?

Warum Aufbewahrungsfristen wichtig sind
Als Unternehmer bist du gesetzlich verpflichtet, bestimmte Unterlagen über einen definierten Zeitraum aufzubewahren. Diese Regeln dienen dem Finanzamt, der Rechtssicherheit und im Streitfall der eigenen Absicherung im Falle eines Streits.
Verstöße gegen Aufbewahrungsfristen sind keine Kavaliersdelikte. Wer Unterlagen zu früh vernichtet, riskiert Schätzungen durch das Finanzamt, Bußgelder oder schlechtere Ausgangsbedingungen bei Betriebsprüfungen.

Die drei zentralen Fristen: 6, 8 und 10 Jahre
In der Praxis unterscheidet man drei Hauptgruppen von Aufbewahrungsfristen, je nach Art der Dokumente. Diese Fristen beginnen am 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem der entsprechende Geschäftsfall entstanden ist.
1. Sechsjährige Unterlagen
2026 darfst du entsorgen: Dokumente aus dem Jahr 2019 und früher
Diese Gruppe umfasst vorwiegend administrative Unterlagen:
- Import und Exportunterlagen
- Handels und Geschäftsbriefe
- Kalkulationsunterlagen
- Berichte aus Betriebsprüfungen
- Mahnbescheide
- Abgelaufene Versicherungspolicen
- Angebote, die zu einem Auftrag und einer Rechnung führten
Viele dieser Unterlagen dienen in erster Linie der Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen. Liegt ein Abschluss bereits lange zurück, darfst du die entsprechenden Akten in der Regel löschen oder vernichten.
Praxis-Tipp: Digitale Archivierung schafft Platz und reduziert Haftungsrisiken.
2. Achtjährige Unterlagen
2026 darfst du entsorgen: Dokumente aus dem Jahr 2017 oder früher
Zu dieser Fristengruppe gehören hauptsächlich Belege, die klassische Buchungsvorgänge dokumentieren:
- Rechnungen (Eingangs und Ausgangsrechnungen)
- Quittungen und Ausgabebelege
- Kassenbons
- Lieferscheine
- Frachtbriefe
- Kontoauszüge
- Eigen bzw. Notbelege
Diese Unterlagen sind für die steuerliche Prüfung wichtig. Sie belegen, wie Einnahmen und Ausgaben entstanden sind. Ohne sie fehlt dem Finanzamt die Grundlage für die Veranlagung.
Wichtig: Für elektronische Rechnungen gelten die gleichen Aufbewahrungsfristen wie für Papierrechnungen.
Tipp: Wer eine Buchhaltungssoftware nutzt, archiviert Dokumente dieser Art automatisch.
3. Zehnjährige Unterlagen
2026 darfst du entsorgen: Dokumente aus dem Jahr 2015 oder früher
Die längste Frist gilt für Unterlagen mit hoher rechtlicher Relevanz:
- Lohnunterlagen (z. B. Lohnlisten, Lohnsteuerbescheide)
- Steuerunterlagen
- Eröffnungsbilanz
- Firmenlageberichte
- Jahresabschluss
- Inventurunterlagen
- Handelsbücher
- Steuerbescheide
Im Schwerpunkt handelt es sich dabei um Unterlagen zur Gewinnermittlung.

Digitalisierung: Der große Vorteil für Unternehmer
Ein effizientes Archiv ist oft digital. Viele Unternehmer nutzen Buchhaltungssoftware oder digitale Archivierungssysteme, um Platz zu sparen und den Zugriff zu erleichtern.
Das Gesetz erkennt elektronische Archivierung grundsätzlich an. Voraussetzung ist, dass die Archivierung revisionssicher ist. Das bedeutet:
- Unveränderbare Speicherung
- Vollständige Ablage
- Nachvollziehbarkeit der Dokumente
- Schutz vor Verlust, Manipulation und Löschung
Gerade Eingangsrechnungen, Ausgabebelege und Kundenrechnungen lassen sich mit einer Buchhaltungssoftware gut digital verwalten.
Digital oder Papier? Beide Varianten sind erlaubt, solange die Aufbewahrung gesetzeskonform erfolgt.
Was du NICHT entsorgen darfst
Folgende Dinge darfst du auf keinen Fall entsorgen, auch wenn die Aufbewahrungsfrist bereits abgelaufen ist:
- Belege, die noch im aktuellen Prüfzeitraum relevant sein könnten
- Dokumente, Teil von Rechtsstreitigkeiten oder offenen Klärungen
- Verträge mit noch laufender Bindung
- Garantiescheine mit noch gültiger Laufzeit
Regel: Solange ein Sachverhalt noch nicht endgültig abgeschlossen ist, darf nichts entsorgt werden.
Sonderfälle und Ausnahmen
Steuerliche Sonderprüfungen
Das Finanzamt kann in Einzelfällen verlängerte Aufbewahrungsfristen anordnen, etwa bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten. In solchen Situationen bleibt die gesetzliche Pflicht bestehen, auch wenn die normale Frist abgelaufen wäre.
Betriebsprüfung
Wurde eine Betriebsprüfung angekündigt, gilt automatisch ein Aufbewahrungsstopp für die betroffenen Jahre. Du darfst in dieser Zeit keine Unterlagen vernichten.
Häufige Fehler vermeiden
Im folgenden Abschnitt lernst du die typischen Fehler kennen.
Fehler 1: Zu frühes Löschen von Dokumenten
- Problem: Probleme bei Betriebsprüfung, Schätzungsbescheide.
- Lösung: Führe ein strukturiertes Verzeichnis mit Aufbewahrungsdaten.
Fehler 2: Archivierung im Datei-Verzeichnis des eigenen Rechners
- Problem: Die Rechnerverzeichnisse von PCs sind nicht revisionssicher; es besteht das Risiko, dass Dateien gelöscht werden.
- Lösung: Nutze geprüfte Archivsysteme und sichere regelmäßig Backups.
Fehler 3: Vermischung alter und neuer Unterlagen
- Problem: Unübersichtliches Archiv, Risiko von Fristverstößen.
- Lösung: Trenne alt und neu klar, etwa durch jährliche Archivordner.
So bekommst du dein Archiv schlank
Ein schlankes Archiv spart Zeit und Nerven. So gehst du vor:
- Inventur des Archivs: Was liegt bereits Jahre ungenutzt herum?
- Fristenliste erstellen: Für jedes Dokument Datum und Frist festhalten.
- Digitalisieren, wo möglich: Scannen und in revisionssicherer Software speichern.
- Fristüberwachung: Mit Kalender oder Erinnerungssoftware Fristen im Blick behalten.
- Regelmäßiges Ausmisten: Plane einmal im Jahr einen „Archiv Clean Up“.
Fazit: Mit System statt Chaos
Aufbewahrungsfristen sind kein lästiges Übel, sondern helfen dir, rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Mit klaren Prozessen, digitalen Werkzeugen und einem regelmäßigen Blick ins Archiv sparst du Platz und hast keinen Stress mit dem Finanzamt.
Du willst Platz sparen und trotzdem gesetzeskonform arbeiten? Dann überlege Dir, die Ablage zu digitalisieren. Mit einer Buchhaltungssoftware oder einem Dokumentenmanagementsystem.