1. Die wichtigsten Angaben
Im Folgenden zeigen wir die wichtigsten Angaben, die Unternehmer für das jeweilige Schutzrecht im Businessplan machen sollten. Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit stehen dabei im Mittelpunkt.
Patent | Gebrauchsmuster | Marke | Design | |
Formale Angaben | Aktenzeichen | Aktenzeichen | Registernummer | Registernummer |
Tag der Anmeldung | ja | Ja | Ja | Ja |
Zeitpunkt Registrierung | Ja | Ja | Ja | Ja |
Schutzdauer | Ja | Ja | Ja | Ja |
Grundsatz der Darstellung | Verständlich präsentieren | Verständlich präsentieren | Emotional inszenieren | Emotional inszenieren |
Am wichtigsten | Darstellung des Kundennutzens, der Wettbewerbsvorteile und der möglichen Alleinstellung durch das Schutzrecht | |||
Weiterführende Ratgeber | Patent | Gebrauchsmuster | Marke | Design |
Neben den formalen Angaben ist es entscheidend zu dokumentieren, warum das jeweilige Schutzrecht für den Erfolg des Gründungsprojektes wichtig ist. Listen Sie also auf:
- Welche Alleinstellungsmerkmale das Schutzrecht bringt
- Wettbewerbsvorteile durch das Schutzrecht
- Kundennutzen durch das Schutzrecht
2. Schutzrechte im Businessplan präsentieren
Nachfolgend erfahren Sie weitere Tipps, wie Unternehmer ein Patent, ein Gebrauchsmuster, eine Marke oder ein eingetragenes Design im Businessplan präsentieren.
Patent
Wichtig ist es, glaubhaft zu vermitteln, dass der Prozess der Patentanmeldung am Laufen ist. Unternehmer sollten sich mit dem Patentanwalt abstimmen, in welchem Umfang sie das Patent im Businessplan präsentieren, ohne dass es für den Anmeldeprozess und den Patentschutz schädlich ist. In jedem Fall sollte der Unternehmer den Kundennutzen präsentieren, den das Patent bringen wird. Die Darstellung sollte verständlich und anschaulich sein, damit der fachfremde Laie den Vorteil des Patents versteht.
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster darf der Unternehmer so anschaulich wie möglich präsentieren. Auch hier ist Verständlichkeit das oberste Gebot bei der Darstellung des technischen Produkts. Im Idealfall sagt der Investor oder der Kreditberater: "Wow, das würde ich auch gerne kaufen."
Marke
Ähnlich ist es bei der Marke. In jedem Fall sollte die Marke werblich und bildhaft präsentiert werden. Neben den formalen Angaben wie der Registrierungsnummer, gehören die Angabe des Markentyps (Wort, Bildmarke), Abbildungen und Erläuterungen in den Businessplan. Bei einem Logo und einem Slogan sollte erläutert werden, warum dieses Logo bzw. dieser Slogan gut zur Zielgruppe passt und warum es für das Marketing der zu gründenden Firma wichtig ist. Ruhig auch Marken von Wettbewerbern präsentieren, um Abgrenzung und Positionierung zu demonstrieren.
Eingetragenes Design
Attraktivität und Anschaulichkeit der Präsentation gilt auch für das eingetragene Design. Der Unternehmer sollte sein Design im Businessplan geschmackvoll inszenieren. Verspürt der potenzielle Geldgeber die Lust, das Design zu kaufen, steigert das die Wahrscheinlichkeit, dass die Finanzierung klappt.
3. Zeitplanung Anmeldung und Businessplan
Patent | Gebrauchsmuster | Marke | eingetragenes Design | |
Beginn des vorläufigen Schutzes | Tag der Anmeldung | |||
Beginn des Schutzes | Veröffentlichung Patentblatt | Eintragung Register | Anmeldetag | Eintragung Register |
Idealerweise ist beim Verfassen des Businessplans die Anmeldung bereits vollzogen. Denn mit der Anmeldung beginnt bereits der Schutz. Auch wenn beim Patent der eigentliche Schutz mit der Veröffentlichung im Patentblatt beginnt, entscheidet der Tag der Anmeldung über die Priorität der Bearbeitung. Im Falle, dass zwei Start-ups 2 identische Patente entwickeln, gewinnt das Start-up, der die Anmeldung am schnellsten durchgeführt hat. Gerade beim Patent ist eine frühzeitige Anmeldung wichtig. Denn dann können Unternehmer im Businessplan bereits erste Erkenntnisse aus dem Eintragungsverfahren im Businessplan vorweisen.
Wichtig dabei ist: Sie müssen Kosten und Gebühren für die Anmeldung des Schutzrechtes aus eigenen Mitteln finanzieren. Dies muss in Ihre Kostenplanung einfließen.
4. Häufige Fragen
So umfangreich, dass der Kreditberater bzw. der Investor die Wettbewerbsvorteile versteht, die das Schutzrecht bringt.
Wenn die Ergebnisse der Recherche bei der Erläuterung der Wettbewerbsvorteile helfen, dann können Rechercheergebnisse in der gebotenen Kürze und Klarheit im Businessplan präsentiert werden.
Ja, das ist sinnvoll. Erläutern Sie dem Patentanwalt, wie sie das Schutzrecht im Businessplan präsentieren. Er kann ihnen dann sagen, ob das für den Anmeldeprozess schädlich ist.
Die typischsten Fehler sind:
- Die Darstellung erfolgt in technischem Fachchinesisch, das der Laie nicht versteht.
- Der Nutzen des Schutzrechts für den zukünftigen Erfolg des Unternehmens wird nicht herausgestellt.
- Die Präsentation ist wenig anschaulich und lieblos.
Die wichtigsten Grundsätze sind:
- Frühzeitig das Patent anmelden
- Verständlich und nachvollziehbar Präsentieren
- Kein aufgeblähtes technisches Kauderwelsch
- Abstimmung der Präsentation mit dem Anwalt
Wichtig beim Gebrauchsmuster im Businessplan sind Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Erfindung.
Eine Marke muss inszeniert werden. Die Darstellung ist also werblich-emotional.
Auch das Design sollte werblich-emotional präsentiert und inszeniert werden.
Das ist nicht empfehlenswert. Zwar sollte im Businessplan mit Aktenzeichen und Registrierungsnummern glaubhaft vermittelt werden, dass das Anmeldeverfahren läuft. Bei den technischen Schutzrechten wie Patent und Gebrauchsmuster braucht es aber nicht alle Details, die für den Beamten im DPMA wichtig sind. Bei den emotionalen Schutzrechten wie der Marke und dem eingetragenen Design sind die Unterlagen für das Patentamt zu umfangreich und wirken häufig zu lieblos.
Sichern Sie Ihre Erfindung, bevor es ein anderer tut. Ein erfahrener Anwalt hilft dabei.
Schützen Sie Ihren Designentwurf! Ein spezialisierter Anwalt unterstützt Sie dabei.
Lassen Sie Ihr Gebrauchsmuster von einem erfahrenen Anwalt schützen.