Abschreibungen vorziehen und Investitionsabzugsbetrag nutzen

Kleinere Betriebe dürfen maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts bis zu drei Jahre vor dem Kauf als Betriebsausgabe erfassen. Dies nennt sich "Investitionsabzugsbetrag" und ist eine vorgezogene Abschreibung.

Das Onlineportal Steuertipps.de informiert Existenzgründer, Unternehmer und Freiberufler rund um das Thema Steuern sparen. Im folgenden Fachbeitrag gibt es Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen und ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung. Unsere 20 Schritte zu Ihrer Gründung gibt es hier.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Abschreibung bereits drei Jahre vor dem Kauf nutzen

Über die zinslose Steuerstundung soll die Eigenkapitalbildung der Betriebe verbessert werden. Das Gesetz lässt zu, dass durch den Abzug ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Der durch einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) entstandene Verlust kann sogar mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Auch der Verlustrücktrag oder der Verlustvortrag auf andere Jahre ist möglich.

Fragen und Antworten zum Investitionsabzugsbetrag

Wer darf einen IAB bilden?

Für welche Arten von Investitionen ist der IAB möglich?

  • 
Neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Wie viel darf maximal vorgezogen abgeschrieben werden?


  • Maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten

Was will das Finanzamt über die geplante Investition wissen?

  • 
Funktion des Investitionsguts und Anschaffungskosten

Wie viele Jahre vor dem Kauf darf man den IAB bilden?

  • drei Jahre

Wie lange muss der mit dem IAB gekaufte Gegenstand im Betrieb bleiben?


  • Bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Jahres

Zu wie viel Prozent muss der mithilfe des IAB angeschaffte Gegenstand betrieblich genutzt werden?

  • Mindestens 90 % bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Jahres

Wie hoch darf die vorgezogene Abschreibung höchstens sein?

  • 
Alle vorhandenen Abzugsbeträge zusammen maximal 200.000 Euro

Wann wird der IAB wieder aufgelöst, wenn man doch nicht investiert?

  • 
Jederzeit, spätestens mit Ablauf des Investitionszeitraumes (3 Jahre)

Was passiert steuerlich, wenn nicht investiert wird?

  • Rückwirkende Erhöhung des Gewinns im Jahr der Bildung; Steuernachforderung wird bei einem ab dem Veranlagungszeitraum 2013 gebildeten IAB verzinst.

Antrag auf den Investitionsabzugsbetrag in Steuererklärung

Wer Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt vermeiden will, sollte einen IAB so früh wie möglich beantragen. Wer seine Steuererklärungen früh abgibt, wird einen IAB meist zu einem Zeitpunkt beantragen, an dem die geplante Investition noch nicht erfolgt ist. In diesem Fall akzeptiert die Finanzverwaltung problemlos einen erstmaligen Antrag oder einen Änderungsantrag, wenn dieser bereits in der Steuererklärung oder spätestens nach der erstmaligen Steuerfestsetzung innerhalb der Einspruchsfrist gestellt wird.

Wird die Steuererklärung spät abgegeben, kann es vorkommen, dass zu diesem Zeitpunkt die Investition bereits durchgeführt ist. Auch in diesem Fall spielt das Finanzamt mit, wenn der Antrag auf IAB bereits in der Steuererklärung oder innerhalb der Einspruchsfrist gestellt wird. Konkret könnte ein Antrag auf den Investitionsabzugsbetrag für anzuschaffende Büromöbel wie folgt aussehen:

Funktion des Wirtschaftsgutes (Netto-) Anschaffungskosten Investitions-abzugsbetrag in %      

1 Schreibtisch

920 € 368 € 40
1 Schreibtischlampe 230 € 92 €

40

1 Bürostuhl 500 € 200 € 40
1 Rollcontainer 125 € 50 € 40
1 Sideboard 360 € 144 € 40
1 Bücherregal 310 € 124 € 40
1 Aktenschrank 450 € 180 € 40
1 Besprechungstisch 870 € 348 € 40
3 Besuchersessel (baugleich) 570 € 228 € 40
Gesamtbeträge 4.335 € 1.734 € 40

Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.734 Euro wird in der Steuererklärung in die Zeile 65 des Vordrucks Anlage EÜR eingetragen (Angabe gilt für das Formular Anlage EÜR 2012).

Hinweis: Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, gehen bei der Ermittlung des Abzugsbetrages von den Netto-Anschaffungskosten aus. Kleinunternehmer und andere Unternehmer mit steuerbefreiten Umsätzen legen der Berechnung die Brutto-Anschaffungskosten zugrunde.

Über den Autor

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René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.