Sozialversicherung für Ihre Mitarbeiter: Abgaben & Aufteilung

Sobald Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie sich auch mit den Bestandteilen der Sozialversicherung für Mitarbeiter auseinandersetzen. Hier erfahren Sie, welche Anteile an der jeweiligen Sozialversicherung Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen müssen. Außerdem zeigen wir auf, wie hoch der jeweilige Beitrag für die entsprechende Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) ist.

Gründer, die bereits Mitarbeiter beschäftigen, können ihre Lohnbuchhaltung ganz einfach von einem Profi erledigen lassen.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Sozialversicherung in Deutschland

Das soziale Netz ist in Deutschland seit über 130 Jahren verankert und eines der leistungsstärksten Sozialsysteme der Welt. Die Sozialversicherung ist dabei ein wichtiger Grundpfeiler der sozialen Verantwortung. In Deutschland sind über 90 Prozent der Menschen in der Sozialversicherung versichert und dadurch geschützt vor den großen Lebensrisiken, die grundsätzlich jeden treffen können.

  | Sozialversicherung: Beitragssätze für Arbeitgeber & Arbeitnehmer 2024

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen und/oder selbst bei Ihrem Unternehmen angestellt sind (vorausgesetzt, dass Sie nicht die Mehrheit am Unternehmen halten), dürfen Sie die Abgaben für die Sozialversicherung bei der Kostenkalkulation im Finanzplan nicht vergessen. 

Voraussetzung, um am Meldeverfahren zur Sozialversicherung teilzunehmen ist eine Betriebsnummer durch den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter anmelden, erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter Meldungen zur Sozialversicherung.

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden dabei vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Belastung des Arbeitgebers ergibt sich aus der Zugrundelegung des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Auf dieses werden dann die jeweils geltenden Beitragssätze zur Sozialversicherung hinzugerechnet. Das System der Sozialversicherung wird aber nicht nur vom Arbeitgeber getragen: Auch der Arbeitnehmer leistet einen Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherung.

Abgabe Gesamt Anteil AN Anteil AG
Krankenversicherung (voller Beitragssatz, exkl. Zusatzbeitrag der Krankenkassen) 14,6 % 7,3 % 7,3 %
Krankenversicherung (ermäßigt) 14 % 7 % 7 %
Pflegeversicherung 3,4 % 1,7 % 1,7 %
PV-Zuschlag für Kinderlose   0,60 %  
Arbeitslosenversicherung 2,6 % 1,3 % 1,3 %
Rentenversicherung 18,6 % 9,3 % 9,3 %
Rentenversicherung (knappschaftlich) 24,7 % 9,3 % 15,4 %
Insolvenzgeldumlage     0,06 %
Künstlersozialabgabe     5,0 %

Die zusätzlichen Kosten für die Sozialversicherung, die Sie dem Bruttolohn hinzurechnen müssen, betragen entsprechend knapp 20 Prozent.

Die Zahlungsempfänger der Beiträge zur Krankenversicherung ist die Krankenkassen, die Beiträge zur Pflegeversicherung an die Pflegekassen und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an die Deutsche Rentenversicherung. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung empfängt die Bundesagentur für Arbeit.

Sozialversicherung Sonderfall: Unfallversicherung

Zusätzlich werden bei der Beschäftigung von Mitarbeitern noch Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft fällig, die jedoch ausschließlich vom Arbeitgeber getragen werden.

Tipp

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  | Sozialversicherung für Selbstständige

Obwohl das Grundprinzip eines Sozialsystems auch bei Selbstständigen greift, gibt es trotzdem Unterschiede zu den Arbeitnehmern. Dazu zählen insbesondere die Arbeitslosenversicherung, in die Selbstständige freiwillig einzahlen können, die private Krankenversicherung sowie die freiwillige Rentenversicherung, die die größten Unterschiede zu einem regulären Angestelltenverhältnis darstellen.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.