Basistarif PKV: ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung

Seit 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungen einen Basistarif PKV anbieten, der in Leistung und Beitragshöhe mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein muss. Trotz der Möglichkeit zum direkten Vergleich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist der Basistarif PKV meist nicht die beste Wahl. 

Insbesondere Existenzgründer, Selbstständige und Versicherungsnehmer ohne Vorerkrankung sollten andere PKV Tarife vergleichen, um von den maßgeschneiderten Lösungen einer PKV profitieren zu können.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Der Basistarif PKV gehört seit 2009 zum Pflichtangebot

Seit dem 1.Januar 2009 sind private Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser sogenannte Basistarif PKV, der den bis dato angebotenen Standardtarif abgelöst hat, soll dabei mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein.

Ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für den Basistarif PKV ein Aufnahmezwang, d.h. ein privates Krankenversicherungsunternehmen kann eine Mitgliedschaft nicht abweisen, sofern sich der Antragsteller in dem Tarif grundsätzlich versichern darf. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass im Basistarif Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht erlaubt sind.

Für wen kommt der Basistarif PKV in Frage?

Der Basistarif PKV ist nicht für alle Versicherungsnehmer möglich. Folgende Personen können sich für einen Basistarif PKV entscheiden bzw. in einen solchen wechseln:

  • Personen ohne aktuellen Krankenversicherungsschutz mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen
  • PKV Versicherte, die vor 2009 ihren Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, können ab Vollendung des 55. Lebensjahr in den Basistarif PKV wechseln, sofern eine Rente/Pension bezogen wird oder eine finanzielle Hilfebedürftigkeit besteht
  • PKV Versicherte, die nach 2009 einen privaten Versicherungsvertrag unterzeichnet haben, können jederzeit in einen Basistarif PKV wechseln
  • Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Personen können in den Basistarif PKV uneingeschränkt wechseln, sofern das Einkommen 3 Jahre nacheinander über der Versicherungspflichtgrenze lag.
  • Auch Existenzgründer und Selbstständige können sich im Rahmen der Versicherungswahl für einen PKV Basistarif entscheiden
Tipp

Für Selbstständige ist die private Krankenversicherung oft die attraktivere Wahl. Starten Sie mit einem günstigen Tarif und wechseln Sie nach erfolgreicher Gründung in einen leistungsstärkeren Tarif!

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Höchstbeitrag beim Basistarif PKV orientiert sich an der GKV

Da der Basistarif eine echte Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellen soll, muss daher auch die Bezahlbarkeit für den Basistarif PKV gewährleistet sein. Entsprechend darf der Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (2014 bei 628 Euro pro Monat) nicht übersteigen. Bei Hilfsbedürftigkeit reduziert sich die monatliche Prämie für den Basistarif PKV um 50%, d.h. auf 314 Euro pro Monat.

Auf lange Sicht ist jedoch fraglich, ob diese Beitragsgestaltung für den Basistarif PKV haltbar ist. Aufgrund der Annahmepflicht können Risiken bei den privaten Krankenversicherungsgesellschaften nicht mehr risikoabhängig kalkuliert und einberechnet werden, was längerfristig zu höheren Beiträgen führen könnte. Umso wichtiger ist es, dass Sie als PKV Versicherter regelmäßig Kosten und Leistung verschiedener Anbieter & Tarife vergleichen. Nutzen Sie hierfür den kostenlosen und unverbindlichen Krankenversicherungs-Vergleich. 

Basistarif PKV für Existenzgründer & Selbstständige?

Ein Basistarif ist nur bedingt für Existenzgründer geeignet. Da der Basistarif PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung keine oder keine signifikanten Vorteile bietet, ist die Frage, ob nicht ein anderer PKV Tarif besser zu den eigenen Bedürfnissen passt. Der Basistarif PKV ist oft eine Art Notlösung für diejenigen Gründer, die in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, aber keinen Krankenkassenwechsel vollziehen können. 

Oft ist es für Existenzgründer sinnvoll, mit einem kostengünstigen PKV Tarif zu starten – so können gerade zu Beginn der Existenzgründung Kosten gespart werden. Eine private Krankenversicherung ist beispielsweise z.T. schon für unter 100 Euro pro Monat möglich, der Mindestbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei mindestens 322 Euro pro Monat (2014). Hat man die Gründungsphase erfolgreich überstanden, so kann man in einen Tarif wechseln, der zwar auch mehr kostet aber auch wesentlich mehr Leistungen beinhaltet. Warum die Flexibilität nur einer der Vorteile einer PKV für Selbstständige ist und wo Vor- und Nachteile für Existenzgründer und Selbstständige liegen, erfahren Sie hier.   

Vorteil Basistarif PKV: Selbstbehalt selber festlegen

Private Krankenversicherungsunternehmen müssen den Basistarif PKV jeweils mit Selbstbehalten in der Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro anbieten. Eine Erhöhung des Selbstbehaltes kann für Versicherungsnehmer dann sinnvoll sein, wenn sich dadurch der monatliche Beitrag signifikant reduziert. Dies ist beim Basistarif PKV oft nicht der Fall, da der Versicherungsnehmer auch durch eine Erhöhung des Selbstbehaltes meist nach wie vor den Höchstbetrag bezahlen muss. Insofern gilt auch hier – vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen PKV Anbieter!

Wichtige Neuerung: Übertragbarkeit der Altersrückstellungen

Vor 2009 war ein Wechsel des Versicherungsunternehmens aufgrund der sogenannten Altersrückstellung – also den zusätzlichen Betrag, den ein Versicherungsunternehmen anspart, um die Beiträge bei zunehmendem Alter zu glätten – nur schwer möglich, da bei einem Wechsel die Altersrückstellung verloren ging.

Seit 2009 ist es nun aber möglich, die angesparten Altersrückstellungen bis zum Umfang des Basistarif PKV mitzunehmen. Faktisch bedeutet dies, dass man als Versicherungsnehmer dann beim neuen Versicherungsunternehmen so gestellt wird, als wäre man beim neuen Unternehmen in demselben Alter eingestiegen, wie dies der Fall beim alten Versicherungsunternehmen war. Damit hat der Gesetzgeber einen Wechsel erst ermöglicht.

Tipp

Neben der privaten Krankenversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine weitere wichtige persönliche Versicherung, die Sie als Existenzgründer prüfen sollten!

BUV für Gründer

Fazit zum Basistarif PKV

Der Basistarif PKV entspricht vom Kosten- und Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Da er aber gewisse Vorzüge, wie z.B. die Familienversicherung, nicht bietet, ist der Basistarif PKV eher eine Notlösung als ein optimaler Versicherungsschutz. 

Existenzgründer sollten sich in Bezug auf einen guten Versicherungsschutz beraten lassen und einen umfassenden Krankenkassenvergleich erstellen. Dieser beginnt meist mit einem unverbindlichen PKV Vergleich, um dann die Kosten und Leistungen sowie Vor- und Nachteile mit der gesetzlichen Versicherung gegenüberzustellen.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.