Durch einen Krankenkassenwechsel besser versichert?!

Wenn Sie sich selbstständig machen, können Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Für Gründer bedeutet dies, dass damit auch ein Krankenkassenwechsel möglich ist.

Bevor Sie aber eine finale Entscheidung treffen und einen Krankenkassenwechsel vollziehen, sollten Sie sich ausführlich über Vor- und Nachteile der zwei Krankenkassensysteme informieren und einen Krankenkassenvergleich machen. Haben Sie sich für einen Krankenkassenwechsel entschieden, ist der Schritt  zurück nicht einfach.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Krankenkassenwechsel für Gründer und Selbstständige

Als Existenzgründer und Selbstständiger haben Sie die Wahl zwischen einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung – eine Krankenversicherung ist aber auf jeden Fall Pflicht!

Damit besteht für Selbstständige grundsätzlich bei der Gründung die Möglichkeit, einen Krankenkassenwechsel zu vollziehen. Insbesondere diejenigen Gründer, die sich aus einem Angestelltenverhältnis heraus selbstständig machen und aufgrund des bisherigen Einkommens nicht die Versicherungspflichtgrenze erreicht haben und somit pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkassen waren, können dank der Selbstständigkeit einen Krankenkassenwechsel in Erwägung ziehen und ggf. einen Tarif bei einer privaten Krankenversicherung abschließen.

Bevor Sie jedoch einen Krankenkassenwechsel durchführen, lohnt es sich, Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abzuwägen und Kosten und Leistungen zu vergleichen.

Tipp

Bevor Sie einen Krankenkassenwechsel machen, sollten Sie die zwei Krankenkassensysteme vergleichen - starten Sie mit einem unverbindlichen PKV Vergleich!

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Vor dem Krankenkassenwechsel: Vor-und Nachteile abwägen!

Bevor Sie einen Krankenkassenwechsel in Betracht ziehen, sollten Sie eingehend die Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung analysieren. Für eine private Krankenversicherung spricht z.B. die freie Wahl des Leistungsumfangs und ggf. der vergleichsweise geringe Betrag - für junge und gesunde Menschen sind Tarife bereits für unter 100 Euro möglich. So können Existenzgründer beim Unternehmensstart Geld sparen und später in einen anderen Tarif wechseln, der im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung z.B. auch deutlich mehr Leistung aufweisen kann. Für die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung sprechen z.B. die Vorteile der Familienversicherung.

Da die Vor- und Nachteile zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung stark von der individuellen Lebenssituation abhängen, empfehlen wir Ihnen vor dem Krankenkassenwechsel auf jeden Fall ein Krankenkassenvergleich zu erstellen. Welche Faktoren für den Krankenkassenvergleich relevant sind, erfahren Sie hier.

Was Sie beim Krankenkassenwechsel berücksichtigen sollten

Wenn Sie nach einem Krankenkassenvergleich feststellen, dass Sie gerne die Kasse wechseln möchten, so sollte dies prinzipiell kein Problem darstellen, sofern der Krankenkassenwechsel innerhalb des jeweiligen Krankenkassensystems stattfindet.

Solange Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, können Sie relativ unkompliziert einen Krankenkassenwechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse durchführen. Stellen Sie jedoch als bereits Privatversicherter bei einem Krankenkassenvergleich fest, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Ihre Bedürfnisse besser ist, gestaltet sich der Krankenkassenwechsel als außerordentlich schwierig. Ein Wechsel in den Basistarif PKV ist hingegen meist möglich.

Ein Krankenkassenwechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige unter Umständen möglich, wenn die eigene Firma in die Insolvenz geht oder aufgrund eines reduzierten Einkommens die Beitragszahlung nicht mehr geleistet werden kann. Bei folgenden Situationen kann ein Krankenkassenwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung in Betracht gezogen werden:

  • Krankenkassenwechsel durch Arbeitslosigkeit: Ein Krankenkassenwechsel ist möglich, wenn Sie geben Ihre Selbstständigkeit aufgeben und sich arbeitslos melden (sofern Sie unter 55 Jahre alt sind)
  • Krankenkassenwechsel durch neues Angestelltenverhältnis: Wenn Sie ein reguläres Angestelltenverhältnis mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze eingehen, ist ein Krankenkassenwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich (eine nebenberufliche Selbstständigkeit, unter Berücksichtigung der Bemessungsgrenze, kann beibehalten werden)
  • Krankenkassenwechsel bei Geschäftsaufgabe: Wenn Sie Ihr Geschäft aufgeben, können Sie sich in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners mitversichern (sofern der Ehepartner gesetzlich versichert ist) - auch so ist ein Krankenkassenwechsel möglich
  • Krankenkassenwechsel durch Abmeldung: Wenn Sie sich in einem anderen europäischen Land für eine gewisse Zeit pflichtversichern lassen, ist beim Eintritt ein Krankenkassenwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, allerdings müssen Sie dann in der Regel in diesem Land für eine gewisse Zeit einen Job annehmen bzw. auswandern

Bei einem Krankenkassenwechsel sind ansonsten Kündigungsfristen und Bindungsdauerfristen einzuhalten. Bei der gesetzlichen Krankenkasse liegt diese aktuell zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, mit einer grundsätzlichen Bindungsfrist von 18 Monaten.

Sonderkündigungsrechte beim Krankenkassenwechsel

Allerdings gibt es auch Sonderkündigungsrechte, bei der ein Krankenkassenwechsel innerhalb des Krankenkassensystems grundsätzlich möglich ist. Diese gelten immer dann, wenn eine Krankenkasse die Vertragsbedingungen ändert. Dazu zählt beispielsweise die Anpassung der Beiträge, aber auch bei einer Fusion zweier oder mehrerer Krankenkassen besteht ein Sonderkündigungsrecht und somit die Möglichkeit für einen Krankenkassenwechsel. Beim Abschluss eines Wahltarifes, der eine bestimmte Bindungsfrist an die Krankenkasse beinhaltet, entfällt natürlich das Sonderkündigungsrecht.

Außerdem muss selbstverständlich die Form der Kündigung eingehalten werden. Egal ob bei der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung, eine Kündigung für ein Krankenkassenwechsel bedarf immer der Schriftform und der Eingang muss nachweislich sein. Daher bietet sich die Versendung per Einschreiben Rückschein der Deutschen Post an.

Tipp

Neben einem möglichen Krankenkassenwechsel sollten sich Gründer auch über die Berufsunfähigkeitsversicherung informieren!

BUV für Gründer

Fazit zum Thema Krankenkassenwechsel

Beim Krankenkassenwechsel ist ein Schnellschuss fehl am Platz. Informieren Sie sich im Vorfeld genau, welche Vorteile und Nachteile Sie durch einen Krankenkassenwechsel haben könnten – ein Krankenkassenvergleich hilft Ihnen, eine vernünftige Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten.

Je nach persönlicher Situation können dabei unterschiedliche Faktoren für den optimalen Versicherungsschutz relevant sein. Für die gesetzliche Krankenversicherung spricht die Familienversicherung. Für die private Krankenversicherung die Flexibilität bei der Tarifwahl, ggf. ein geringer Beitrag und das größere Leistungsspektrum.

Da der Krankenkassenwechsel zwischen den zwei Systemen nicht ganz trivial ist, sollten Sie sich eingehend informieren und einen Krankenkassenvergleich erstellen.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.