Ltd gründen: die praktischen Schritte zur englischen Limited

Die englische Rechtsform der Limited oder kurz Ltd ist auch für deutsche Gründer eine mögliche Rechtsform. Allerdings sind ein paar Besonderheiten zu beachten, wenn Sie die Ltd gründen wollen. Wir zeigen Ihnen die notwendigen Schritte auf, wobei es sich empfiehlt mit einem Partner für die Limited Gründung zusammenzuarbeiten, der Sie auch später bei den Folgepflichten unterstützt.

Nachdem die Ltd in Deutschland einige Beliebtheit erfahren hat, wurde vom Gesetzgeber übrigens die Mini-GmbH bzw. UG ins Leben gerufen.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Bevor Sie die Ltd gründen: die Limited auf einen Blick

Falls Sie noch unsicher sind, ob die englische Limited für Ihre Gründung die passende Rechtsform ist, können Sie unseren kostenfreien Rechtsformtest machen, der Ihnen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform aufzeigt.

Nachfolgend haben wir für Sie die wesentlichen Punkte rund um die englische Ltd zusammengestellt:

  • Die Ltd gründen können Sie alleine oder im Team mit weiteren Gründern.
  • Ein Mindeststartkapital ist nicht vorgesehen, wenn Sie eine Ltd gründen. Lediglich ein Britisches Pfund müssen Sie hinterlegen.
  • Bei der Ltd ist wie bei deutschen Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzt.
  • Grundsätzlich unterliegen Sie mit der Ltd dem englischen Recht. Wenn es aber bspw. um Verträge mit Kunden geht gleichzeitig im Außenverhältnis der Limited aber auch dem deutschen Recht.
  • Wenn Sie die Ltd gründen wollen, haben Sie die freie Wahl bei Ihrem Firmennamen. Allerdings müssen Sie den Zusatz Limited oder Ltd führen.

Alternativen zur Limited

Wenn Sie keine Ltd gründen wollen, können Sie folgende Alternativen in Betracht ziehen:

  • Die Gründung einer GmbH, wenn das notwendige Startkapital von 25.000 Euro bzw. 12.500 Euro vorliegt.
  • Falls Sie mit weniger Startkapital aber ohne private Haftung starten wollen, steht Ihnen auch die UG Gründung offen.
  • Die Gründung einer GbR ist ratsam, wenn Sie im Team gründen und die private Haftung kein Problem ist.

Der praktische Ablauf, wenn Sie die Ltd gründen

Wie bereits erwähnt, empfehlen wir Ihnen für die Gründung der Limited einen Dienstleister in Anspruch zu nehmen, damit alles reibungslos abläuft. Die wesentlichen Schritte zur Gründung der Ltd sind:

  1. Sie reichen die Gründungsunterlagen inkl. Gesellschaftsvertrag beim englischen Handelsregister ein. 
  2. Zentrale Organe einer Limited sind die Anteilseigner (engl. Shareholder), Geschäftsführer bzw. Vorstand (engl. Board of Directors) und als eine Besonderheit im englischen Recht der Schriftführer (engl. Company Secretary). Diese müssen im Zuge der Gründung benannt werden.
  3. Wenn Sie eine Ltd gründen möchten, benötigen Sie ein sogenanntes Registered Office - also eine Adresse als Firmensitz bzw. eine Zustellanschrift - in England. Hier tritt der Vorteil der Dienstleister, die Sie bei der Limited Gründung unterstützen, besonders deutlich zutage. Diese stellen Ihnen eine Adresse gegen Gebühr schnell und einfach zur Verfügung.
  4. Wenn Sie in Deutschland tätig sein wollen, müssen Sie die Limited über einen Notar auch im deutschen Handelsregister eintragen lassen. Hierzu müssen die englischen Dokumente übersetzt werden.
  5. Eine Gewerbeanmeldung für Ihre Zweigniederlassung ist erforderlich, auch wenn Sie in England die Ltd gründen.

Kosten, wenn Sie eine Ltd gründen

Die Kosten für die Limited Gründung richten sich insbesondere nach den Gebühren der Dienstleister, die Sie in Anspruch nehmen wollen. Mit einigen Hundert Euro sollten Sie insgesamt rechnen. Gegen Aufpreis werden auch Limited Gründungen innerhalb von 24 Stunden angeboten, wenn es sehr schnell gehen soll.

Folgepflichten, wenn Sie die Ltd gründen

Auch wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland ausüben, entstehen für Sie in der Folgezeit in England Verpflichtungen. Dazu gehört vor allem die jährliche Einreichung Ihres Jahresabschlusses, der nach englischen Buchführungsregeln aufzustellen ist. Gleichzeitig ist es auch erforderlich in Deutschland den Jahresabschluss - allerdings nach deutschen Regeln - beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Änderungen bei der Limited, bspw. die Aufnahme neuer Gesellschafter oder Kapitalerhöhungen, sind ebenfalls in England zu melden.

Die Ltd gründen: wichtige Verträge und Unterlagen

Ein Gesellschaftsvertrag - im Englischen Articles of Association genannt - ist zur Gründung der Limited notwendig. Zudem gibt es ein Gründungsdokument, das ausgefüllt mit eingereicht werden muss. Auch eine Liste der Gesellschafter und Schriftführer sowie die Adresse des Registered Office sind zu liefern.

Eine Liste der Geschäftsführer, Anteilseigner und Schriftführer ist zudem dauerhaft beim Registered Office zu hinterlegen, wenn Sie eine Ltd gründen.

Steuern und Buchhaltung für die Limited

Wenn Sie mit der englischen Limited in Deutschland geschäftstätig sind, unterliegen Sie dem deutschen Steuerrecht. Dementsprechend gelten die Regelungen wie für deutsche Kapitalgesellschaften.

Die Buchführung nehmen Sie somit nach der doppelten Buchführung bzw. Bilanzierung vor, wenn Sie eine Ltd gründen. Den Jahresabschluss reichen Sie beim Bundesanzeiger ein. Zudem müssen Sie den Jahresabschluss in englische Formate überführen, um ihn dann auch in England zu veröffentlichen. Dabei unterstützen Sie auch die bereits erwähnten Dienstleister.

Exkurs: Limited & Co KG

Sie können auch mit dem Zweck eine Ltd gründen, um in einer Personengesellschaft die Haftung zu begrenzen. Dabei übernimmt die Limited bei der Kommanditgesellschaft die Rolle des Komplementärs, wodurch die ehemals persönliche Haftung des Komplementärs in der KG auf das Vermögen der Limited begrenzt wird. Es entsteht eine Limited & Co KG. Wann eine solche Rechtsform Sinn ergibt und was im Detail zu beachten ist, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt und Steuerberater. Das rein deutsche Pendant ist übrigens die GmbH & Co KG.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.