Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO: Antrag, Kosten und zuständige Behörden

Makler, Bauträger und Baubetreuer benötigen für die Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Damit sollen insbesondere persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden.

Entsprechend dazu müssen zahlreiche Unterlagen eingereicht werden. Wir erklären Schritt für Schritt, wie und wo Sie den Antrag nach § 34c GewO stellen und welche Kosten dabei für Sie entstehen.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Was steht im § 34c GewO?

34c GewO ist ein Paragraph der Gewerbeordnung, der besagt, dass die Tätigkeit von Maklern, Bauträgern und Baubetreuern erlaubnispflichtig ist. Sprich: Wer beispielsweise Grundstück, Immobilien oder Darlehensverträge um Werte Dritter vermittelt, der muss diese Erlaubnispflicht nach § 34c GewO einholen, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt.

Hintergrund der Erlaubnispflicht ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in diesen Bereichen ein besonderes Vertrauen notwendig ist: Zum einen natürlich, weil es bei Finanzen und Immobilien um ein sensibles Thema geht, nicht zuletzt aber auch, weil damit verbunden viele rechtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen. Mit einem Antrag für § 34c GewO sollen also persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden.

Im Folgenden klären wir die fünf wichtigsten Fragen zu Paragraph 34c GewO.

  | Wer benötigt die Gewerbeerlaubnis?

Fasst man es zusammen, so trifft Paragraph 34c GewO vor allem auf Makler, Bauträger und Baubetreuer zu. Genauer gesagt, sind es aber all diejenigen, die gewerbsmäßig (frei zitiert nach § 34c GewO)

  • den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen
  • den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge haben
  • als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden oder in fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen wollen.

Für Hausverwalter und Immobilienkreditvermittler ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht. 

  | Wer braucht keine Gewerbeerlaubnis?

Wie so oft gibt es aber auch hier Ausnahmen. Nicht betroffen von der Erlaubnispflicht sind beispielsweise Kreditinstitute, für die bereits eine Erlaubnis des Kreditwesengesetzes erteilt wurde. Dasselbe gilt für deren Zweigstellen. Außerdem sind aber auch folgende Gruppen nicht von § 34c GewO betroffen:

  • Gewerbetreibende, die Darlehen nur vermitteln, um eine Finanzierung von abgeschlossenen Warenverkäufen oder zu erbringenden Dienstleistungen zu gewährleisten
  • Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU

  | Drei Schritte zur Gewerbeerlaubnis

In drei Schritten kommen Sie zur Gewerbeerlaubnis nach Paragraph 34c GewO.

Schritt 1: Unterlagen

Wenn Sie von der Regelung im Paragraphen 34c GewO betroffen sind, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit einen persönlichen oder schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde (siehe #4) einreichen. Das Formular mit dem Titel "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)" liegt bei Ihrer zuständigen Behörde aus - oftmals ist dieses auch online auf der Webseite der jeweiligen Behörde zu finden.

Neben dem ausgefüllten Antrag für § 34c GewO müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Steueramts
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Führungszeugnis der Belegart O (polizeiliches Führungszeugnis)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Bei juristischen Personen müssen Sie die Unterlagen zusätzlich für alle Mitglieder der Geschäftsführung beantragen. Neben den genannten Unterlagen ist auch eine Kopie des Handelsregisterauszugs und des Gesellschaftsvertrags notwendig.

Schritt 2: Prüfung

Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Dies kann einige Tagen bis Wochen in Anspruch nehmen.

Schritt 3: Gebührenbescheid

Mit dem Ergebnis der Prüfung nach § 34c GewO erhalten Sie Ihren Gebührenbescheid. Die Kosten können im niedrigen dreistelligen Bereich liegen - aber auch deutlich in den vierstelligen Bereich gehen. Mehr dazu erfahren Sie in Punkt #5.

  | Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO beantragen

Wenn Sie eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO beantragen, müssen Sie Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde kontaktieren, d.h. das zuständige Landratsamt (oder Ordnungsamt im Falle einer kreisfreien Stadtverwaltung). Die Zuständigkeit für den Antrag § 34c GewO unterscheidet sich außerdem zwischen natürlichen und juristischen Personen:

  • Bei natürlichen Personen ist die Behörde zuständig, in deren räumlichen Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte liegen wird. Ist das zur Zeit der Antragsstellung noch nicht bekannt, können Sie die Erlaubnis bei der Wohnsitzbehörde einholen.
  • Bei juristischen Personen ist der Ort der Hauptniederlassung entscheidend.
Tipp

Vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit sollten Sie sich vergewissern, dass Sie die Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes umsetzen. Erfahren Sie mehr über die Rolle der Gewerbeaufsicht.

Mehr erfahren

  | Kosten für die Gewerbeerlaubnis

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO ist relativ teuer und die Kosten können nicht pauschal benannt werden. Sie unterscheiden sich nach

  • Anzahl der Tätigkeiten
  • Umfang der Tätigkeit(en)
  • Rechtspersönlichkeit des Antragstellers
  • Region bzw. Behörde

Die Kosten für Immobilienmakler oder Bauherren liegen erfahrungsgemäß im niedrigeren dreistelligen Bereich. Darlehensvermittler müssen in manchen Fällen bis zu etwa 2.000 Euro zahlen.

  | Weitere Genehmigungen

Neben Paragraph 34c GewO können weitere Genehmigungen auf Sie zukommen. Lesen Sie hier, welche das sein können. Haben Sie alle Genehmigungen beantragt? Hier erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt Ihr Unternehmen anmelden (inkl. Infografik).

Tipp

Vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit sollten Sie sich vergewissern, dass Sie die Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes umsetzen. Erfahren Sie mehr über die Rolle der Gewerbeaufsicht.

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.