Die beste Vermögensschadenhaftpflichtversicherung finden

Freiberufler und Selbstständige, die Menschen beraten, tragen ein hohes Risiko: Bei Fehlern haften sie für finanzielle Schäden, die ihren Kunden und Mandanten entstehen. Bei manchen Berufen sind die Folgen einer Fehlberatung sogar so groß, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht ist. Wir erklären, welche Berufe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigen, was sie kostet und nennen die besten Anbieter.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt finanzielle Schäden, die aus Fehlberatungen entstehen.
  • Sie ist eine Pflichtversicherung u. a. für Hausverwalter, Rechtsanwälte, Steuerberater.
  • Sie deckt keine Personen- und Sachschäden. Dafür wird eine Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung benötigt.
  • Beraten Sie Ihre Kunden, Klienten oder Mandanten? Dann lassen Sie sich ein maßgeschneidertes Versicherungs-Angebot erstellen.

  | Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die für finanzielle Schäden von Kunden oder Mandanten aufkommt, die Folge einer falschen oder fehlerhaften Beratung sind. Sie sichert keine Personen- und Sachschäden ab.

Wenn Sie zusätzlich zu Vermögensschäden auch Personen- und Sachschäden absichern möchten, benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung

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  | Wer braucht sie?

Für viele freie Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Eine Pflichtversicherung ist die Vermögensschadenhaftpflicht für:

  • Hausverwalter (Gewerbeordnung § 34c)
  • Immobilienkreditvermittler (Gewerbeordnung § 34c)
  • Notare (Bun­des­no­tarordnung § 19a)
  • Rechtsanwälte (Bundesrechtsanwaltsordnung, § 51 Abs. 1 Satz 2)
  • Steuerberater (Steuerberatungsgesetz § 61)
  • Versicherungsvermittler (Gewerbeordnung § 34f)
  • Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung § 54)

Für folgende Berufsgruppen und Tätigkeiten ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung außerdem empfehlenswert:

  • Architekten
  • Buchhalter
  • Designer
  • Gutachter, Sachverständige
  • Insolvenzverwalter
  • IT-Dienstleister
  • Personalberater und -vermittler
  • Stiftungen
  • Übersetzer, Dolmetscher
  • Unternehmensberater
  • Vereine, Verbände
  • Werbeagenturen und Marketing

Bei oben genannten Tätigkeiten kann bereits ein kleiner Fehler hohe finanzielle Schäden bei einem Kunden verursachen. Ganz unabhängig davon, ob die Tätigkeit im Hauptberuf, als Nebenberuf oder im Ehrenamt ausgeübt wird.

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  | Welche Schäden werden abgedeckt?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt sogenannte reine oder echte Vermögensschäden ab. Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil oder ein entgangener finanzieller Vorteil, der einem Kunden beispielsweise durch eine falsche Beratung entsteht.

Schadenbeispiele für echte Vermögensschäden:

  • Einem Gutachter unterläuft ein Fehler in seinem Gutachten. Sein Kunde verliert daraufhin den Gerichtsprozess und muss für die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen.
  • Ein Steuerberater berät seinen Klienten falsch, der dadurch zu viele Steuern bezahlt.
  • Ein Rechtsanwalt versäumt es, rechtzeitig einen Schriftsatz einzureichen. Aufgrund dieser Fristversäumnis verliert sein Mandant den Prozess.
  • Ein IT-Dienstleister installiert eine Software bei einem Online-Händler. Die Daten aus dem alten System werden falsch übernommen und alte Lagerbestände nicht richtig erfasst. Daraufhin muss der Kunde seine Warenbestände mit hohem Personalaufwand selbst auszählen.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtschäden sowie eigene Schäden ab. Haftpflichtschäden sind Schäden, die Dritten zugefügt werden, bspw. einem Kunden oder Mandanten. Mit Eigenschäden werden Schäden bezeichnet, die der Versicherte bzw. sein Unternehmen selbst erleidet.

Versicherte Haftpflichtschäden:

  • Falschberatung und fehlerhafte Aufklärung
  • fehlerhafte Gutachten
  • Fristversäumnis
  • Planungsfehler
  • Programmierfehler
  • Sachschäden an Schriftstücken
  • Mitgliedsbeiträge verjähren lassen
  • Verletzung von Urheberrechten
  • Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Geheimhaltungspflichten

Versicherte Eigenschäden:

  • Reputationsschäden
  • Vertrauensschäden durch Mitarbeiter
  • Beschädigung oder Zerstörung der Website
  • D&O für Interimsmanager


Ein unechter Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Er wird nicht durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, sondern durch eine Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Schadenbeispiele für unechte Vermögensschäden:

  • Ein Kunde stürzt in den frisch aufgewischten Räumen eines Restaurants. Er verletzt sich (Personenschaden), sodass er seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen kann und einen Verdienstausfall erleidet (unechter Vermögensschaden).
  • Ein Cafébetreiber schüttet Kaffee auf den Laptop eines Gastes. Die Elektronik des Laptops ist zerstört (Sachschaden), und der Gast kann nicht auf seine Daten zugreifen, sodass ihm ein wichtiger Geschäftsabschluss entgeht (unechter Vermögensschaden).

Welche ist die richtige Haftpflicht-Versicherung für Sie? Wir helfen Ihnen mit einem kostenfreien Angebot.

  | Leistungen und Kosten der Versicherung

In einem Schadenfall übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung folgende Leistungen:

  • Ausgleich des Schadens bei berechtigten Ansprüchen (bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme)
  • Passiver Rechtsschutz: Die Versicherung prüft die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab. Kommt es zu einem Prozess, trägt die Versicherung die Gerichtskosten sowie die Ausgaben für Anwälte und Sachverständige.

Die Versicherung springt nur dann ein, wenn der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit, als Folge eines Versehens oder einer kurzen Unachtsamkeit entstanden ist. Er darf weder wissentlich noch gewollt herbeigeführt sein.

Die jährlichen Beiträge einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beginnen bei ca. 120 Euro. Die Versicherungsprämie richtet sich nach

  • Branche: IT-Dienstleister für Großunternehmen haben ein höheres Risiko als Übersetzer von Kinderbüchern.
  • Umsatzhöhe des Unternehmens: Je mehr Umsätze ein Unternehmen erwirtschaftet, desto höher fällt seine Versicherungsprämie aus.
  • Mitarbeiterzahl: Je mehr Mitarbeiter mitversichert werden, desto höher ist die Versicherungsprämie.
  • Selbstbeteiligung: Bei einer höheren Selbstbeteiligung sinkt die Versicherungsprämie.
  • Zahlungsintervall: Ein hohes Zahlungsintervall senkt die Versicherungsprämie.
  • Zusatzleistungen: Wenn Sie zusätzliche Leistungen versichern möchten wie bspw. eine Schadenabdeckung bei Schlüsselverlust, erhöht dies die Versicherungsprämie.

Checkliste: Wie hoch ist Ihr Risiko?

  • Könnte ein Fehler einen Serienschaden verursachen, also mehrere Kunden betreffen?
  • Könnte ein Fehler einen Produktionsstillstand bei meinem Kunden hervorrufen?
  • Wären Umsatzausfälle bei meinen Kunden denkbar als Folge eines durch mich verursachten Fehlers?
  • Sind meine Kunden kleinere und mittlere Unternehmen oder habe ich auch Großunternehmen als Kunden?
  • Wünschen Kunden oder Auftraggeber bei Abschluss eines Projektvertrags eine bestimmte Deckungssumme?

Je mehr Fragen Sie mit Ja beantworten, desto höher ist Ihr berufliches Risiko.

Die Höhe der Deckungssumme wird individuell vereinbart und liegt typischerweise zwischen 50.000 und 500.000 Euro. Sie gilt pro Schadenfall. 

Für Berufe, die gesetzlich zu einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtet sind, gelten Mindestdeckungssummen: Bei einem Anwalt liegt diese bei 250.000 Euro pro Schadensfall (§ 51 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung).

Die Versicherung reguliert einen Schaden nur bis zur Höhe der Deckungssumme. Liegt der Schaden höher, müssen Sie selbst für die Differenz aufkommen. Achten Sie daher unbedingt auf eine ausreichend hohe Deckungssumme!

Die Deckungssumme optimal an Ihr Risiko anpassen: kostenfreies Angebot

  | Anbieter finden

Alle großen Versicherer von Allianz bis Zurich bieten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an. Einer der größten Versicherungsanbieter, die Hiscox, nennt für einen IT-Dienstleister mit Firmensitz in Deutschland und einem Jahresumsatz von 100.000 Euro folgende Tarife, die bei monatlichem Zahlungsintervall und einer Selbstbeteiligung von 250 Euro gelten:

Hiscox  
Deckungssumme Monatlicher Beitrag
125.000 € 24,24 €
300.000 € 35,07 €
500.000 € 43,32 €
1.000.000 € 54,66 €
3.000.000 € 66,52 €

Versichert sind für diesen Fall Programmierfehler und Sicherheitslücken, fehlerhafte oder verzögerte Leistungserbringung sowie Urheberrechtsverletzungen und Virenübertragung. Eigenschäden sind nicht mitversichert.

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  | Offene Fragen

Was ist eine Rückwärtsversicherung?

Bei einer Rückwärtsversicherung übernimmt die Versicherung auch Schadenfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrags entstanden sind. Denn Vermögensschäden machen sich mitunter erst Jahre nach einer fehlerhaften Leistung bemerkbar.

Nach dem sogenannten Verstoßprinzip tritt der Versicherungsfall zum Zeitpunkt des Fehlers (z. B. einer fehlerhaften Beratung) ein – und nicht zu dem Zeitpunkt, an dem der Schaden bemerkt wird oder Schadensersatzsprüche gestellt werden. Erhebt ein Klient Ansprüche für eine fehlerhafte Leistung, die vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags lag, springt die Rückwärtsversicherung ein. Allerdings nur, wenn dem Versicherungsnehmer der Schaden vor Abschluss des Versicherungsvertrags nicht bekannt war.

Ist die Deckungssumme jährlich begrenzt?

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist meist auf die doppelte Deckungssumme begrenzt (zweifache Maximierung).

Was versteht man unter offener und geschlossener Deckung?

Bei einer offenen Deckung versichern Sie alle branchentypischen Tätigkeiten Ihres Berufs – z. B. die eines IT-Dienstleisters –, wenn sie nicht explizit durch die Vertragsbedingungen ausgeschlossen sind. So müssen Sie die Versicherung nicht jedes Mal informieren, wenn Sie Ihre Tätigkeit erweitern oder ändern.
Bei der geschlossenen Deckung geben Sie im Versicherungsvertrag genau die Tätigkeiten an, die versichert werden sollen – z. B. wenn Sie als Übersetzer ausschließlich Romane übersetzen. Ändern Sie Ihren Tätigkeitsbereich und übersetzen Sie zusätzlich auch medizinische Beipackzettel, müssen Sie dies der Versicherung mitteilen und Ihren Vertrag entsprechend anpassen lassen. Andernfalls springt die Versicherung nicht für den Schaden ein.

Wer ist mitversichert?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt neben dem Versicherungsnehmer die festangestellten Mitarbeiter, Volontäre, Praktikanten und Werkstudenten, oft auch Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen.

  | Unser Fazit

  • Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für einige Berufsgruppen eine Pflichtversicherung, bspw. für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter.
  • Nicht Pflicht, aber sinnvolle Ergänzung: Auch Unternehmensberater oder IT-Dienstleister profitieren von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Mit einem geringen Versicherungsbeitrag ab 10 Euro pro Monat schützen sie ihr Privatvermögen und Unternehmen vor möglichen Schadenersatzforderungen.
  • Einige Berufsgruppen haben je nach individuellem Tätigkeitsfeld unterschiedlich hohe Risiken, bspw. Übersetzer. Eine genaue Risikoeinschätzung oder eine Beratung können hier helfen. 

 

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.