Krankengeld für Selbstständige - das sollten Sie wissen

Das Krankengeld dient zum Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten im Krankheitsfall. Selbstständige haben jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, wie z.B. gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Vielmehr müssen sie sich aktiv um ihr Krankengeld kümmern, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein.

Das Krankengeld ist nur für freiwillig gesetzlich versicherte Gründer und Selbstständige möglich. Für privat Krankenversicherte bietet sich die individuell anpassbare Krankentagegeldversicherung an.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Absicherung gegen Verdienstausfall durch Krankheit / Unfall

Das Krankengeld ist eine Lohnfortzahlung, die für die gesetzlichen Krankenversicherungen im Sozialgesetzbuch geregelt wird. Anspruch auf Krankengeld entsteht mit dem ersten Tag der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit. Da die Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung angehalten sind, ruht die Auszahlung des Krankengelds für die ersten sechs Wochen. Krankengeld wird somit dann gezahlt, wenn eine versicherte Person durch eine Krankheit länger als sechs Wochen der Arbeit fernbleiben muss.

Ferner wird Krankengeld gezahlt, wenn eine versicherte Person stationär behandelt werden muss. Zu den stationären Behandlungen gehören auch Behandlungen in Vorsorgeeinrichtungen sowie Rehabilitationseinrichtungen, die auf Kosten der Krankenkassen durchgeführt werden.

Durch das sogenannte Kinderkrankengeld besteht prinzipiell auch die Möglichkeit Krankengeld zu beziehen, wenn eine erziehungsberechtigte Person die Versorgung für ein mitversichertes Kind, welches das 12. Lebensjahr nicht überschritten haben darf, gewährleisten muss.

Krankengeld wird für eine maximale Dauer von achtundsiebzig Wochen (1,5 Jahre) innerhalb von 3 Jahren – die sogenannte Blockfrist – für die gleiche Krankheit gezahlt und beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts bzw. 90 % des Nettoeinkommens. Grundsätzlich übersteigt das Krankengeld jedoch nicht die Grenze von 70 % der Beitragsbemessungsgrenze.

Unter bestimmten Umständen kann der Anspruch auf Krankengeld für einen Zeitraum ruhen. Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei, muss aber bei der Steuererklärung angegeben werden.

Drei Wege zum Krankengeld / Krankentagegeld

Da Selbstständige und somit auch Existenzgründer keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben, müssen sie für den finanziellen Schutz im Krankheitsfall selbst sorgen. Dazu stehen drei Versicherungsmöglichkeiten zur Auswahl:

  • Wahlerklärung für das Krankengeld: Wenn sich ein Existenzgründer dafür entscheidet, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, dann muss er eine Wahlerklärung abgeben, um Krankengeld zu erhalten. Mit dem Anspruch auf Krankengeld erhöht sich dann allerdings der Beitragssatz von 14,9 % auf 15,5 % seiner kompletten Einnahmen. Trotz des höheren Beitragssatzes ist dies aber in der Regel zu empfehlen.
  • Optionaler Wahltarif: Ferner kann man als Existenzgründer einen speziellen Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, um den Versicherungsschutz zu erhöhen.
  • Individuelle Gestaltung: Krankentagegeld
    Existenzgründer können sich aber auch jederzeit für den Anspruch auf Krankengeld privat versichern und eine sogenannte Krankentagegeld-Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen, bei der die Leistung individuell angepasst werden kann.

Eine Krankentagegeld-Versicherung kann übrigens auch für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige eine sinnvolle Ergänzung zum Krankengeld sein, um mit der zusätzlichen Versicherung eine mögliche Versorgungslücke zu decken, also z.B. den monatlichen Betrag und / oder die Leistungsdauer zu erhöhen.

Tipp

Als Gründer können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Informieren Sie sich über Vor- und Nachteile!

PKV oder GKV?

Krankentagegeld für privat Krankenversicherte

Privat versicherte Selbstständige können keine Krankengeld-Versicherung abschließen. Entsprechend wichtig ist es, dass sich Gründer direkt beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung über die Krankentagegeldversicherung informieren, um im Falle einer längeren Krankheit bzw. eines Unfall gegen den Verdienstausfall abgesichert zu sein.

Für den Leistungsumfang der Absicherung ist entscheidend, wie hoch der monatliche Bedarf ausfällt. Hier ist in der Regel das Nettoeinkommen eine gute Referenzgröße.

Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherungen kann auch zur Schließung von Versorgungslücken für Angestellte dienen oder für Selbstständige, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind und ein Krankengeld abgeschlossen haben. Das Krankentagegeld kann nämlich ergänzend zum Krankengeld der gesetzlichen Versicherung vereinbart werden, um die Differenz zwischen Nettoeinkommen und dem Krankengeld auszugleichen.

Allerdings gibt es beim Krankengeld ein sogenanntes Bereicherungsverbot - der Versicherte darf im Krankheitsfall durch das Krankengeld nicht besser gestellt werden als im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, dass Zahlungen vom Krankengeld bzw. Krankentagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht wesentlich übersteigen dürfen. Die gute Nachricht ist aber, dass dieses Verbot für Selbstständige nicht gilt.

Vorteilhaft ist auch, dass man bei einer privaten Krankentagegeldversicherung den Zeitpunkt der Krankengeldzahlung im Vorfeld selbst bestimmen kann. Hier ist es in der Regel ratsam ein Krankentagegeld erst ab der 7. Woche zu vereinbaren, da Tarife, bei denen schon früher ein Krankentagegeld bezahlt wird, deutlich teurer sind.

Krankengeld für gesetzlich freiwillig versicherte Personen

Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und einen Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten dieses erst nach der 7. Krankheitswoche. Wobei die von den Krankenkassen angebotenen Zusatztarife zum Krankengeld für Selbstständige auch eine gewisse Flexibilität der Zahlungsweisen erlauben. Diese Flexibilität erhält der gesetzlich freiwillig Versicherte nur beim Wahltarif zum Krankengeld. Bei der Wahlerklärung zum Krankengeld bekommt auch der Selbstständige „nur" die Absicherung einer pflichtversicherten Person.

Keinen Anspruch auf Krankengeld haben Familienversicherte, also alle versicherten Personen im Haushalt die keinen Verdienstausfall bei Krankheit verzeichnen müssen. Bei gesetzlich mitversicherten Kindern hat auch ein Selbstständiger Anrecht auf Kinderpflege-Krankengeld. Diese Krankengeld-Zahlung wird nur gewährleistet, wenn im selben Haushalt des Selbstständigen keine weiteren Familienmitglieder leben, die die Betreuung des kranken Kinds übernehmen könnten. Krankengeld für Kinderbetreuung ist allerdings auf zehn Arbeitstage begrenzt. Ausnahmen gibt es bei alleinerziehenden Personen. Hier werden pro Jahr und Kind 20 Tage Krankengeld gewährt. In Summe ist das Krankengeld jedoch auf 50 Tage pro Jahr für Alleinerziehende und 25 Arbeitstage bei normal Versicherten begrenzt.

Während das Krankengeld gezahlt wird, wird der gesetzlich freiwillig Versicherte von der Beitragszahlung an die Krankenkasse komplett befreit.

Fazit zum Krankengeld

Für freiwillig gesetzlich versicherte Gründer und Selbstständige ist die Krankengeld-Versicherung eine sinnvolle Zusatzversicherung. Gründer müssen sich dabei aber direkt zu Beginn für die Krankengeld-Versicherung entscheiden und nehmen einen leicht erhöhten Beitragssatz in Kauf. Im Falle einer langwierigen Krankheit bzw. eines Unfalls schützt das Krankengeld dafür vor einem kompletten Verdienstausfall.

Will sich ein Gründer komplett gegen einen Verdienstausfall schützen, so kann zusätzlich eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen werden. Damit kann auch die maximale Dauer des Krankengelds (max. 78 Wochen) verlängert werden.

Für privat krankenversicherte Gründer und Selbstständige, die kein Krankengeld abschließen können, bietet die Krankentagegeldversicherung einen Schutz vor einem möglichen Verdienstausfall und gehört in der Regel zu dem Basis Versicherungspaket eines jeden Gründers bzw. Selbstständigen.

Da die Versicherungsfragen insbesondere für Gründer sehr wichtig aber auch komplex sind, sollten Sie sich direkt zu Beginn kompetent beraten lassen. Vereinbaren Sie ein kostenfreies und unverbindliches Gespräch mit unserem Experten für Versicherungsfragen.

Tipp

Richtig versichert zu sein ist vor allem für Gründer sehr wichtig! Lassen Sie sich frühzeitig von einem Versicherungsexperten kostenlos beraten!

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.