Schutzrechte für Ihr Unternehmen geltend machen

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Um Ihre Geschäftsidee und den Erfolg Ihres Unternehmens zu schützen, haben Sie die Möglichkeit verschiedene Schutzrechte geltend zu machen. Unter Schutzrechte fallen unter anderem Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Internetdomains. 

Lesen Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Unternehmen und die Geschäftsidee zu schützen, Schutzrechte geltend zu machen und wo es weitere Infos gibt.

Das Unternehmen und die Geschäftsidee schützen

Die Geschäftsidee schützen ist das A und O, indem Sie Schutzrechte geltend machen: Für Erfindungen, Produkte oder auch Ihr Logo können Sie gewerbliche Schutzrechte, wie ein Patent, ein Gebrauchsmuster, eine Marke oder ein Geschmacksmuster anmelden. Es gibt verschiedene Verfahren, um gewerbliche Schutzrechte geltend machen zu können. Eine Übersicht zu den verschiedenen Verfahren, um gewerbliche Schutzrechte anzumelden, finden Sie nachfolgend.

Gewerbliche Schutzrechte auf Patente für Erfindungen

Schutzrechte geltend machen: Voraussetzungen für die Anmeldung des gewerblichen Schutzrechts und Dauer des Patenschutzes

  • Die Erfindung muss "neuartig" sein, einen "technischen" Charakter aufweisen sowie "gewerblich anwendbar" sein, um dafür ein gewerbliches Schutzrecht geltend machen zu können.
  • Das Patent hat eine Dauer von bis zu 20 Jahren und gilt ab dem Tag nach der Anmeldung von einem gewerblichen Schutzrecht. Bei Nichtzahlung der Gebühr kann es jedoch passieren, dass das Patent frühzeitig verfällt. Also versäumen Sie niemals die Zahlung der Gebühren für das Patent.

Schutzrechte geltend machen: Kosten für die Anmeldung des gewerblichen Schutzrechts

  • Kosten entstehen durch die Prüfung des gewerblichen Schutzrechts und Eintragung durch das Patentamt.
  • Empfehlenswert ist auch die Beratung durch einen Anwalt, um das Schutzrecht Ihres Patents geltend zu machen.
  • Für die Verlängerung des Patents ab dem dritten Jahr ist ebenfalls eine Gebühr nötig, damit das gewerbliche Schutzrecht weiterhin erhalten bleibt.

Mehr Informationen zum Thema gewerbliche Schutzrechte finden Sie im Kapitel Patente.

Schutzrechte auf Gebrauchsmuster für Erfindungen

Wie Patente lassen sich auch gewerbliche Schutzrechte in Form eines Gebrauchsmuster für Erfindungen anmelden. Gebrauchsmuster für Erfindungen sind ein Teil des gewerblichen Schutzrechts. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Gebrauchsmuster für eine Erfindung und einem Patent ist, dass:

  • die Schutzdauer des Gebrauchsmusters für Erfindungen auf 10 Jahre begrenzt ist.
  • Die Anmeldung erfolgt in der Regel schneller als bei einem Patent und
  • die Kosten für ein Gebrauchsmuster für Erfindungen sind insgesamt etwas niedriger.

Weitere Informationen zum Thema gewerbliche Schutzrechte finden Sie im Kapitel Gebrauchsmuster.

Gewerbliche Schutzrechte auf Marken

Ebenso wie Patente werden Markenrechte als geistiges Eigentum verstanden. Eine Marke dient dazu, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Um die Marke eines Unternehmens zu schützen, sollte dies auf amtlichem Wege geltend gemacht werden.

Schutzrechte geltend machen: Im Bereich der gewerblichen Schutzrechte stellt sich also die Frage: Was überhaupt als Marke geschützt werden kann?

  • Der Markenschutz ist vielfältig. Ihm unterliegen nicht nur Worte, sondern auch Buchstabenfolgen, Zahlen, Logos (auch Wort-Bild-Marke), Kombinationen von Farben sowie Hörmarken (Tonfolgen).
  • Sobald Ihre Marke in das Markenregister eingetragen wurde, dürfen Dritte diese oder ähnliche Marken nicht für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden. Es existieren 42 verschiedene Klassen von Waren und Dienstleistungen, denen Sie Ihre Marke zuordnen müssen.

Schutzrechte geltend machen: Wie lange gilt der Schutz und was kostet ein Markenrecht?

  • Zunächst ist der Markenschutz auf 10 Jahre begrenzt. Eine Verlängerung ist danach stets für weitere 10 Jahre möglich und gültig.
  • Die Anmeldung einer Marke in drei Klassen kostet für 10 Jahre 300 €; bei einer Verlängerung wird der doppelte Betrag fällig. Zusätzlich können noch Anwaltskosten für den Prozess des Markenschutzes anfallen.

Weitere Informationen zum Thema gewerbliche Schutzrechte erhalten Sie im Kapitel Markenrechte.

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Produkt- und Namensrechte prüfen

Mit den Tools von Namerobot können Sie passende Namen und Bezeichnungen für Ihre Produkte, Marken und Start-ups finden und prüfen lassen.

NameRobot

Gewerbliche Schutzrechte auf das Geschmacksmuster

Schutzrechte geltend machen: Welche Kosten entstehen bei einem Geschmacksmuster?

  • Das Patentamt erhebt Kosten für die Erstanmeldung sowie die Verlängerung des Geschmacksmusters ab dem sechsten Jahr.
  • Ggf. entstehen Honorarkosten für die anwaltliche Beratung bei der Anmeldung eines Geschmacksmusters.

Weitere Informationen zum Thema gewerbliche Schutzrechte finden Sie im Kapitel Geschmacksmuster.

Schutz von Firmennamen und Geschäftsbezeichnungen

Firmennamen erhalten bei der Eintragung ins Handelsregister automatisch einen Schutz. Dieser stellt sicher, dass in dem Bereich des zuständigen Amtsgerichts sowie in gleicher Branche kein identischer oder ähnlicher Firmenname für ein anderes Unternehmen verwendet werden kann. In der Regel prüft die IHK oder die Handwerkskammer, ob ein ähnlicher Name bereits besteht. Gleichzeitig sollte jedoch geprüft werden, ob nicht in anderen Regionen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Namen tätig sind, da die Tätigkeit zumeist nicht regional begrenzt ist. Bei einer überregionalen Tätigkeit erstreckt sich der Schutz über das Stammgebiet hinaus. Bei ausschließlich lokal tätigen Unternehmen wie Restaurants oder Hotels ist somit eine gleichlautende Bezeichnung in unterschiedlichen Gebieten wie München und Hamburg möglich.

Gebrauch der Firmennamen im Geschäftsverkehr

Schutzrechte geltend machen: Der Schutz beginnt jedoch nicht erst mit der Eintragung ins Handelsregister sondern im Zuge des Gebrauchs im Geschäftsverkehr. Dies gilt auch für den Schutz der Geschäftsbezeichnung, die damit ohne Eintrag ins Handelsregister geschützt ist. Im Fall möglicher Streitigkeiten steht stets die Verwechslungsgefahr im Mittelpunkt bei der Abwägung, wer sein Schutzrecht geltend machen kann.

Firmenname als Marke registrieren

Schutzrechte geltend machen: Firmennamen können auch als Marken registriert werden, wodurch oftmals ein größerer Schutz erreicht wird. Außerdem ist zu beachten, dass bereits bestehende Marken die Verwendung des gewünschten Firmennamens gefährden.

Es ist zu empfehlen Recherchen in Datenbanken, Branchenadressbüchern oder Markenlexika vorzunehmen, um das Risiko zu verringern, später den Firmennamen ändern zu müssen.

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Schutz von Domains

Die Internetseite ist ein zentrales Element für den Vertrieb und den Außenauftritt von Unternehmen. Sie ist über die so genannte Domain zu erreichen. Jede Domain (mit entsprechender Endung .de oder .com) darf nur einmal vergeben werden. Deutsche Domains sind zentral bei der denic.de registriert.

Ein registrierter Domainname entfaltet jedoch keine weiteren Schutzrechte gegenüber gleichlautenden Bezeichnungen von Produkten oder Firmennamen. Hingegen ist mit dem angemeldeten Markennamen auch ein Anspruch auf die entsprechende Domain verbunden. Gleiches gilt für Unternehmen, die bereits mit einem Firmennamen auftreten. Dies kann ihnen auch das Vorrecht auf die entsprechende Domain sichern.

Beachten Sie:

  • Die Verwendung einer ähnlich lautenden Domain kann die Verletzung von Namensrechten bedeuten.
  • Die Registrierung einer Domain, um damit dem Wettbewerber zu schaden oder mit dem Zweck diese einfach zu verkaufen, ist in der Regel nicht erlaubt.

Mehr Informationen zur Website und Domain finden Sie im Kapitel Internetseite.

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Schutzrechte geltend machen: Für Vorabrecherchen bei gewerblichen Schutzrechten können Sie zahlreiche Datenbanken nutzen:

Nach dem Eintrag beim DPMA kann es vorkommen, dass Sie Post von Dritten mit diversen Angeboten und Zahlungsaufforderungen für gewerbliche Schutzrechte erhalten. Reagieren Sie jedoch nur auf direkte Post vom DPMA - im Zweifel halten Sie Rücksprache mit dem DPMA.

Schutzrechte im Überblick

  • Schutzrechte helfen dabei, die Geschäftsidee zu schützen.
  • Schutzrechte sind Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster und Marken.
  • Es gibt verschiedene Verfahren, um Schutzrechte geltend zu machen.
  • Ein registrierter Domainname entfaltet keine weiteren Schutzrechte.
  • Für Schutzrechte ist auch die Dauer des Schutzes zu beachten.
  • Konsultieren Sie auch einen Anwalt, um Schutzrechte geltend zu machen.

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