Genehmigungen, Rechtsform, Name und Steuern bei der Gründung

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Das nächste Kapitel im Businessplan mit dem Titel "Recht und Steuern" widmet sich dem Thema, welche Genehmigungen für die Gründung nötig sind, der Frage welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen können - wie z.B. GbR oder GmbH - und welcher Unternehmens- bzw. Firmenname möglich ist.

Eng verbunden mit der Rechtsform von Unternehmen sind die Steuern, die in der Selbstständigkeit anfallen.

Genehmigungen, Rechtsform, Firmenname und Steuern

Zur Vorbereitung des Unternehmensstarts und der Existenzgründung gehören auch zahlreiche Formalien, die es ebenso wie die Marktanalyse oder den Finanzplan abzuarbeiten und zu klären gilt. Auf dem Weg in die Selbstständigkeit gehören dazu:

  • welche Genehmigungen Sie für Ihre Tätigkeit brauchen: Stichworte sind hier bspw. Erlaubnispflicht nach der Gewerbeordnung oder Meisterpflicht im Handwerk
  • welche Rechtsform Sie wählen: als Rechtsformen von Unternehmen stehen Ihnen neben dem Einzelunternehmen Personen- oder Kapitalgesellschaften für die Gründung zur Verfügung.
  • welcher Unternehmensname oder Firmenname möglich ist und
  • welche Steuern Sie in der Selbstständigkeit zahlen müssen von der Einkommensteuer über die Gewerbesteuer bis zur Umsatzsteuer: manche Steuer in der Selbstständigkeit ist abhängig von der gewählten Rechtsform.

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den Aufbau des Kapitels Recht und Steuern und zeigt Ihnen, wie Sie sich durch die Themen arbeiten können.

 

Für die meisten gewerblichen Tätigkeiten brauchen Sie durch die bestehende Gewerbefreiheit keine Erlaubnis oder Genehmigung. Für eine Reihe an Tätigkeiten - vor allem im Handwerk oder bei Freiberuflern - wird dennoch eine Erlaubnis benötigt oder muss der Nachweis einer fachlichen Qualifikation erfolgen. Dabei sind spezielle Ämter, Behörden und Institutionen zu konsultieren.

Bereits bei der Erstellung des Businessplans sollten Sie herausfinden, ob Sie die formalen Anforderungen für Ihr Gründungsvorhaben erfüllen. In dem Abschnitt Genehmigungen werden die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung, die Meisterpflicht im Handwerk sowie die kammerpflichtigen Freien Berufe und erforderliche Genehmigungen für Nicht-EU Bürger behandelt.

Aus den verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an:

  • den Gründungsprozess - insbesondere bei formalen Pflichten wie die Eintragung ins Handelsregister oder ob ein Notar hinzugezogen werden muss
  • sowie für die Zeit nach der Gründung (Folgepflichten) wie bspw. bei der Buchführung oder den zu zahlenden Steuern in der Selbstständigkeit.

Sie müssen entscheiden, welche Rechtsform am besten zu Ihrem Unternehmen passt. Dies bedeutet insbesondere die Abwägung finanzieller, steuerlicher und rechtlicher Auswirkungen auf Ihre zukünftige Geschäftstätigkeit. Bei den Rechtsformen von Unternehmen wird in Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, Mini-GmbH, Limited) unterschieden.

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Für viele Gründer stellt sich zu Beginn der Selbstständigkeit die Frage unter welcher Bezeichnung sie nach Außen auftreten dürfen. Für den Unternehmensnamen und die Bezeichnung Ihres Unternehmens gibt es einige Vorschriften. Und so wird beim Unternehmensnamen in Abhängigkeit vom Eintrag ins Handelsregister zwischen der Geschäftsbezeichnung und dem Firmennamen unterschieden. Daraus ergibt sich, dass nicht alle Gründer und Unternehmen einen richtigen Firmennamen verwenden dürfen.

Auch dem Thema Steuern sollten Sie als Gründer mit dem nötigen Augenmaß begegnen. Steuern stellen in der Selbstständigkeit eine wirtschaftliche Belastung dar und müssen auch bei der Finanzplanung berücksichtigt werden Als Steuern in der Selbstständigkeit erwarten Sie u.a. die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer oder das Thema der Vor- und Umsatzsteuer. Erfahren Sie hier im Detail, welche Steuern Sie zahlen müssen.

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