Bei Kapitalgesellschaften: Körperschaftsteuer für Selbstständige

Auf Umsätze und Gewinne, die Sie mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit als Existenzgründer erwirtschaften, müssen Sie Steuern zahlen. Die Rechtsform Ihres Unternehmens bestimmt dabei die zu zahlende Steuer. Kapitalgesellschaften müssen in diesem Fall die Körperschaftsteuer aufbringen.

Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die Körperschaftsteuer für Selbstständige mit einer Kapitalgesellschaft, Vorauszahlungen und die Gewinnermittlung.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften

Die Körperschaftsteuer ist eine Form der Einkommensteuer für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften. Die Grundlage für die Besteuerung der Körperschaftsteuer ist das Einkommen der Körperschaft innerhalb eines Kalenderjahrs. Die Körperschaftsteuer ist demnach eine Gemeinschaftsteuer.

Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften - GmbH, AG oder auch eine Limited Ltd., wenn der Firmensitz in Deutschland ist - erhoben. Sie beträgt derzeit 15 %.

Zusätzlich muss der Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer abgeführt werden. Unternehmen mit Sitz im Ausland und nur Betriebsstätten in Deutschland unterliegen nur mit ihren inländischen Einkünften der Körperschaftsteuer.

Die gesetzliche Grundlage der Körperschaftsteuer ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG) sowie die Körperschaftsteuer-Verordnung (KStDV).

Steuererklärung in Bezug auf die Körperschaftsteuer

Die Steuererklärung im Hinblick auf die Körperschaftsteuer ist bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen. Im Einzelfall ist eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung möglich. Wenn Sie vertreten werden, haben Sie für die Einreichung der Steuererklärung in der Regel sogar länger Zeit.

Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer müssen Sie jedes Quartal (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember) an das Finanzamt vorauszahlen. Die Höhe der Körperschaftsteuer wird in Abhängigkeit Ihrer zuletzt erzielten Gewinne bestimmt.

Die Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer werden nach Ende des Geschäftsjahres mit der Steuerschuld verrechnet. Beachten Sie, dass Sie stets über genügend Liquidität zur Zahlung der Körperschaftsteuer verfügen. Läuft Ihr Geschäftsjahr besser als erwartet, sollten Sie bereits unterjährig Geld für Steuernachzahlungen und höhere Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer im Folgejahr zurücklegen.

Gewinnermittlung und Körperschaftsteuer

Kapitalgesellschaften zahlen nicht nur Körperschaftsteuer, sondern sind auch zur Buchführung nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) verpflichtet. Dementsprechend wird der steuerliche Gewinn durch Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung, also den Betriebsvermögensvergleich, ermittelt. Nicht ausreichend ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wie sie bei Personengesellschaften angewandt wird.

Gewinnausschüttung oder Verlust

Wird der Gewinn einer Kapitalgesellschaft an die Gesellschafter ausgeschüttet, müssen diese Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zahlen. Diese können Sie jedoch gegebenenfalls auf Ihre Einkommensteuer anrechnen.

Stellt sich hingegen am Ende des Geschäftsjahres ein Verlust ein, kann dieser in den Folgejahren auf den Gewinn der Gesellschaft steuermindernd angerechnet werden. Dies nennt sich Verlustvortrag.

Tipp

Verdeckte Gewinnausschüttung: Wenn Sie als Gesellschafter der GmbH auch als Geschäftsführer tätig sind, können Sie sich ein Gehalt zahlen, das als Betriebsausgabe steuerlich berücksichtigt wird. Dabei müssen Sie jedoch darauf achten, dass dieses Gehalt dem marktüblichen Niveau entspricht. Dies trifft auch auf alle anderen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern zu, wie beispielsweise Honorare für Beratungsleistungen oder Mietverträge. Sollte die Finanzverwaltung Zweifel an der Marktüblichkeit haben, können diese Ausgaben als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert werden.

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Weiteres zur Körperschaftsteuer

Vereine, die gemeinnützig agieren, müssen nur für die Einkünfte aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Körperschaftsteuer leisten. Wenn ihre Einkünfte zu gering sind, der Körperschaftsteuer zu unterliegen, werden sie nur alle drei Jahre überprüft und müssen nicht jährlich Körperschaftsteuer abführen.

Da die Körperschaftsteuer, wie bereits erwähnt, eine Gemeinschaftssteuer ist, fließen die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer Bund und Ländern zu.

Übrigens: Laut Duden ist die Schreibweise mit doppeltem "S", also Körperschaftssteuer, ebenso möglich, wie mit nur einem "S", also Körperschaftsteuer. Der Gesetzgeber verwendet allerdings die Version mit einem "S".

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Körperschaftsteuer haben, sprechen Sie über steuerliche und rechtliche Themen mit einem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt. 

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.