Krankentagegeld für Selbstständige schließt finanzielle Lücke im Krankheitsfall

Mit dem Krankentagegeld können sich privat versicherte Gründer und Selbstständige gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle schützen. Darüber hinaus können freiwillig gesetzlich versicherte Gründer mit einer Krankentagegeld-Versicherung finanzielle Lücken beim Krankengeld im Falle langwieriger Krankheiten kompensieren.

Insbesondere Gründer sollten eine Versicherung für das Krankentagegeld direkt zu Beginn prüfen und sich richtig beraten lassen, um im Falle eines Unfalls oder langwierigen Krankheit vor finanziellen Einbußen geschützt zu sein.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Verdienstausfall durch Krankheit oder Unfall – und jetzt?

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig werden, kriegen eine Lohnfortzahlung von maximal 6 Wochen vom Arbeitgeber. Danach erhalten sie das Krankengeld, welches maximal 70 % des Bruttolohns beträgt (2014 maximal 2.835 Euro; der Höchstbetrag entspricht 70 % der Beitragsbemessungsgrenze). Das Krankengeld wird bei der gesetzlichen Versicherung maximal für 78 Wochen (1,5 Jahre) bezahlt.

Privat versicherte Arbeitnehmer hingegen haben keinen Anspruch auf ein Krankengeld. Für sie entsteht nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall eine Versicherungslücke – also nach maximal 6 Wochen Krankheit oder Unfall. Um sich trotzdem vor einem möglichen Verdienstausfall zu schützen, können privat versicherte Arbeitnehmer eine Versicherung für das Krankentagegeld abschließen.

Selbstständige und Freiberufler erhalten im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung – ein Verdienstausfall besteht in der Regel direkt ab dem ersten Tag einer Krankheit oder des Unfalls. Entsprechend ist die Frage, wie der Verdienstausfall kompensiert werden kann. Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und sich für ein Krankengeld entschieden haben und dafür den allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % statt des reduzierten Beitrags von 14,9 % bezahlen (Stand 2014), erhalten bei Arbeitsunfähigkeit wie gesetzlich versicherte Arbeitnehmer auch ein Krankengeld – für maximal 78 Wochen.

Privat versicherte Selbstständige und diejenigen freiwillig gesetzlich Versicherten, die den verminderten Beitragssatz bezahlen, erhalten keinen Ausgleich. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls entsteht daher oft ein 100 %iger Verdienstausfall, der über eine private Versicherung für das Krankentagegeld abgesichert werden kann – die Leistungsdauer und auch die Höhe des Krankentagegelds kann in der Regel individuell festgelegt werden.

Krankentagegeld
Krankentagegeld: Sinnvolle Zusatzversicherung für Selbstständige & Arbeitnehmer

Lebensstandard mit dem Krankentagegeld sichern

Aufgrund des beschriebenen Verdienstausfalls bei einem länger andauernden Arbeitsausfall sollten sich insbesondere privat versicherte Selbstständige und Arbeitnehmer sowie freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, die den reduzierten Beitragssatz bezahlen, über die Versicherung zum Krankentagegeld informieren.

Denn Selbstständige trifft ein längerer Arbeitsausfall oft besonders hart. Zum einen geht es darum, das eigene Unternehmen trotz des Ausfalls weiterhin am laufen zu halten, was oft mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Zum anderen werden in der Regel keine oder nur geringe Einnahmen generiert, was bedeutet, dass man sich selbst keinen Unternehmerlohn ausbezahlen kann. Umso wichtiger ist es entsprechend für Selbstständige, sich direkt bei der Gründung zum einen über eine Krankentagegeld-Versicherung Gedanken zu machen. Zum anderen ist zusätzlich die Frage, inwieweit eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Unfallversicherung oder eine schwere Krankheit-Versicherung (Dread Disease) sinnvoll ist, um das Fortbestehen des eigenen Unternehmens sichern zu können.

Krankentagegeld
Krankentagegeld: Sinnvolle Zusatzversicherung für Selbstständige & Arbeitnehmer

Krankentagegeld auch für gesetzlich Versicherte interessant

Krankentagegeld kann auch für freiwillig gesetzlich Versicherte eine sinnvolle Ergänzung zum Krankengeld sein. Da das Krankengeld nicht den vollen Lohnumfang abdeckt (max. 70% vom Bruttolohn bzw. 90% vom Nettolohn; 2014 max. 2.835 Euro) bietet sich der Abschluss einer Krankentagegeld–Versicherung auch für diejenigen Gründer an, die eine verbleibende Versorgungslücke zwischen Nettoeinkommen und dem Krankengeld durch das Krankentagegeld schließen möchten.

Allerdings gilt beim Abschluss einer Versicherung für das Krankentagegeld das generelle Bereicherungsverbot. Dieses Verbot besagt, dass alle Zusatzversicherungen im Krankheitsfall, wie Krankentagegeld, Krankengeld, Krankenhaustagegeld, Übergangsgeld usw. das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen dürfen. Daher wird für die Berechnungsgrundlage des Krankentagegelds im Normallfall der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate zu Rate gezogen. Die gute Nachricht für Gründer jedoch ist: dies gilt nicht für Selbstständige und Freiberufler!

Krankentagegeld
Krankentagegeld: sinnvolle Ergänzung auch für (freiwillig) gesetzlich Versicherte

Was Sie über Tarife zum Krankentagegeld wissen sollten

Die Tarife beim Krankentagegeld sind abhängig vom jeweiligen Alter, der Höhe und dem Zeitpunkt, ab wann das Krankentagegeld ausbezahlt werden soll. In der Regel ist es empfehlenswert, ein Krankentagegeld auch als Selbstständiger erst nach sechs Wochen zu vereinbaren – Tarife, bei denen schon früher ein Krankentagegeld bezahlt wird, sind vergleichsweise teuer.

So ist es beispielsweise möglich, dass ein 35-jähriger Selbstständiger, der eine monatliche Auszahlung von 2.500 Euro über ein Krankentagegeld absichern möchte, bereits einen Tarif für ca. 30 Euro pro Monat abschließen kann – sofern das Krankentagegeld erst ab der 7. Woche ausbezahlt wird. Soll hingegen schon nach vier Wochen Krankheit ein Krankentagegeld ausgezahlt werden, so steigt der monatliche Beitrag signifikant an - um das ca. Zwei- bis Dreifache!

Tipp

Selbstständige genießen die sogenannte Versicherungsfreiheit und können zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen.

PKV oder GKV?

Höhe des Krankentagegelds: Versorgungslücke berechnen!

Bevor Sie als Existenzgründer eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen, sollten Sie Ihren persönlichen Kapitalbedarf pro Monat ermitteln. Wie viel Geld brauchen Sie zwingend pro Monat, um Ihren Lebensstandard beizubehalten? Der errechnete Betrag stellt die Versorgungslücke dar, die Sie als Versicherungsnehmer mit einer Krankentagegeld-Versicherung schließen können.

Die Krankentagegeld-Versicherung unterliegt auch für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer dem Bereicherungsverbot und sollte daher Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate nicht überschreiten. Für Selbstständige und Freiberufler die privat krankenversichert sind, gelten diese Bedingungen für das Krankentagegeld, wie erwähnt, nicht.

Preis und Leistung beim Krankentagegeld beachten!

Wenn Sie die optimale Versicherungssumme (Ihre Versorgungslücke) für das Krankentagegeld ermittelt haben, dann vergleichen Sie die unterschiedlichen Versicherungsanbieter für das Krankentagegeld. Dabei sollten Sie nicht nur auf die Beitragssätze der Krankentagegeld-Versicherungen achten, sondern insbesondere auf die Leistungsmerkmale sowie die Leistungsausschlüsse, die es beim Versicherungsschutz für das Krankentagegeld gibt. Zu eventuellen Leistungsausschlüssen beim Krankentagegeld gehören beispielsweise Mutterschaftszeiten, Entbindungen sowie Fehlgeburten.

Ferner sollten Sie beim Vergleich des Krankentagegelds darauf achten, dass zusätzliche Versicherungen zum finanziellen Schutz im Krankheitsfall mit den Leistungen der Krankentagegeld-Versicherung kompatibel beziehungsweise ergänzend sind. Beispielsweise kann bei Ihnen im Krankheitsfall eine Versorgungslücke entstehen, wenn in der Versicherungspolice Ihrer  Berufsunfähigkeitsversicherung eine andere Definition der Berufsunfähigkeit steht, als im Vertrag Ihrer Krankentagegeld-Versicherung.

Der Vergleich der Laufzeit sowie Höhe zwischen Krankentagegeld und Krankengeld ist ebenfalls vor dem Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung zu beachten. Dies gilt natürlich nur für Bezieher des gesetzlichen Krankengelds.

Tipp

Wenn Sie sich privat krankenversichern möchten, sollten Sie direkt bei Versicherungsbeginn auch das Thema Krankentagegeld besprechen.

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Besonderheiten beim Krankentagegeld

Krankentagegeld kann man auch ohne Gesundheitsprüfung abschließen, allerdings wird dann die Krankentagegeld-Beitragszahlung höher als bei einem Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung mit einer Gesundheitsprüfung. Für Menschen mit einer Vorerkrankung kann der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung  durchaus preiswerter sein und wäre zu prüfen – lassen Sie sich hierzu kostenlos beraten.

Im Gegensatz zu sonstigen Einnahmen, ist das Krankentagegeld steuerfrei. Krankentagegeld-Zahlungen müssen normalerweise nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es gibt aber auch beim Krankentagegeld Ausnahmen. Allerdings treffen die Ausnahmen der Steuerfreiheit beim Krankentagegeld lediglich abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Insbesondere dann, wenn ein Arbeitgeber sich verpflichtet hat, über die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Geld an seine Arbeitnehmer zu zahlen und dafür extra eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

Wichtigste Eckdaten der Krankentagegeld Versicherung

Hier noch einmal die wichtigsten Eckdaten zum Krankentagegeld:

  • Krankentagegeld ist für den Versichertenkreis ohne Anspruch auf Krankengeld eine elementare Absicherung
  • Gesetzlich freiwillig Versicherte sollten prüfen, wie lange das Krankengeld gezahlt wird und ob die Höhe des Krankengelds reicht, um alle notwendigen Kosten zu decken. Andernfalls sollten diese Versicherungsnehmer eine Krankentagegeld-Versicherung zusätzlich prüfen.
  • Auszahlungen vom Krankentagegeld sind Nettozahlungen. Krankentagegeld ist steuer- und abgabefrei.
  • Krankentagegeld kann generell jeder Krankenversicherter als ergänzende Zusatzversicherung abschließen.
  • Vergleichen Sie die Tarife mehrerer Anbieter – ein Versicherungsexperte kann Ihnen da weiterhelfen.

Fazit: Krankentagegeld wichtig für Selbstständige

Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler gibt es beim Krankentagegeld einige Eigenheiten. Selbstständige und Freiberufler können frei wählen, ab wann das Krankentagegeld gezahlt und vor allem in welcher Höhe das Krankentagegeld fließen soll. Je früher man das Krankentagegeld erhalten möchte und je höher die Zahlung des Krankentagegelds sein soll, desto teurer ist naturgemäß die fällige Beitragszahlung der Krankentagegeld-Versicherung.

Darüber hinaus gibt es bei einigen Anbietern beim Krankentagegeld auch Rechte (Optionen), die man als Selbstständiger oder Freiberufler zusätzlich abschließen kann. Zu diesen Optionen beim Krankentagegeld zählt die Wahlmöglichkeit der Laufzeit, also eine zeitliche Verlängerung der Vertragslaufzeit nach Ablauf des Ursprungsvertrags. Wenn nämlich ein Selbstständiger oder Freiberufler beispielsweise nach seinem 60. Lebensjahr weiterhin finanziellen Verpflichtungen nachkommen muss, die er im Falle eines Verdienstausfalls durch eine langwierigen Krankheit absichern möchte, dann kann er seine Krankentagegeld-Versicherung nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit entsprechend verlängern. Für dieses Wahlrecht zahlt er seiner Krankentagegeld-Versicherung eine Prämie.

Da die Versicherungsfragen bei Selbstständigen in der Regel komplex sind, ist es ratsam, frühzeitig mit einem Versicherungsexperten Kontakt aufzunehmen. Nutzen Sie die kostenlose Beratung von unserem Partner, der auf Versicherungsfragen von Existenzgründern spezialisiert ist und auch Ihnen weiterhelfen kann!

Tipp

Richtig versichert zu sein ist vor allem für Gründer sehr wichtig! Lassen Sie sich frühzeitig von einem Versicherungsexperten kostenlos beraten!

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.