Die Produkthaftpflichtversicherung: Schutz für Hersteller und Onlineshops

Verletzt sich eine Person an einem Produkt oder wird eine Sache durch ein Produkt geschädigt, dann haftet der Hersteller. Aber: Als Hersteller gilt nicht nur, wer selbst produziert.

Wir erklären, wer als Hersteller gilt und welche Leistungen die Versicherung bietet. Außerdem für Online-Händler wichtig: eine Cyber- und Elektronikversicherung. In Eile? Hier kostenfreies Versicherungs-Angebot anfordern!

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Produkthaftpflichtversicherung sichert Hersteller ab, wenn ihre Produkte Schäden an Personen oder Sachen verursachen.
  • Die Produkthaftpflichtversicherung kann nur in Verbindung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
  • Hersteller ist nicht gleichbedeutend mit Produzent! Auch Händler können als Hersteller gelten, z. B. wenn sie Waren unter dem eigenen Namen oder Logo vertreiben.
  • Die Produkthaftpflicht ist wichtig für alle im e-Commerce, ob bei Ebay, Amazon Marketplace oder Shopify.

  | Wer braucht eine Produkthaftpflichtversicherung?

Eine Produkthaftpflichtversicherung ist wichtig für alle Unternehmen und Selbstständige, die Produkte herstellen oder mit Produkten handeln. Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller, wenn seine Produkte an Menschen oder Sachen einen Schaden verursachen (§ 1 ProdHaftG). Auch wer ein Produkt nicht selbst hergestellt hat, kann als Hersteller gelten und gemäß Produkthaftung für Schäden haften. Das gilt in folgenden Fällen:

  • Das Produkt wird in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingeführt, um es zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleasen.
  • Das Produkt wird unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke vertrieben, der Händler gibt sich somit als Hersteller aus.
  • Der Hersteller des Produktes kann nicht festgestellt werden, z. B. bei Kauf im Ausland oder im Großhandel (§ 4 ProdHaftG).

Haftung bei Dropshipping

Dropshipping bedeutet, dass ein Online-Händler Produkte anbietet, die er selbst nicht besitzt oder auf Lager hat. Bestellt ein Kunde ein Produkt, leitet der Onlineshop-Betreiber die Bestellung an seinen Großhändler oder Hersteller weiter, der es dem Käufer direkt zusendet. Wird das Produkt dabei z. B. aus China in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt, haftet bei einem Schaden der Online-Händler!

Wichtig: Manche Produkte entsprechen nicht den europäischen Sicherheitsstandards – und Lieferanten aus dem Ausland sind manchmal nach kurzer Zeit nicht mehr erreichbar. In diesem Fall können Sie Ihre eigenen Regressansprüche nicht durchsetzen.

Kostenfreies Versicherungs-Angebot

Wichtig ist die Produkthaftungsversicherung für folgende Branchen und Berufe:

  • Amazon Marketplace Händler (Amazon FBA)
  • Einzelhändler
  • eBay Shop Händler
  • Gastronomen, z. B. Betreiber von Cafés, Catering oder Restaurants
  • Handwerker, z. B. Schreiner oder Tischler
  • Importeure (bei Import in den Europäischer Wirtschaftsraum - EWR)
  • Facebook Shop Händler
  • Hersteller, z. B. von Kosmetikprodukten
  • Lieferanten
  • Online Shop Händler
  • Produzenten
  • Quasihersteller, d. i jemand der durch das Anbringen seines Namens, Logos oder seiner eigenen Marke nach außen als Hersteller auftritt
  • Shopify Händler
  • Verkäufer von Private Label Produkten
  • Zulieferer
  • Zwischenhändler

Nicht verwechseln: Produkthaftung und Mängelhaftung

Produkthaftung: Hersteller müssen dafür sorgen, dass von den eigenen Produkten keine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht. Ob das Produkt seine Funktion erfüllt, spielt keine Rolle.

Anders bei der Mängelhaftung: Verkäufer müssen Käufern eine Ware ohne Mängel übergeben (§ 433 BGB). Andernfalls kann der Käufer Mängelgewährleistungsansprüche stellen, z. B. auf Reparatur oder Ersatz. D. h. er kann z. B. für einen undichten Regenschirm einen funktionierenden Schirm verlangen. 

  | Welche Schäden werden abgedeckt?  

Die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung gilt nur für Endprodukte. Sie ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung und springt ein bei

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • unechten Vermögenschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens, z. B. der Verdienstausfall einer geschädigten Person

Wie hoch ist der Haftungshöchstbetrag bei Schäden durch Produkte?

Der Haftungshöchstbetrag liegt bei Personenschäden, die durch ein Produkt verursacht worden sind, bei 85 Millionen Euro (§ 10 ProdHaftG).

Bei der Haftung von Sachschäden gibt es keine Obergrenze. Nach § 11 ProdHaftG muss sich im Fall eines Sachschadens der Geschädigte mit einer Summe von bis zu 500 Euro selbst beteiligen.

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung versichert Schäden durch Produkte, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind (z. B. Halbzeuge oder Zuliefererprodukte). Sie deckt zusätzlich echte Vermögensschäden ab. Echte Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist.

Schadenbeispiele:

Personenschaden: Ein Händler verkauft auf Amazon Marketplace einer Kundin ein Fahrrad, das er von einem Hersteller außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums beziehen. Als die Kundin mit dem neuen Rad eine Radtour unternimmt, bricht der Rahmen des Fahrrads. Die Kundin stürzt und verletzt sich schwer.

Sachschaden: Ein Shopify-Händler lässt Kleidungsstücke im Ausland herstellen und vertreibt sie unter der eigenen Marke. Ein Kunde kauft eine Hose, die so stark abfärbt, dass sie den hochwertigen Bezug seiner Sofagarnitur beschädigt.

Unechter Vermögenschaden (Vermögenfolgeschaden): Eine Kundin isst im Café ein Stück Kuchen. Dieser enthält einen Inhaltsstoff, der nicht auf der Speisekarte ausgewiesen ist. Die Kundin erleidet daraufhin einen allergischen Schock und hat über mehrere Tage einen starken Hautausschlag (Personenschaden), sodass sie längere Zeit nicht arbeiten kann.

Echter Vermögenschaden: Ein Produzent liefert mit seinem Unternehmen einem Hersteller von Mobiltelefonen Akkus. Als ein Großteil der Akkus eingebaut ist, stellt sich heraus, dass einige der Akkus nicht funktionstüchtig sind. Sämtliche Mobiltelefone müssen daraufhin überprüft und die schadhaften Akkus ausgetauscht werden.

Wann verjähren Ansprüche bei Schäden durch Produkte? Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte (der Anspruchsteller) den Schaden, den Fehler und die Person des Ersatzpflichtigen (z. B. des Herstellers, Lieferanten, Händlers) kennt oder zumindest kennen müsste.

Sämtliche Ansprüche, die nach dem ProdHaftG geltend gemacht werden können, erlöschen zehn Jahre, nachdem das Produkt in den Verkehr gebracht wurde – außer über den Anspruch ist ein Rechtsstreit oder Mahnverfahren anhängig (§ 13 ProdHaftG).

  | Leistungen, Kosten & Anbieter

Im Folgenden erklären wir, welche Leistungen die Produkthaftpflichtversicherung bietet und wie hoch die Versicherungsbeiträge liegen. Außerdem nennen wir Anbieter einer Produkthaftpflichtversicherung.

Leistungen der Produkthaftpflicht

Im Schadenfall übernimmt die Produkthaftpflichtversicherung folgende Leistungen:

  • Ausgleich des Schadens bei berechtigten Schadenersatzforderungen
  • Passiver Rechtschutz: Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

Die Produkthaftpflicht deckt in der Regel keine Markenrechtsverletzungen ab. Ebenso sind in der Produkthaftpflicht Eigenschäden durch ein fehlerhaftes Produkt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, etwa entgangene Verkaufserlöse oder Kosten für Produkte, die nicht mehr verkauft werden konnten.

Übernimmt die Produkthaftpflichtversicherung auch Rückrufkosten?

Die Kosten eines Produktrückrufs sind in der Regel nicht in der Produkthaftpflichtversicherung enthalten. In diesem Fall schützt eine zusätzliche Rückrufkostenversicherung.

Eine Rückrufkostenversicherung deckt bei einer Rückrufaktion die Kosten für Kundenbenachrichtigung, Transport, Prüfung, Lagerung, Austausch und Vernichtung des Produktes. Sie ist vor allem bei der Herstellung und dem Vertrieb von Lebensmitteln wichtig, betrifft aber auch Spielzeug-, Kosmetik- und Textilprodukte.

Kosten der Produkthaftpflicht

Die jährlichen Beiträge der konventionellen Produkthaftpflichtversicherung beginnen bei ca. 90 Euro. Die Beitragshöhe einer Produkthaftpflicht hängt ab von:

  • Branche: Ein Großexporteur von Lebensmitteln trägt ein höheres Risiko als ein Möbeltischler.
  • Umsatzhöhe des Unternehmens: Je mehr Umsätze ein Unternehmen erwirtschaftet, desto höher ist seine Versicherungsprämie
  • Art und Menge der hergestellten oder vertriebenen Produkte: Werden z. B. in großem Umfang Produkte zur Weiterverarbeitung hergestellt, steigt das Risiko und damit auch die Versicherungsprämie.
  • Selbstbeteiligung: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag.
  • Deckungssumme: Je höher die Deckungssumme, desto höher der Versicherungsbeitrag.
  • Zahlungsintervall: Bei einem längeren Zahlungsintervall sinkt der Versicherungsbeitrag.
  • Zusatzleistungen: Wird der Versicherungsschutz erweitert, z. B. um eine Rückrufkostenversicherung, steigt die Prämie.

Die Versicherungen raten bei einer Produkthaftpflicht zu einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro je Schadenereignis. 

Anbieter einer Produkthaftpflicht

Alle großen Versicherer wie Allianz, Gothaer und HDI bieten die Produkthaftpflichtversicherung als Bestandteil oder Zusatzbaustein ihrer Betriebshaftpflichtversicherung an. Besondere Pakete für Onlinehändler halten Hiscox und Mailo bereit, die sich auf berufsspezifische Risiken im e-Commerce spezialisiert haben.

Sog. Onlineshop-Versicherungen sichern typische Risiken im e-Commerce ab. Die Versicherer bündeln dafür die Leistungen verschiedener Versicherungen. Meist handelt es sich dabei um ein Paket aus Betriebshaftpflichtversicherung (inklusive Produkthaftpflichtversicherung), Berufshaftpflicht- und Inhaltsversicherung sowie Elektronik- und Cyberversicherung.

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  | Unser Fazit

Eine Produkthaftpflichtversicherung schützt Händler und Hesteller vor hohen Schadenersatzforderungen. Sie ist ein Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Produkthaftpflicht ist nicht nur für traditionelle Hersteller wichtig. Sie ist sinnvoll für alle, die Waren z. B. durch Dropshipping in den Europäischen Wirtschaftsraum einführen oder ihre Produkte unter eigenem Logo oder Namen vertreiben (Private Labeling): Denn im Schadenfall müssen sie haften! Und Personenschäden liegen schnell im sechsstelligen Bereich.

Für den Online-Handel bieten Versicherer maßgeschneiderte Versicherungspakete, die die spezifischen Risiken des E-Commerce abdecken. Der Versicherungsschutz lässt sich individuell erweitern: Eine Produkthaftpflichtversicherung kann z. B. durch eine Rückrufversicherung ergänzt werden.

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