Gewerbliche Seiten unterliegen grundsätzlich der Impressumspflicht. Doch wie genau muss das Impressum aussehen, um Abmahnungen zu vermeiden? Die wichtigsten Antworten zur Impressumspflicht, den Pflichtangaben sowie Beispiele und Vorlagen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Ein Impressum können Sie schnell und einfach mit einem Impressumsgenerator erstellen.
Für die meisten Gründer lautet die erste Frage zum Thema Impressum: Für wen gilt die Impressumspflicht eigentlich? Die Antwort darauf ist eindeutig: die Impressumspflicht besteht grundsätzlich für alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen. Das Impressum soll Informationen über den jeweiligen Anbieter liefern – sowohl für Kunden als auch für Wettbewerber. Hierzu gehören also alle Onlineshops, aber auch Unternehmens-Websites, die lediglich der Darstellung des Unternehmens dienen. Unter die Impressumspflicht fallen ebenso alle Websites, auf denen Produktplatzierungen vorgenommen oder Werbung geschaltet wird.
Kurz gesagt: Jede Website, die nicht ausschließlich rein privaten Zwecken dient, benötigt ein Impressum. Dies fasst die nachfolgende Tabelle zur Impressumspflicht zusammen.
Medium | Impressumspflicht |
Private Webseiten | ✗ |
Unternehmensseiten | ✓ |
Onlineshops | ✓ |
Social Media (Facebook, Instagram, XING...) | ✓ |
E-Mails (Signatur) | ✓ |
Physische Werbemittel (mit Preisangaben) | ✓ |
Newsletter | ✓ |
Bücher | ✓ |
Mehr Details zum Impressum in den einzelnen Kanälen:
Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, unterliegen nicht der Impressumspflicht und benötigen somit kein Impressum. Dasselbe betrifft auch Blogs: solange der Blog lediglich als eine Art Tagebuch geführt und auf jegliche Art von Werbung verzichtet wird, ist kein Impressum vonnöten. Steht der Internetauftritt aber im Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit, so greift die Impressumspflicht.
Dies hört sich zunächst sehr simpel und eindeutig an, doch der Gesetzgeber lässt die Grenze zwischen geschäftsmäßig und privat verschwimmen. Denn bereits ein kleiner Werbebanner (auch, wenn Sie keinen oder nur einen geringen Umsatz damit machen) kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Ist das bei Ihnen der Fall, sollten Sie auf jeden Fall ein Impressum erstellen und auf Ihrer Website einbinden. Das Thema Blogging ist bei diesem Punkt noch umstritten. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten daher auch Blogger und Forenbetreiber vorsichtshalber ein Impressum erstellen.
Websites, die ausschließlich dazu dienen, eine Firma darzustellen, benötigen genau wie Unternehmensblogs, bspw. auf Basis von Wordpress, ein Impressum. Ein Impressum ist also auch für reine Blogs Pflicht. Hier muss darüber hinaus aber auch auf den Datenschutz geachtet werden.
Auch Onlineshops bedürfen eines Impressums. Neben den Pflichtangaben, die in diesem zu finden sein sollten, müssen Gründer aber auch an weitere wichtige Aspekte wie die Widerrufsbelehrung oder die Datenschutzerklärung denken.
Auch Social Media ist von der Impressumspflicht nicht ausgenommen, denn auch Profile und Fan- und Unternehmensseiten wie bei Facebook, XING, Twitter und Co. benötigen ein Impressum. Inhaltlich muss dort im Impressum zwingend dasselbe stehen wie im Impressum einer Website. Auch auf Facebook oder den anderen sozialen Netzwerken muss das Impressum so eingebunden werden, dass es unmittelbar mit nur wenigen Klicks für alle ersichtlich ist.
Geschäftliche E-Mails, die nicht lediglich unternehmensintern ausgetauscht werden, müssen ebenfalls ein Impressum enthalten – dies sollte als Signatur eingebaut werden. Besonders bei erstmaligem Kontakt mit einer Person muss im E-Mail-Impressum auf die Verarbeitung der Daten gemäß DSGVO hingewiesen werden. Enthält eine geschäftliche E-Mail kein Impressum in der Signatur, kann dies abgemahnt werden.
Auch bei Werbemitteln wie Flyern oder Broschüren muss ein Impressum eingefügt werden, wenn sich auf diesen genügend Informationen zu Leistungen und Preisen der angebotenen Waren befinden. In diesem Fall muss ein vollständiges Impressum angegeben werden mit allen Pflichtangaben. Handelt es sich bei den Werbemitteln um reine Image-Werbung, besteht keine Impressumspflicht.
Auch Newsletter bedürfen eines vollständigen Impressums – inhaltlich genauso wie auf der Website. Ein einfacher Link zum Impressum reicht im Newsletter nicht aus.
Genauso wie Magazine oder Zeitschriften benötigen auch Bücher ein Impressum. Pflicht ist hier die Angabe des vollen Namens und einer ladungsfähigen Adresse. Alle weiteren Pflichtangaben sind je nach Bundesland in den Pressegesetzen aufgelistet.
Lassen Sie Ihr Impressum inkl. der Datenschutzerklärung vom Anwalt zum speziellen Gründerpreis erstellen und schützen Sie sich so vor Abmahnungen.
Impressum und Datenschutz vom AnwaltUrsprünglich für Presseerzeugnisse wie Zeitungen oder Magazine verwendet, hat sich der Begriff Impressum mittlerweile auch in der digitalen Welt etabliert. Die sogenannte Anbieter-Kennzeichnungspflicht ist im Telemediengesetz (TMG) geregelt und gibt vor, welche Angaben ein Impressum enthalten muss.
Gemäß § 5 TMG sind folgende Punkte zu berücksichtigen, wenn Sie ein Impressum erstellen wollen:
Angabe | Freiberufler | Kleingewerbe | GmbH, UG, etc. |
---|---|---|---|
Betreiber der Website | |||
Adresse | |||
Vertretung des Unternehmens | |||
Angaben zum Kapital | |||
Kontakt | |||
Aufsichtsbehörde | |||
Registereintrag | |||
Standeskammer | |||
Steuernummer | |||
Umsatzsteuer-ID | |||
Liquidation/Auflösung |
Die nachfolgenden Impressen sind ausschließlich Vorlagen für ein eigenes Impressum – jedoch kein Ersatz für eine rechtliche Prüfung. Nachfolgend finden Sie vier Muster für ein Impressum, wie es bei Einzelunternehmern, Freiberuflern, einer GbR oder einer GmbH Verwendung finden kann. Wichtig ist, dass Sie die Vorlage für das Impressum final juristisch prüfen oder direkt vom Experten erstellen lassen.
Beispieltext |
Betreiber der Website Max Meister |
Adresse |
Vertretung des Unternehmens — |
Kontakt Telefon: +49 30 123456 Fax: +49 30 123456 E-Mail: kontakt@max-meister.de Internet: www.max-meister.de |
Aufsichtsbehörde — |
Registereintrag — |
Standeskammer — |
Umsatzsteuer-ID (Wenn vorhanden) Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 63527364839 |
Liquidation/Auflösung — |
Beispieltext |
Betreiber der Website Steuerberater Max Meister |
Adresse |
Vertretung des Unternehmens — |
Kontakt Telefon: +49 30 123456 Fax: +49 30 123456 E-Mail: kontakt@max-meister.de Internet: www.max-meister.de |
Aufsichtsbehörde — |
Registereintrag — |
Standeskammer Berufsrechtliche Regelungen: |
Umsatzsteuer-ID (Wenn vorhanden) Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 63527364839 |
Liquidation/Auflösung — |
Beispieltext |
Betreiber der Website Max Meister, Hans Müller GbR |
Adresse |
Vertretung des Unternehmens Vertreten durch Herrn Max Meister und Frau Mia Schulze |
Kontakt Telefon: +49 30 123456 Fax: +49 30 123456 E-Mail: kontakt@max-meister.de Internet: www.max-meister.de |
Aufsichtsbehörde — |
Registereintrag — |
Standeskammer — |
Umsatzsteuer-ID (Wenn vorhanden) Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 63527364839 |
Liquidation/Auflösung (Wenn zutreffend) i. L. |
Beispieltext |
Betreiber der Website Max Meister GmbH |
Adresse |
Vertretung des Unternehmens Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Max Meister |
Kontakt Telefon: +49 30 123456 Fax: +49 30 123456 E-Mail: kontakt@max-meister.de Internet: www.max-meister.de |
Aufsichtsbehörde — |
Registereintrag Registernummer: HRB 9875 Registergericht: AG Impressumsstadt |
Standeskammer — |
Umsatzsteuer-ID (Wenn vorhanden) Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 63527364839 |
Liquidation/Auflösung (Wenn zutreffend): i. L. |
Achten Sie darauf, dass das Impressum Ihrer Website von allen Unterseiten aus mit einem Klick erreichbar und eindeutig beschriftet ist. Der Link zum Impressum darf nicht von anderen Elementen, wie z. B. einem Cookie-Hinweis, überlagert werden. Idealerweise platzieren Sie den Impressumslink in den Footer-Bereich Ihrer Website.
Zur Impressumspflicht gehört darüber hinaus natürlich auch, dass Sie dieses stets aktuell halten und es bei Veränderungen anpassen, etwa bei einem Wechsel der Rechtsform oder Änderungen der Kontaktdaten.
Verwenden Sie auf Ihrer Website oder in Ihren Werbemitteln Bilder externer Quellen, so müssen diese im Impressum erwähnt werden. Leider gibt es keine einheitliche Regelung, wie dies genau umzusetzen ist. Beachten Sie hierfür die Lizenzbedingungen der Rechteinhaber der Bilder.
Enthält Ihre Website journalistische Inhalte oder führen Sie einen Blog, so muss sich im Impressum ein Hinweis zur für den Content verantwortlichen Person inklusive Adresse finden. Beschäftigen Sie mehrere Redakteure, so muss der zuständige Chefredakteur genannt werden.
Wenn Sie eine Website betreiben, benötigen Sie neben dem Impressum normalerweise auch eine Datenschutzerklärung. Überlassen Sie die Erstellung einem erfahrenen Anwalt.
Impressum + Datenschutz professionell erstellen lassenUm ein Impressum für Ihre Website zu erstellen, können Sie entweder
Juristische Texte wie ein Impressum selbst zu erstellen, ist nicht jedermanns Sache. Noch dazu stellt dies ein gewisses rechtliches Risiko dar. Deshalb hat es sich in der Praxis bewährt, einen sogenannten Impressumsgenerator zu verwenden oder aber natürlich einen Anwalt damit zu beauftragen.
Ein Impressumsgenerator führt zu einem rechtssicheren Impressum und packt bei Bedarf die für die Einbindung von Social-Media-Kanälen wie bspw. Facebook und auch Google Analytics notwendigen Disclaimer sowie Bildnachweise gleich hinzu.
Einen Anwalt mit der Erstellung des Impressums zu beauftragen, gibt die Sicherheit, dass alle Pflichtbestandteile abgedeckt und rechtliche Besonderheiten miteinbezogen werden.
Wenn Sie sich an den Pflichtbestandteilen für Rechtsform und Branche orientieren, können Sie Ihr Impressum ohne großen Aufwand selbst erstellen. Beachten Sie, dass dieses unter Umständen nicht rechtssicher ist und abgemahnt werden kann. Hier kann es helfen, sich an bestehenden Impressen zu orientieren oder mit einem Muster zu arbeiten.
Wie ein Impressum je nach Rechtsform aussehen muss, zeigt unser PDF. Enthalten sind:
Verstöße gegen die Impressumspflicht können abgemahnt werden – das ist in den letzten Jahren tausendfach vorgekommen. Die Rechtsprechung ist hier noch allerdings nicht einheitlich. Manche Gerichte deklarieren es als Rechtsverstoß, manche dagegen sagen, dass bestimmte Verstöße gegen die Impressumspflicht nicht abmahnfähig sind. Aufgrund dessen sollte sich jede Firma und jedes Gewerbe Gedanken darüber machen, ob ein Impressum benötigt wird und welche Angaben darin enthalten sein müssen.
Ein unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum können sowohl Websitebesucher melden, die in keinem Kontext zum Unternehmen stehen, als auch Wettbewerber – denn ein fehlerhaftes Impressum verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Bürger können sich an den Verbraucherschutz wenden; Wettbewerber an die Wettbewerbszentrale.
Haben Sie eine Abmahnung aufgrund eines fehlenden oder falschen Impressums erhalten, gilt zunächst: keine Panik. Bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder Abmahngebühren bezahlen, sollte der Gang zum Anwalt der erste Schritt sein. Da viele Abmahn-Anwälte oder Websites zum schnellen Abmahnen fehlender oder falscher Impressen (besonders bei der Konkurrenz) verleiten, kann es schnell sein, dass bei einem Fehler gleich mehrere Abmahnungen ins Haus flattern. Eine solche Impressums-Abmahnung kann bis zu mehreren tausend Euro kosten. Ein Anwalt hilft, etwaige ungerechtfertigte Abmahnungen abzuwehren und das eigene Impressum rechtssicher zu gestalten.
Eine Abmahnung aufgrund eines fehlenden oder unvollständigen Impressums kann mehrere tausend Euro kosten. Daher empfehlen wir, auf jeden Fall einen Anwalt zurate zu ziehen.
Lassen Sie Ihr Impressum inkl. der Datenschutzerklärung vom Anwalt zum speziellen Gründerpreis erstellen und schützen Sie sich so vor Abmahnungen.
Impressum und Datenschutz vom AnwaltFür Gründer und Unternehmer sind über das Impressum hinaus noch weitere rechtliche Aspekte zu bedenken, um die Sie sich am besten gleichzeitig mit der Erstellung Ihres Impressums kümmern, um abmahnsicher im Web zu agieren:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Gibt es auf Ihrer Website kostenpflichtige Inhalte oder handelt es sich um einen Onlineshop, müssen Sie Nutzer über Ihre Geschäftsbedingungen informieren.
Nicht selten kommt das Impressum bei der Erstellung der Unternehmenswebsite oder des Onlineshops zu kurz. Dabei sollten Gründer unbedingt darauf achten, ein aktuelles, leicht verständliches und vollständiges Impressum gut zugänglich auf der Website einzubinden.
Die Impressumspflicht besteht grundsätzlich für alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen. Hierzu zählen also auch Onlineshops und Unternehmens-Websites, die lediglich der Darstellung des Unternehmens dienen. Unter die Impressumspflicht fallen ebenso alle Websites, auf denen eine Produktplatzierung vorgenommen oder Werbung geschaltet wird.
Personen, die Websites ausschließlich für private oder familiäre Zwecke betreiben und keine Werbebanner etc. geschaltet haben, benötigen in der Regel kein Impressum.
Impressen dienen der Transparenz und dem Verbraucherschutz. Im Falle einer rechtlichen Auseinanderrsetzung kann so schnell die für die Website zuständige Person identifiziert und kontaktiert werden.
Je nach Rechtsform und Branche sind im Impressum andere Pflichtangaben im Impressum einzufügen.Zwingend anzugeben sind jedoch
Die besonderen Berufsgruppen und Onlineshopbetreiber sollten sich zudem genauestens informieren, welche zusätzlichen Angaben für sie Pflicht sind.
Im Impressum wird die Steuernummer nicht gefordert; lediglich die USt.Id-Nr. muss, sofern vorhanden, angegeben werden.
Das Impressum muss für Besucher der Website leicht zugänglich sein, das bedeutet, dass der Link nicht durch darüber liegende Elemente verdeckt oder in Menüs gepackt werden darf. Rechtssicher ist es, wenn Sie den Link zu Ihrem Impressum im Footer Ihrer Website einbinden. So ist es von jeder Unterseite aus mit einem Klick erreichbar.
Werbemittel wie Flyer oder Broschüren, die Details wie bspw. Preise zu den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen enthalten, bedürfen eines Impressums. Hierbei müssen dann alle Pflichtangaben wie beim Website-Impressum angegeben werden.
Nein, die DSGVO betrifft lediglich den Datenschutz; bestehende Impressen müssen aufgrund der DSGVO nicht angepasst werden.
Wenn Sie ein Impressum für Ihre Website erstellen möchten, bietet sich zunächst die Nutzung von sogenannten Impressumsgeneratoren an. Diese liefern jedoch nicht zwangsweise für jeden Unternehmer gültige Impressen. Deshalb sollten Sie das so erzeugte Impressum einem Anwalt vorzeigen oder es gleich von diesem erstellen lassen.