Umsatzsteuervoranmeldung per Elster: Leitfaden mit Tipps & Tricks

Existenzgründer müssen jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) per Elster an das Finanzamt übermitteln. Sind alle Gründer davon betroffen? Und ist jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung notwendig? Welche Konsequenzen hat es, wenn man eine der Fristen verpasst? Welchen Vorteil hat dabei die Dauerfristverlängerung bei der UStVA?

In unserem Leitfaden gehen wir auf diese und viele weiteren Fragen ein und beschreiben Schritt für Schritt den Weg zur korrekten Umsatzsteuervoranmeldung per Elster. Auch unser Steuerberater-Netzwerk hilft Ihnen bei diesen Fragen.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Die Umsatzsteuervoranmeldung kurz erklärt

Als Endkunde kennt man sie natürlich: Die Umsatzsteuer, die beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen – in der Regel in Höhe von 7 oder 19 % – dem Nettoverkaufspreis hinzugerechnet wird. Unternehmen dürfen diese Steuer natürlich nicht einbehalten, sondern müssen sie an das Finanzamt weiterreichen. Im Gegenzug können Firmen jedoch die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, vom Fiskus zurückfordern.

Anstatt jedoch die Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer nach der jährlichen Umsatzsteuererklärung einmalig an das Finanzamt zu überweisen, müssen Unternehmer basierend auf der sogenannten Umsatzsteuervoranmeldung bereits unterjährig mehrfach die Zahlungen an die Finanzbehörden veranlassen.

Der Hintergrund ist simpel: Das Finanzamt schützt sich durch die unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen vor Zahlungsausfällen durch die möglichen Insolvenzen von Unternehmen und hat gleichzeitig einen Zinsvorteil gegenüber einer jährlichen Zahlung. Der Unternehmer wiederum profitiert von einer höheren Planungssicherheit, da er nach dem Kalenderjahr nicht „plötzlich" den hohen Gesamtbetrag an das Finanzamt überweisen muss.

Wann darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden?

  • Wenn die Lieferantenrechnung fehlerhaft ist.
  • Wenn Sie einen Beleg verloren und als Ersatz einen Eigenbeleg geschrieben haben.

Prüfen Sie daher die Eingangsrechnungen Ihrer Lieferanten und sorgen Sie für ein optimales Belegmanagement.

Umsatzsteuervoranmeldung – so sieht das Formular aus

Ausschnitt: ELSTER Formular für Umsatzsteuervoranmeldung
Tipp

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  | Wer muss die UStVA abgeben?

Da die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung einen gewissen zeitlichen bzw. finanziellen Aufwand bedeutet, sollte man sich als Existenzgründer überlegen, ob man zu Beginn auf die Auszeichnung der Umsatzsteuer auf den eigenen Rechnungen verzichtet. In solch einem Fall wird man als Kleinunternehmer bezeichnet.

Um die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, darf die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr allerdings nicht überschritten werden. Erfahren Sie auf unserer Seite zur Kleinunternehmerregelung, wann es auch bei geringen Umsätzen sinnvoll sein kann, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und die Umsatzsteuervoranmeldung durchzuführen.

Ist man kein Kleinunternehmer, gehört jedoch zu einer Berufsgruppe mit einer bestimmten Tätigkeit, die in § 4 des Umsatzsteuergesetzes beschrieben wird, muss ebenfalls keine Umsatzsteuer per Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt gemeldet werden. Als bekanntes Beispiel sind hier Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin zu nennen, wie beispielsweise durch Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten. Auf Rechnungen dieser Berufsgruppen wird in der Regel daher keine Umsatzsteuer zu finden sein.

Für alle anderen Unternehmen gibt es keinen Weg an der Umsatzsteuervoranmeldung vorbei: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer regelmäßig ihrem Finanzamt zu melden.

Tipp

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine klassische Aufgabe von Steuerkanzleien.

Ratgeber: Steuerberater finden

  | UStVA monatlich oder pro Quartal?

Hier geht es um den Voranmeldezeitraum, respektive um die Frage, ob Sie monatlich oder vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen.

Für Existenzgründer ist die Gesetzeslage sehr deutlich: Innerhalb der ersten beiden Jahre muss die Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat abgegeben werden. Erst ab dem 3. Jahr nach der Gründung können Neugründer die Umsatzsteuervoranmeldung auch vierteljährlich abgeben.

Hat man als Unternehmer die ersten beiden Jahre erfolgreich überstanden, kann man auf Antrag auch zu einer quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung wechseln. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die sogenannte Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres 7.500 Euro nicht überschreitet. Als Gründer sollte man dies genau prüfen, da sich dadurch einiges an Arbeit ersparen lässt. Folgende Tabelle gibt einen guten Überblick, bei welchen Schwellenwerten welcher Voranmeldezeitraum greift:

Vorjahres-Umsatzsteuerzahllast Voranmeldezeitraum
> 7.500 Euro monatlich
2.000 – 7.500 Euro quartalsweise
< 2.000 Euro jährliche Umsatzsteuererklärung ausreichend

Zur Berechnung der Vorjahres-Umsatzsteuerzahllast ziehen Sie von der entrichteten Umsatzsteuer aus Ihren Ausgangsrechnungen einfach die Vorsteuer Ihrer Eingangsrechnungen ab.

Ganz spannend zu sehen, ist übrigens, dass bei sehr niedrigen Beträge unter 2.000 Euro auf die Umsatzsteuervoranmeldung im neuen Jahr komplett verzichtet werden kann und die Abgabe der Umsatzsteuererklärung nach Jahresende vollkommen ausreicht.

Änderungen bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 2021

Gründer mussten bisher im Jahr der Gründung sowie im Folgejahr monatliche USt-Voranmeldungen vornehmen. Diese Regelung wird bis 2026 ausgesetzt. Sofern die Umsatzschwelle von 7.500 Euro nicht überschritten wird, dürfen Gründer ab Januar 2021 vierteljährliche USt-Voranmeldungen abgeben.

  | Abgabetermine 2024

Ob die Umsatzsteuervoranmeldung nun quartalsweise oder monatlich abgegeben muss – die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung liegt immer am 10. des Folgemonats nach Ablauf des Voranmeldezeitraums. Sollten Sie die Dauerfristverlängerung beantragt haben, haben Sie sogar einen weiteren Monat für die Abgabe der Voranmeldung Zeit. Folgende Tabelle veranschaulicht exemplarisch die konkreten Abgabetermine. Der Voranmeldezeitraum ist dabei der jeweilige Geschäftsmonat bzw. das Geschäftsquartal.

Abgabetermine für Voranmeldezeiträume Jahresende 2023 sowie das gesamte Jahr 2024.

Voranmeldezeitraum   Abgabefrist Abgabefrist mit Dauerfrist
-verlängerung
  Termine für Monatszahler  
Dezember 2023 10.01.24 10.02.24
Januar 2024 10.02.24 10.03.24
Februar 2024 10.03.24 11.04.24
usw.
Dezember 2024 10.01.25 10.02.25
  Termine für Quartalszahler  
4. Quartal 2023
(quartalsweise)
10.01.24 10.02.24
1. Quartal 2024
(quartalsweise)
11.04.24 10.05.24
2. Quartal 2024 11.07.24 10.08.24
3. Quartal 2024 10.10.24 10.11.24
4. Quartal 2024 10.01.25 10.02.25

Fällt die Abgabefrist der Umsatzsteuervoranmeldung auf das Wochenende oder einen Feiertag, dann wird die Frist automatisch auf den nächsten Werktag nach hinten verschoben. 

Die Beantragung der Dauerfristverlängerung ist für jedes Unternehmen ohne Begründung beim Finanzamt möglich und wird in der Regel auch immer akzeptiert. Reichen Sie hierzu bis spätestens zum 10. Februar bei monatlichem Voranmeldezeitraum und bis zum 10. April bei quartalsweisem Voranmeldezeitraum den Antrag elektronisch per Elster beim Finanzamt ein. Bei unterjähriger Existenzgründung gilt der 10. Tag des Monats als Frist, in dem Sie erstmals eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben haben.

Wann akzeptiert das Finanzamt eine Dauerfristverlängerung? Pflicht ist es, zum Antrag bis zur genannten Frist eine Sondervorauszahlung zu leisten. Und zwar in Höhe eines Elftels der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres leisten. Mit der letzten Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr wird diese Sondervorauszahlung dann entsprechend verrechnet. Das Finanzamt sichert sich mit dieser Sondervorauszahlung vor eventuellen Zahlungsausfällen ab.

Tipp

Lesen Sie auch den Leitfaden Dauerfristverlängerung mit vielen Detailinfos zu Umsatzsteuerzahlung und UStVA

Die Dauerfristverlängerung nutzen

  | Frist verpasst?

Sie hatten viel zu tun und haben die Abgabefrist zur Umsatzsteuervoranmeldung verpasst? Dann kann es gut sein, dass Sie einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Umsatzsteuerzahllast entrichten müssen. Kommt außerdem noch die Zahlung zu spät beim Finanzamt an, können für jeden angefangenen Monat weitere 1 % der Steuerschuld in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlung per Banküberweisung erhalten Sie allerdings eine dreitägige Schonfrist.

Bei geringen Umsätzen sind solche Strafzahlungen zwar noch verkraftbar, sie machen allerdings keinen guten Eindruck bei den Finanzbehörden. Eine Steuerprüfung kann hier bei mehreren Vergehen die Folge sein.

Übrigens: Auch wenn Sie in einem Voranmeldezeitraum keine umsatzsteuerrelevanten Umsätze generiert haben, sind Sie dennoch dazu verpflichtet, eine Voranmeldung abzugeben. Wundern Sie sich in diesem Fall also nicht, wenn plötzlich ein Mahnschreiben auf Ihrem Tisch liegt.

  | UStVA per Elster: So geht es

Unternehmer sind dazu verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch zu übertragen – und zwar per ELSTER, einer Software der deutschen Steuerbehörden. Elster ist geeignet für Unternehmer, die Ihre Buchhaltung selber machen. Nachfolgend erfahren Sie, wie genau das funktioniert und worauf Sie beim Ausfüllen der Umsatzsteuervoranmeldung per Elster besonders achten sollten.

Tipp

Exerne Buchhaltungsbüros dürfen keine UStVA abschicken, aber Vorarbeiten dazu leisten.

Zum Leitfaden Buchhaltungsservice

Bei Elster anmelden, das Zertifikat herunterladen und die Software installieren

Die Elster-Software existiert in zwei verschiedenen Varianten: Sie können auf Elster entweder direkt über Ihren Browser zugreifen oder laden sich die Elster-Software auf Ihren Computer herunter. Wir empfehlen den Download der Software, da Sie so auch ohne Internetzugriff an Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung arbeiten können und die Wahrscheinlichkeit eines Datenverlustes geringer ist.

Sollten Sie sich für Elster noch nicht registriert haben, besuchen Sie die Website www.elster.de und führen die Registrierung per ELSTERBasis-Verfahren durch. Hierzu müssen Sie einige persönliche Daten wie beispielsweise Ihre Identifikationsnummer bzw. Steuernummer angeben, damit Elster Sie identifizieren kann. Nach der Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie dann in den nächsten Tagen Post von den Finanzbehörden. Der in der Post enthaltene Aktivierungs-Code dient der finalen Freischaltung Ihres Accounts und ermöglicht Ihnen den Download einer pfx-Datei: Ihr persönliches Authentifizierungs-Zertifikat. In diesem Zusammenhang müssen Sie nun auch einen PIN wählen, den Sie später in Verbindung mit dem Zertifikat noch benötigen werden. Merken Sie sich sowohl den PIN als auch den Speicherort der Zertifikations-Datei gut – sie dienen zukünftig beide zur Identifizierung Ihrer Übermittlungen per Elster.

Nun sind Sie startklar: Sie können Sie jetzt die Elster-Software kostenlos herunterladen und installieren, bevor es dann im nächsten Schritt zur Umsatzsteuervoranmeldung geht.

Elster-Formular korrekt ausfüllen

Starten Sie die Elster-Software und öffnen Sie das Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung. Im ersten Schritt geben Sie allgemeine Angaben zu Ihrem Unternehmen und dem für Sie verantwortlichen Finanzamt an. Daraufhin müssen Sie sich für den Voranmeldezeitraum entscheiden, für den Sie die aktuelle Umsatzsteuervoranmeldung abgeben möchten.

Viele der folgenden Formularfelder klingen äußerst kompliziert, allerdings sind die meisten davon für viele Existenzgründer gar nicht relevant und brauchen nicht ausgefüllt werden. Wir konzentrieren und daher nachfolgend auf die wichtigsten Angaben bei der Umsatzsteuervoranmeldung per Elster:

  • Steuerpflichtige Umsätze (Seite 1)
    Unter der Überschrift „Steuerpflichtige Umsätze" sind zwei Felder für einen großen Teil der Existenzgründer besonders relevant: die steuerpflichtigen Umsätze zum Steuersatz von 7 % sowie steuerpflichtigen Umsätze zum Steuersatz von 19 %. Tragen Sie hier alle von Ihnen generierten Netto-Umsätze ein, die mit 7 bzw. 19 % besteuert werden. Verzichten Sie dabei auf die Angabe von Cent-Beträgen.
  • Abziehbare Vorsteuerbeträge (Seite 2)
    Nun sind Ihre Eingangsrechnungen an der Reihe: Im Feld „Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen […]" können die meisten Existenzgründer die Vorsteuer aus Rechnungen eintragen, die sie selbst an Lieferanten oder Dienstleistern gezahlt haben. Das linke Feld dient dem Netto-Rechnungsbetrag, das rechte Feld sollte mit der entsprechenden Umsatzsteuer befüllt werden.

Nun haben Sie es fast geschafft: Führen Sie noch die automatische Plausibilitätsprüfung durch und senden Sie daraufhin Ihre Umsatzsteuervoranmeldung unter Angabe Ihres PINs und des Speicherorts des Zertifikats an das Finanzamt ab. Ganz wichtig: Drucken Sie sich nach dem Versand der Umsatzsteuervoranmeldung das Übertragungsprotokoll aus oder speichern Sie es an einem sicheren Ort, um bei etwaigen späteren Reklamationen auf der sicheren Seite zu sein.

Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung
Umsatzsteuervoranmeldung per Elster: So erhalten Sie die Vorsteuer Ihrer Eingangsrechnungen wieder zurück
Tipp

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Soll- oder Ist-Versteuerung?

Ein bei der Umsatzsteuervoranmeldung unter Gründern oft unbeachtetes Thema soll hier nochmals kurz Erwähnung finden: die Frage nach der Soll- und Ist-Versteuerung.

Bei der Soll-Versteuerung gilt nämlich – anders als bei der Ist-Versteuerung – das Rechnungsdatum einer vom Existenzgründer gestellten Ausgangsrechnung als der Tag, an dem die Umsatzsteuer offiziell geflossen ist. Demnach muss auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung dieses Datum bei der Zuordnung der Umsätze zum jeweiligen Voranmeldezeitraum als relevant erachtet werden.

Versteuert ein Unternehmer jedoch entsprechend der Ist-Versteuerung, gilt bei der Umsatzsteuervoranmeldung nicht das Rechnungsdatum der Ausgangsrechnung sondern der tatsächliche Geldfluss – sprich das Datum der Ankunft des Geldes auf dem eigenen Konto. Bei der Ist-Versteuerung hat der Unternehmer demnach einen Zins-Vorteil, den er sich zunutze machen sollte.

Bei Eingangsrechnungen spielt die Art der Versteuerung übrigens keine Rolle: Sobald eine Eingangsrechnung erfasst wird, kann diese auch per Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermittelt werden.

Und wann entscheidet man sich für die Besteuerungsart? Als Existenzgründer hat man beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung die Wahl zwischen Ist- oder Soll-Versteuerung. Wird eines der folgenden Kriterien erfüllt, kann die Ist-Versteuerung beantragt werden:

  • Die auf das Kalenderjahr hochgerechneten Umsätze werden im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 500.000 Euro betragen
  • Der Existenzgründer ist nicht zur doppelten Buchführung - also Bilanzierung  verpflichtet
  • Der Gründer ist Angehöriger eines freien Berufes

  | Fehler korrigieren

Nicht selten kommt es vor, dass man erst nach der abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldung merkt, dass ein Beleg vergessen wurde, oder der Steuerberater auf eine fehlerhafte Anmeldung hinweist. Elster bietet hierzu eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung an, die eine erneute Übermittlung der nun korrekten Daten an das Finanzamt erlaubt.

Dazu setzen Sie in Elster einfach ein Kreuz unter „berichtigte Anmeldung", füllen das Elster-Formular wie gewöhnlich aus und versenden es. Aber Achtung: Eine Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung kann aus rechtlicher Sicht als Selbstanzeige gewertet werden. Daher achten Sie unbedingt darauf, bei der korrigierten Anmeldung nicht erneut fehlerhafte Angaben zu machen, da dies unter Umständen weitreichende Konsequenzen mit sich bringen kann.

Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung
Mit dem Setzen dieses Hakens können Sie eine fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren

  | Umsatzsteuererklärung = 12 mal UStVA

Die Umsatzsteuererklärung, manchmal auch als Umsatzsteuerjahreserklärung bezeichnet, ist letztlich nicht anderes als die Zusammenfassung aller Umsatzsteuervoranmeldungen eines Jahres. Eventuelle Korrekturen müssen hier ebenfalls eingearbeitet werden, wenn beispielsweise Rechnungen vergessen oder Belege von Mitarbeitern zu spät eingereicht worden sind. Achten Sie darauf, dass sonst keine Unstimmigkeiten zwischen den Angaben in Ihren Umsatzsteuervoranmeldungen und der Umsatzsteuerjahreserklärung vorhanden sind. Solche Fehler fallen den Finanzbehörden schnell auf und können eine Steuerprüfung nach sich ziehen.

Die Umsatzsteuererklärung wird wie auch die Umsatzsteuervoranmeldungen per Elster an das Finanzamt übertragen und muss bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres elektronisch eingereicht werden. Eine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 30. September kann vom Finanzamt auf Antrag hin genehmigt werden.

Was viele nicht wissen: Auch Kleinunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, sind dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, auch wenn Sie keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausgewiesen haben. Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung über Elster ist für Kleinunternehmer allerdings mit keinem großen Aufwand verbunden, da neben allgemeinen Angaben zum Unternehmen nur die Umsätze aus den letzten beiden Jahren angegeben werden müssen.

  | UStVA nicht selber machen

Zum Abschluss stellt sich die Frage, ob man sich die Arbeit der Umsatzsteuervoranmeldung samt Umsatzsteuererklärung nicht ersparen kann, indem man diese an einen Steuerberater weitergibt oder eine Buchhaltungssoftware diese Aufgabe übernehmen lässt.

Ein Steuerberater ist sicherlich die bequemste Lösung, keine Frage. Wenn dieser bereits die die Buchhaltung für Sie übernimmt und Sie ohnehin alle Belege jeden Monat weiterreichen müssen, dann sollten Sie tatsächlich auch darüber nachdenken, die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Die Mehrkosten halten sich hier in Grenzen, da zusätzlich zur Buchführung kaum mehr Zeit für den Steuerberater anfällt.

Wenn Sie Ihre Buchhaltung bis heute händisch gemacht und Ihre Belege in Excel-Tabellen gepflegt haben, jedoch nicht das Geld für den Steuerberater in die Hand nehmen möchten, dann kann ein Buchhaltungsprogramm eine sinnvolle Lösung sein. Gute Buchhaltungssoftware – ob auf Ihrem PC oder direkt in der Cloud – hat heutzutage in der Regel eine Schnittstelle zu Elster, sodass die Umsatzsteuervoranmeldung und später dann die Umsatzsteuererklärung ohne Zusatzkosten an das Finanzamt übertragen werden können. Und das ohne wirklichen Mehraufwand, sofern Sie Ihre Buchungen mit der Software von Anfang korrekt durchgeführt haben.

Tipp

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  | So geht es weiter: Die Anlage EÜR per Elster ausfüllen

Am Jahresende müssen Sie gemeinsam mit der Umsatzsteuererklärung auch Ihren erzielten Gewinn beim Finanzamt melden. Unternehmen, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, greifen hier in der Regel auf die Einnahmenüberschussrechnung zurück. Diese muss in Form der Anlage EÜR per Elster übertragen werden. Unser Leitfaden zur Anlage EÜR unterstützt Sie beim Ausfüllen des komplexen Formulars.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.