Familienversicherung für Selbstständige: Angehörige kostenlos mitversichern!

Wenn Sie sich selbstständig machen, können Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Ein wichtiges Argument für die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Kasse ist dabei die Familienversicherung, bei der insbesondere Kinder kostenlos mitversichert werden können.

Da aber auch private Krankenversicherungen meist einen attraktiven Familientarif anbieten, sollten Sie Vor- und Nachteile mit Hilfe eines Krankenkassenvergleichs abwägen, um Ihren optimalen Tarif zu finden!

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Familienversicherung = beitragsfreie (Familien-)Mitversicherung

Familienmitglieder einer gesetzlich versicherten Person - dazu gehören auch freiwillig gesetzlich Versicherte - können in der sogenannten Familienversicherung mitversichert werden. Zu den Familienmitgliedern gehören Ehepartner und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Kinder (leibliche, adoptierte, Pflegekinder sowie Stief- und Enkelkinder, sofern sie überwiegend von der versicherten Person versorgt werden).

Interessant ist die Familienversicherung deswegen, weil Familienangehörige und dabei insbesondere Kinder, kostenlos mitversichert werden können.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Familienversicherung

Aufgrund der Tatsache, dass nur Familienangehörige in die Familienversicherung mit aufgenommen werden können, die

  • nicht bereits Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind
  • nicht versicherungsfrei sind (also höherverdienende Arbeitnehmer oder Beamte)
  • nicht selbstständig hauptberuflich erwerbsfähig sind (hauptberuflich gilt bereits dann, wenn Sie mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten und/oder einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einstellen)
  • nicht regelmäßig über 395 Euro pro Monat verdienen (bei einer geringfügigen Tätigkeit, dem Minijob, liegt die Grenze bei 450 Euro)

ist die Familienversicherung in der Praxis insbesondere für Kinder und Ehepartner relevant, die nicht berufstätig sind. In die Familienversicherung mit aufgenommen werden, können Kinder bis zum 18. Lebensjahr, danach ist eine Verlängerung bis maximal zum 25.igsten Lebensjahr möglich, sofern oben erwähnte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Nicht erwerbstätige Ehepartner können auch von der Familienversicherung profitieren, sofern nur ein Minijob oder ein Nebenjob mit einem Einkommen von unter 395 Euro pro Monat ausgeübt werden - entsprechend groß ist der Vorteil der Familienversicherung beim klassischen Familienmodell, wo nur ein Elternteil arbeitet.

Wann eine Familienversicherung für Kinder nicht möglich ist

Grundsätzlich ist die Aufnahme für Kinder in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Wenn allerdings ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert ist, kann eine beitragsfreie Familienversicherung für Kinder auch ausgeschlossen sein. Dies ist dann der Fall, wenn der gesetzlich krankenversicherte Elternteil ein niedrigeres Einkommen als der privat versicherte Elternteil hat - und wenn das Gesamteinkommen des regelmäßig höher verdienenden privat versicherten Elternteils, die monatliche Versicherungspflichtgrenze (2015 sind dies 54.900 Euro) übersteigt. Dann können die Kinder nicht in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden, ansonsten ist eine Familienversicherung möglich. Wenn die Eltern bei der erwähnten Konstellation jedoch nicht verheiratet sind, gilt diese Einschränkung nicht und die Kinder können auch in die Familienversicherung mitaufgenommen werden.

Im Übrigen müssen Kinder auch privat versichert werden, wenn beide Elternteile bei Geburt privat versichert sind. Sind beide Elternteile hingegen bei Geburt gesetzlich versichert, so kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung.

Familienversicherung für Gründer und Selbstständige

Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, haben Sie die Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Für die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung spricht die Familienversicherung, da Kinder kostenlos mitversichert werden können. Bei der privaten Krankenversicherung sind Flexibilität und Individualität die großen Vorteile. Aber auch bei den Kosten kann eine private Krankenversicherung vorteilhaft sein. Insbesondere für jüngere gesunde Menschen bietet die private Krankenversicherung ein wesentlich besseres Preis/Leistungsverhältnis.

Die Frage, die Sie daher vor der Gründung beantworten müssen, ist, in wie weit die Familienversicherung für Sie relevant ist und wie groß der Kostenvorteil bzw. Leistungsunterschied sein kann. Um dies beurteilen zu können, sollten Sie einen umfassenden Krankenkassenvergleich erstellen. Dazu bietet es sich in der Regel an, zuerst einen unverbindlichen Vergleich der privaten Krankenversicherungen einzuholen. Achten Sie dabei darauf, ob bei den für Sie am besten geeigneten Angeboten auch ein Tarifmodell für die private Familienversicherung besteht. Danach können Sie Kosten und Leistungen der privaten Anbieter den gesetzlichen Krankenversicherungen gegenüberstellen und haben so eine vernünftige Entscheidungsgrundlage.

Tipp

Um den Vorteil der Familienversicherung einschätzen zu können, sollten Sie einen unverbindlichen privaten Krankenversicherungsvergleich erstellen lassen und dabei auf den Familientarif achten!

PKV vergleichen

Privater Familientarif: Alternative zur Familienversicherung?

Frischgebackene Eltern sollten das Neugeborene sofort nach der Geburt beim Vater oder der Mutter mitversichern lassen. Ist die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, so bietet sich die Familienversicherung an. Wenn Sie Ihre Kinder aber privat versichern möchten, so ist es ratsam, bei der Krankenversicherung nach einem Tarifmodell zu fragen, dass der gesetzlichen Familienversicherung ähnlich ist. Viele Krankenversicherungen bieten dabei einen speziellen Tarif an, der sich an die Familienversicherung anlehnt.

Zwar müssen trotzdem für jedes Kind Beiträge gezahlt werden, aber die zusätzlichen Kosten für die Mitversicherung der Kinder fallen mittlerweile im Familientarif geringer aus. Zudem beinhalten die Familientarife oftmals besondere Optionen für den Selbstbehalt und umfangreiche Leistungen, die in der gesetzlichen Familienversicherung ggf. nur als Zusatztarife gebucht werden können.

Familienversicherung vs. privater Familientarif

Mit der Wahlmöglichkeit der Krankenversicherung besteht auch eine gewisse Qual für diejenigen, die selbstständig werden und sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden müssen. Es geht schließlich darum, den optimalen Versicherungsschutz zu finden – nicht nur für sich, sondern auch für die Kinder!

Leider gibt es aber keine allgemeingültige Regel, für wen die gesetzliche und für wen die private Krankenversicherung die bessere Wahl ist. Abhängig von den persönlichen Bedürfnissen und der privaten Situation (Alter, Gesundheitszustand und in Bezug auf die Familienversicherung auch die Anzahl der mitzuversichernden Familienmitglieder) kann sowohl eine private als auch eine gesetzliche Krankenversicherung die richtige Entscheidung sein. Auch das Einkommen ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, da bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge vom Einkommen und nicht wie bei der PKV vom individuellen Risiko und Leistungsumfang abhängen.

Ein junger selbstständiger Familienvater, der gesund ist und gut verdient, kann z.B. seine Kinder ggf. zu einem leistungsstarken Familientarif mitversichern und dabei im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung mit Familienversicherung trotzdem Geld sparen. Auf der anderen Seite ist es für einen 50-jährigen Gründer, der sich selbstständig machen möchte und eine Vorerkrankung mitbringt, sicherlich ratsam, auch die gesetzliche Krankenversicherung in Betracht zu ziehen.

Familienversicherung ein Vorteil? Vergleich machen!

Entscheidend ist, dass Sie sich gut über beide Krankenkassensysteme informieren und einen Krankenkassenvergleich machen, der im Normalfall mit einem unverbindlichen PKV Vergleich beginnt.

Neben den bereits behandelten Kriterien pro und kontra gesetzliche bzw. private Krankenversicherung sollten Sie bei der Krankenkassenwahl auch folgende Punkte berücksichtigen:

  • Selbstbehalt: Bei der privaten Krankenversicherung können Sie viel Geld sparen, wenn Sie Ihren Selbstbehalt erhöhen. Im Krankheitsfall bedeutet dies allerdings, dass Sie Kosten bis zum Selbstbehalt selber tragen müssen – so kann im Krankheitsfall ein sehr günstiger Tarif dann auch deutlich „teurer“ werden
  • Zusatzversicherung: Bei einem Familientarif einer privaten Krankenversicherung können Leistungen beinhaltet sein, die bei der Familienversicherung nicht inklusive sind – das sollten Sie beachten und versuchen, Äpfel mit Äpfeln zu vergleichen
  • Beitragsentwicklung: Nicht nur das jetzt und hier entscheidet, sondern auch die Zukunft. Fragen Sie ruhig bei Ihrem Versicherungsmakler nach, mit welcher Beitragsentwicklung Sie bei der privaten Krankenversicherung rechnen müssen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragsentwicklung von der Steigerung des allgemeinen Lohnniveaus abhängig und entsprechend ist die Beitragsentwicklung einfacher vorherzusagen.  

Achtung beim Krankenkassenwechsel!

Was Sie beim Thema Familienversicherung neben Kosten und Leistungen berücksichtigen sollten, ist das Thema Krankenkassenwechsel. Haben Sie sich als Selbstständiger für ein Krankenkassensystem entschieden, ist der Wechsel im Nachgang eher schwierig – dies gilt insbesondere, wenn Sie als privat Versicherter später in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, um beispielsweise von der Familienversicherung  profitieren zu können.

Als freiwillig gesetzlich Versicherter ist der Wechsel in die private Krankenversicherung relativ einfach möglich, allerdings muss vor der Aufnahme bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ein Gesundheitscheck gemacht werden.

Fazit zur Familienversicherung

Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, ist eine wichtige Entscheidung die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Bei beiden Krankenkassensystemen gibt es Vor- und Nachteile, die Sie sorgfältig abwägen sollten. Insbesondere wenn Sie eine Familie haben, könnte die Familienversicherung ein wichtiges Argument für eine gesetzliche Krankenversicherung sein, da Sie Kinder kostenlos mitversichern können. Aber auch ein Familientarif einer privaten Krankenversicherung kann eine gute Alternative sein, insbesondere für junge Eltern.

Schlussendlich werden Sie aber für eine gute Entscheidung nicht um einen Krankenkassenvergleich herumkommen. Starten Sie mit einem unverbindlichen privaten Krankenkassenvergleich und vergleichen Sie dann Kosten, Leistung, Vor- und Nachteile mit der gesetzlichen Krankenversicherung – so entscheiden Sie sich dann für den auf Ihre berufliche und private Situation abgestimmten und somit optimalsten Tarif!

Tipp

Neben der Familienversicherung sollten selbstständig arbeitende Eltern auch die Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen!

BUV prüfen
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.