Markenanmeldung: national bis international eine Marke anmelden

Wir zeigen, was man als Marke schützen lassen kann, wie Sie Ihre Marke anmelden, was eine Markenanmeldung kostet und was beim internationalen Markenschutz zu beachten ist. Für Unterstützung bei der schnellen Markenanmeldung nutzen Sie das Service-Paket.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Was ist eine Marke?

Marken gehören wie Patente oder Gebrauchsmuster zu den gewerblichen Schutzrechten. Gründer tun gut daran, sich über die Grundlagen des Markenrechts zu informieren. Das hilft bei der Entscheidung, ob eine Markenanmeldung für das eigene Unternehmen sinnvoll ist. Was eine Marke ist, beschreibt das deutsche Markengesetz (§3 MarkenG) wie folgt: eine Marke umfasst alle Zeichen, die geeignet sein können, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dabei gibt es verschiedene Typen von Marken:

Art der Marke Erläuterung Beispiel
Wortmarke Schriftzeichen, Buchstaben- Zahlenkombinationen, Produktnamen, Firmennamen, Slogans, Claims

4711, Rolex, Unternehmerheld

Bildmarke Abbildungen und Symbole, typischerweise Logos Apple-Logo, Adidas-Logo
Wort-Bildmarke Kombinationen aus Namen und Bildern, beispielsweise Firmenname + Logo + Claim FUJITSU-Logo, GoreTex-Logo
Hörmarke Akustische Töne und Tonfolgen, auch akustische Logos genannt z.B. Telekom-Klingelton
Formmarke Bestimmte typische 3-dimensionale Formen Coca-Cola Flasche, Mercedes-Stern
Farbmarke eine bestimmte Farbe oder Farbkombination die Firmenfarben von Tiffany´s, UPS, John Deere und das Magenta von T-Mobile

Mit Wortmarke, Bildmarke bzw. Wort-Bildmarke lassen sich also Firmennamen, Produktnamen, Logos, ja sogar Firmenfarben schützen.

Daneben kennt die Systematik des Deutschen Patent und Markenamtes (DPMA) noch die Positionsmarke, die Kennfadenmarke, die Mustermarke, die Bewegungsmarke, die Multimedia-Marke und die Hologrammmarke. Auch Dinge wie Düfte oder bestimmte Oberflächenveredelungen als Marke zu schützen sind bei Insidern des Markenrechts im Gespräch.

  • Beispiel: Nehmen wir Antonio di Capra, den Gründer einer Pizzeria, der sich überlegt, seine Pizzeria "Pizza per Pazzi" zu nennen. Könnte er "Pizza per Pazzi" als Marke anmelden? Was den Markennamen "Pizza per Pazzi" angeht, so zeigt eine erste Internetrecherche, dass es zwar ähnliche Namen bereits gibt. Wenn Antonio di Capra tatsächlich seinen Namen "Pizza per Pazzi" schützen möchte, müsste er prüfen, ob die anderen ähnlich klingenden Namen bereits geschützt sind, ob sein Name "Pizza per Pazzi" genügend Unterscheidungskraft hat und in welcher Form er seine Marke schützt. Er kann den Markennamen als Wortmarke anmelden oder beispielsweise auch als Wort-Bildmarke mit einem dazu passenden Logo. Aber würde sich das für seine Pizzeria überhaupt lohnen?

Wann sollte ein Unternehmer eine Marke eintragen lassen?

Sobald Symbole wie Logo, Firmenfarben oder auch der Konzeptname zum Synonym für die Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden, sollte der Unternehmer über Markenschutz und Markenanmeldung nachdenken. Folgende Leitfragen helfen Ihnen bei der Entscheidung:

  • Könnte ein ausdrucksstarkes Logo oder ein wirkungsvoller Unternehmensname zum Alleinstellungsmerkmal in Ihrer Branche werden?
  • Planen Sie eine überregionale Unternehmensentwicklung?
  • Planen Sie Aktivitäten im Bereich Lizenzierung und Franchising?
  • Sind Produktname, Design, Logo und Farbe Teil des Konzeptes und wesentlicher Bestandteil des USPs?

Wenn der Pizzeria-Gründer aus unserem Beispiel eine dieser 4 Leitfragen mit "Ja!" beantwortet, sollte er seine Marke registrieren und schützen lassen. 

In 3 Schritten zur erfolgreichen Markenanmeldung

Wer systematisch vorgeht, wird seine Marke erfolgreich eintragen. Dafür bedarf es der folgenden 3 Schritte:

  • Schritt 1: Welcher Typ Marke soll geschützt werden? Wortmarke, Bildmarke oder eine Wort-Bildmarke
  • Schritt 2: Nach bestehenden Marken recherchieren
  • Schritt 3: Angebot vom Markenanwalt einholen

Geschmacksmusterschutz als Ergänzung

Ergänzend zum Markenschutz lassen sich Logos oder Designs von Gegenständen auch als Geschmacksmuster bzw. als eingetragenes Design schützen, wenn Sie die Erscheinungsform des Logos schützen wollen. Gemeint sind mit der Erscheinungsform Linien, Konturen, Farben und Verzierungen. Insbesondere, wenn Sie planen, verschiedene Erzeugnisse (Tassen, T-Shirts) mit Ihrem Logo zu versehen, kommt statt der Markenanmeldung und dem entsprechenden Markenschutz ein Schutz für das eingetragene Design infrage. Aber auch ohne konkrete Benutzungsabsichten des Logos ist ein eingetragenes Design sinnvoll. Die Schutzdauer ist allerdings anders als beim Markenschutz auf maximal 25 Jahre ohne Verlängerungsmöglichkeit begrenzt. Auch zu Fragen des Geschmacksmusterschutz hilft Ihnen der Markenanwalt.

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Nutzen Sie unsere Checkliste zur Markenanmeldung mit dem amtlichen Anmeldeformular.

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  | Vorteile einer Markenanmeldung

Wer ein Unternehmen als Marke aufbaut, muss einen Firmennamen entwickeln, ein Logo gestalten und einen Claim bzw. einen Slogan zu formulieren. Das alles kostet Geld. Wenn unser Pizzeria-Gründer also sein Restaurantkonzept "Pizza per Pazzi" als Marke umsetzen möchte, wird er verhindern wollen, dass ihm ein anderer seinen Namen vor der Nase wegschnappt.

Konkurrenzschutz und alleiniges Vermarktungsrecht

Die Vorteile einer angemeldeten Marke und des damit verbundenen Markenschutzes sind:

  • Die eingetragene Marke schützt vor Nachahmung.
  • Der Unternehmer darf die eingetragene Marke exklusiv nutzen.
  • Der Unternehmer kann Markenrechte via Lizenzierung oder sogar Franchising vermarkten.

Durch Markenanmeldung und Eintragung der Marke erhält der Unternehmer einen Markenschutz und damit das ausschließliche Recht an seiner Marke. Damit ist es Dritten nicht gestattet, die Marke geschäftlich zu nutzen. Wird der Markenschutz dennoch verletzt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen.

Rechtliche Instrumente bei Verletzung des Markenrechts

Wichtig ist, dass Sie sich beim Thema Markenschutz mit einem Anwalt abstimmen, um Ihre Ansprüche möglichst umfangreich durchsetzen zu können. Welche Mittel stehen dem Unternehmer zum Schutz seiner Marke zur Verfügung?

  • Abmahnung
  • Klage auf Unterlassung 
  • Schadenersatz
  • Anspruch auf Information und Auskunft

Sollte ein Markenverstoß bekannt und verfolgt werden, ist die Gegenseite verpflichtet, dem Markeninhaber Rede und Antwort zu stehen.

Den Vorteilen der Markenanmeldung steht der Nachteil gegenüber, dass es sich im Markenrecht um ein spezielles Rechtsgebiet handelt, das so manche Fußangel birgt. In der Regel brauchen Unternehmer daher eine rechtliche Beratung und Unterstützung.

Tipp

Markenschutz verletzt? Lassen Sie Ihre Interessen durch einen guten Markenanwalt vertreten.

Angebot Markenanwalt

  | Markenanmeldung mit Anwalt oder selbst machen?

Grundsätzlich kann ein Unternehmer die Markenanmeldung selbst vornehmen. Lässt er sich vertreten, muss er sich von einem spezialisierten Anwalt oder einer Kanzlei für Markenrecht vertreten lassen. Der Unternehmer kann sich seinen Firmennamen oder seinen Produktnamen von einer guten Werbeagentur machen lassen. Gleiches gilt für Logo, oder akustische Jingles oder gar Formmarken. Er kann aber nicht den Kreativen beauftragen, gegenüber dem Markenamt tätig zu werden.

Das Risiko, ohne Anwalt eine Marke anzumelden

Wer ohne Anwalt eine Marke anmeldet, geht das Risiko ein, dass die Markeneintragung abgelehnt wird. Oder dass sich die Eintragung verzögert, weil das Amt Dinge beanstandet, die der Unternehmer anschließend beheben muss. Daher sollte ein Unternehmer einen im Markenrecht versierten Anwalt beauftragen.

Der Anwalt kennt die Feinheiten des Markenrechts und weiß, wie die Sachbearbeiter im DPMA eine Markenanmeldung überprüfen und bewerten. Er berät den Unternehmer, hilft bei der Markenrecherche und gibt eine Ersteinschätzung über die Erfolgswahrscheinlichkeit der Markenanmeldung ab. Denn mit der Anmeldung einer Marke ist noch nicht garantiert, dass das Markenamt die Anmeldung auch akzeptiert bzw. die Marke am Ende auch im Markenregister einträgt. Um das Gespräch mit dem Anwalt für Markenrecht vorzubereiten, haben wir ein übersichtliches Merkblatt für gewerbliche Schutzrechte zum Download bereitgestellt.

Tipp

Die Anmeldung allein garantiert nicht die erfolgreiche Markenregistrierung. In der Regel ist die Markeneintragung mit Anwalt erfolgreicher als ohne.

Jetzt Marke schützen zum Vorzugspreis

Beauftragt der Unternehmer dagegen den Anwalt spart er nicht nur Zeit mit zum Teil sehr kleinteiligen Formalitäten, die Wahrscheinlichkeit steigt auch, dass seine Markenanmeldung zum Erfolg führt.

Anwaltsgebühren für die Markenanmeldung

Die Kosten für den Anwalt sind stark abhängig von der zu erbringenden Leistung. Für die Unterstützung bei der Eintragung, inkl. der Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, der Auswahl der richtigen Nizza-Klassen, der anwaltlichen Prüfung ob die Marke "eintragungsfähig" und schutzfähig ist, sowie der Beratung zur passenden Markenstrategie, fallen in der Regel zwischen 150 bis 250 Euro an.

Soll zusätzlich eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche vom Rechtsanwalt durchgeführt werden, kommen nochmal - je nach Komplexität und Umfang der Leistung - zwischen 150 bis 500 Euro dazu. Zudem kann ein Anwalt im Vorfeld der Markenanmeldung auch grundsätzlich prüfen, ob die angestrebte Marke eintragungsfähig ist - schließlich kann nicht jedes Wort oder jedes Bild als Marke eingetragen werden. 

  | Podcast: Logo oder Firmenname als Marke schützen

Mit einer erfahrenen Markenrechtsexpertin besprechen wir in dieser Podcast-Folge, was als Marke geschützt werden kann, wie die Markenanmeldung funktioniert und welche Fehler zu vermeiden sind.

Für einen schnelle und sichere Markenanmeldung nutzen Sie unser Service-Paket zur Markenanmeldung.

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  | Marke beim DPMA für Deutschland anmelden

Eine Marke für den deutschen Markt melden Unternehmer immer beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Die Anmeldung der Marke erfolgt:

  • Über ein Onlineformular
  • Per Post mit einem schriftlichen Formular
  • Über DPMAdirekt: Onlineanmeldung mit Signatur

Recherche als wichtige Vorarbeit

Grundsätzlich ist es wichtig, vor der Eintragung einer Marke zu recherchieren, was es als Marke in der Branche oder dem Tätigkeitsfeld eines Unternehmens bereits gibt. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass seine Marke keine bestehenden Schutzrechte verletzt. Hierfür gibt es eine Reihe an Datenbanken, die Sie nutzen können. Für den deutschen Markt ist dies die Datenbank des DPMA. Wir empfehlen aber zur Absicherung auf jeden Fall einen Anwalt für die Recherche. Als Unternehmer können Sie zwar die direkte Konkurrenz gut selbst recherchieren. Im Bereich der Ähnlichkeitsrecherche verfügen die Anwälte über die größere Erfahrung.

Ablauf der Markenanmeldung im Überblick

  1. Anmeldung der Marke beim Markenamt
  2. Bezahlung der Anmeldegebühr
  3. Prüfung der Markenanmeldung durch das DPMA
  4. Eintragung der Marke ins Markenregister
  5. Abwarten der Widerspruchsfrist von 3 Monaten
  6. Permanente Markenrecherche nach Eintragung der Marke
  7. Erneuerung des Markenschutzes nach 10 Jahren

Schritt 1: Die Anmeldung der Marke beim Markenamt

Folgende Angaben müssen Sie machen, wenn Sie Ihre Marke beim DPMA anmelden:

  • Angabe der Identität des Anmelders: Für wen erfolgt die Markenanmeldung? Hier gibt der Unternehmer seine genauen Firmendaten an. 
  • Exakte Beschreibung der Marke: Sie müssen bei der Markenanmeldung die Marke genau in der Form an das DPMA übermitteln, wie diese später verwendet werden soll. Dies umfasst auch Formatvorgaben für die schriftliche oder elektronische Übermittlung, die unbedingt eingehalten werden müssen.
  • Wahl des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: es gibt 45 Klassen an Waren und Dienstleistungen wie bspw. Geschirr, Körperpflegemittel, Kamine, Stoffe, Schuhwaren etc. - hieraus müssen Sie sich die geeigneten Bereiche für Ihre Markenanmeldung heraussuchen.

Wenn Sie ein Logo schützen wollen, müssen Sie Design, Farben, Schrifttyp etc. exakt definieren. Melden Sie ein akustisches Logo an, benötigen Sie ein entsprechendes Notenblatt und eventuell auch ein akustisches Hörbeispiel. Es gilt: Definieren und beschreiben Sie Ihre Marke so exakt wie möglich.

Formular Markenanmeldung: Ausschnitt Beschreibung der Marke
Ein Ausschnitt des amtlichen Formulars zur Markenanmeldung vom DPMA: Hier definieren Sie die Art der Marke. Das Amt verlangt präzise Angaben. | Quelle: DPMA
Tipp

Das amtliche Anmeldeformular finden Sie auch in unserer Checkliste für die Markenanmeldung.

Anmeldeformular anfordern

Schritt 2: Bezahlung der Anmeldegebühr
Die Amtsgebühren, um eine Marke anzumelden, betragen 300 €. In dieser Gebühr sind bereits 3 Klassen an Waren und Dienstleistungen enthalten. Jede weitere Klasse kostet 100 €. Bei elektronischer Anmeldung sind die Gebühren etwas günstiger, die Grundgebühr beträgt dann 290 €. 

Aber nicht nur aus Kostengründen sollten Sie die Markenanmeldung ausschließlich in den für Sie relevanten Klassen vornehmen, es besteht nämlich auch Benutzungszwang. Das heißt, dass Sie die Marke auch in diesen Bereichen nutzen müssen, damit der Markenschutz aufrechterhalten werden kann. Auch die Prüfungs- und Bearbeitungszeit der Markenanmeldung verlängert sich bei einer größeren Anzahl der Klassen, für die Sie die Markenanmeldung vornehmen wollen.

DPMA Gebühren für die Anmeldung einer Marke

Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu den Gebühren beim DPMA.

Markenschutz Gebührenart Euro
Anmeldegebühr für Markenschutz (bis zu drei Klassen) 300 €
Anmeldegebühr für Markenschutz bei elektronischer Anmeldung 290 €
Markenschutz Klassengebühr (für jede weitere Klasse) 100 €
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung für Markenschutz 200 €
   
Verlängerungsgebühr für Markenschutz (bis zu drei Klassen) 750 €
Markenschutz Klassengebühr bei Verlängerung (ab vierter Klasse) 260 €
   
Markenschutz Widerspruchsgebühr 120 €
   
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhinderung 120 €
Löschungsgebühr wegen Verfalls 100 €
Markenschutz Rückerstattungsgebühr 10 €

Schritt 3: Prüfung der Markenanmeldung durch das DPMA
Wenn Sie diese Angaben übermittelt haben, erfolgt eine Prüfung durch das DPMA. Das DPMA prüft bei der Markenanmeldung allerdings nur, ob absolute Schutzhindernisse bestehen. Diese Prüfung der absoluten Eintragungshindernisse orientieren sich nur an den gesetzlichen Vorschriften:

  • Ist die Marke schutzfähig?
  • Sind die formalen Kriterien der Anmeldung eingehalten?
  • Besteht das Risiko der Irreführung oder der Verbrauchertäuschung?
  • Verstößt die Marke gegen Gesetze, Vorschriften oder die guten Sitten?

Ist beispielsweise keine Unterscheidungskraft der Marke gegeben, sind die Angaben zu allgemein gehalten oder besteht eine ersichtliche Irreführungsgefahr, teilt das DPMA dem Unternehmer die Beanstandungen mit. Reagiert der Unternehmer nicht oder bessert er nicht nach, lehnt das Markenamt die Eintragung ab.

Schritt 4: Eintragung der Marke ins Markenregister
Bestehen keine Beanstandungen oder werden Beanstandungen vom Unternehmer behoben, erfolgt die Eintragung im Markenregister. Außerdem veröffentlicht das DPMA die neue Marke im öffentlichen Markenblatt.

Schritt 5: Abwarten der Widerspruchsfrist von 3 Monaten
Ist die Marke im Markenblatt veröffentlicht, haben eventuelle Markenkonkurrenten oder Inhaber älterer Marken die Möglichkeit, Widerspruch gegen die eingetragene Marke und die Markenanmeldung einzulegen. Denn das DPMA prüft nicht, ob bestehende Schutzrechte verletzt werden. Diese sogenannten relativen Schutzhindernisse werden in folgenden Fällen wirksam:

  • Es gibt bereits bestehende ältere und identische Marken.
  • Die Verwechslungsgefahr zu älteren Marken ist zu groß. 

Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Marke, können Inhaber von älteren Marken Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird die Marke gelöscht und die Markenanmeldung ist hinfällig. Die Gebühren für die Markenanmeldung erhält der Unternehmer nicht zurück.

Der Markenschutz besteht nach Eintragung genau für 10 Jahre, kann dann aber gegen eine weitere Gebühr verlängert werden.

Schritt 6: Permanente Markenrecherche nach Eintragung der Marke
Nach erfolgreicher Eintragung der Marke und nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 3 Monaten ohne Beanstandungen gilt ein Markenschutz von 10 Jahren, der ab Eingang der Anmeldung zeitlich berechnet wird. Auch nach der Markenanmeldung sollten Sie regelmäßig die Verzeichnisse daraufhin prüfen, ob es eine Markenanmeldung gibt, die Ihre Marke verletzen würde. Denn dann können Sie Widerspruch einlegen. Zum Thema Markenschutz bieten aber auch Anwälte oft hilfreiche Tools an, um Verletzungen Ihrer Markenrechte im Internet schnell zu erkennen.

Schritt 7: Erneuerung des Markenschutzes nach 10 Jahren
Der Schutz einer Marke gilt für 10 Jahre nach Anmeldung der Marke beim Markenamt. Unternehmer können den Schutz nach 10 Jahren gegen eine Gebühr verlängern. Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, für wie viele Klassen die Anmeldung und der Schutz erfolgt ist.

Vorsicht Betrüger!

Ähnlich wie bei der Eintragung ins Handelsregister kann es auch nach Ihrer Markenanmeldung beim DPMA vorkommen, dass Sie Post von Dritten mit diversen Angeboten und Zahlungsaufforderungen für die Markenanmeldung erhalten. Reagieren Sie jedoch nur auf direkte Post der beiden Ämter und halten Sie im Zweifel Rücksprache.

  | Kosten der Markenanmeldung beim DPMA

Für die Markenanmeldung kommen Gebühren für die Anmeldung (für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen) und eventuelle weitere Gebühren ab der vierten Klasse auf Sie zu. Die Markenanmeldung kostet 300 €, die Kosten für den Markenschutz ab der vierten Klasse belaufen sich auf 100 € für jede weitere Klasse.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu den Gebühren beim DPMA. Weiter unten haben wir Richtwerte für die Kosten der anwaltlichen Leistungen aufgeführt.

Markenschutz Gebührenart Euro
Anmeldegebühr für Markenschutz (bis zu drei Klassen) 300 €
Anmeldegebühr für Markenschutz bei elektronischer Anmeldung 290 €
Markenschutz Klassengebühr (für jede weitere Klasse) 100 €
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung für Markenschutz 200 €
   
Verlängerungsgebühr für Markenschutz (bis zu drei Klassen) 750 €
Markenschutz Klassengebühr bei Verlängerung (ab vierter Klasse) 260 €
   
Markenschutz Widerspruchsgebühr 120 €
   
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhinderung 120 €
Löschungsgebühr wegen Verfalls 100 €
Markenschutz Rückerstattungsgebühr 10 €

Hinzu kommen die bereits erläuterten Gebühren des Markenanwalts:

  • Beratung, Strategiekonzept für die Eintragung und Durchführung: ca. 150€ bsi 250€
  • Durchführung der Markenrecherche: ca. 150€ bis 500€

  | Internationale Markenanmeldung

Beim Markenschutz gilt das Territorialprinzip. Eine Marke, die in Deutschland angemeldet ist, ist noch lange nicht in der EU geschützt, geschweige denn weltweit.

Eine Marke in der EU anmelden

Die Markenanmeldung für alle Mitgliedsstaaten der EU wird als Gemeinschaftsmarke oder Unionsmarke bezeichnet. Die Anmeldung der Unionsmarke erfolgt nicht über das DPMA, sondern über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante. Die Markenanmeldung kann auch dort online vorgenommen werden. Für die Markenrecherche im EU-Raum nutzen Sie die Datenbank für die Gemeinschaftsmarke.

Die Kosten für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke liegen bei 900 Euro. Ihr Schutz erstreckt sich zunächst ebenfalls über 10 Jahre. So verlockend die Markenanmeldung für die ganze EU ist, gibt das DPMA jedoch einige Punkte zu bedenken. So gilt bei der Gemeinschaftsmarke das Prinzip „Alles oder Nichts" - sollte es also in nur einem der EU-Mitgliedsstaaten einen Widerspruch geben, erfolgt die Markenanmeldung nicht. Prüfen Sie im Vorfeld also zunächst genau, inwiefern Sie Schutz in anderen Ländern in der Tat benötigen. Vielleicht wählen Sie stattdessen die internationale Markenanmeldung.

Internationale Markenanmeldung 

Eine internationale Markenanmeldung kann nach Eintragung der Marke in Deutschland erfolgen. Man spricht hierbei von einer Basismarke. Anders als bei der Gemeinschaftsmarke in Europa wählen Sie explizit die Länder aus, für die Sie die Markenanmeldung vornehmen wollen. Das DPMA leitet Ihren Antrag dann an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (kurz WIPO) weiter, wo er geprüft und dann den ausgewählten Ländern als Schutzgesuch vorgelegt wird. Erfolgt innerhalb einer bestimmten Frist von 12 bis 18 Monaten kein Widerspruch, ist die Markenanmeldung erfolgreich.

  | Offene Fragen

Was kostet eine Markenanmeldung?

Bei einer Markenanmeldung entstehen Kosten für den Anwalt und Amtsgebühren für die Markenanmeldung. Die Anwaltsgebühren bemessen sich am Umfang der Beratung. Beim DPMA kostet die Markenanmeldung mindestens 300 € (bzw. 290 € bei elektronischer Anmeldung) für 3 Klassen. Für jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse kommen weitere 100 € hinzu. Wenn Sie eine EU-Marke anmelden, entstehen 900 € beim HBMA.

Wie lange dauert eine Markenanmeldung?

Das Eintragungsverfahren, um eine Marke beim DPMA anzumelden, dauert ca. 7 bis 8 Monate. Wenn sich der Unternehmer für die verkürzte Markenanmeldung entscheidet, dauert es weniger als 6 Monate. Dafür bezahlt der Unternehmer eine zusätzliche Gebühr von 200 €. Nach Eintragung der Marke im Markenregister muss der Unternehmer die dreimonatige Widerspruchsfrist abwarten. Ist diese Widerspruchsfrist ohne Beanstandungen verlaufen, ist die Marke geschützt. Dabei beginnt der Markenschutz bereits mit dem Tag der Anmeldung und läuft nach 10 Jahren aus. Der Unternehmer kann den Markenschutz verlängern, wenn er rechtzeitig eine Verlängerungsgebühr bezahlt.

Wie lange gilt der Markenschutz?

Der Markenschutz beginnt mit dem Tag der Anmeldung und hat eine Dauer von 10 Jahren. Vor Ablauf der Schutzfrist kann der Unternehmer den Markenschutz verlängern.

Warum sollten Unternehmer einer Marke anmelden?

Die Markenregistrierung hilft, um eine unverwechselbaren Markennamen, ein Logo oder einen Slogan zu schützen und sich durch die Einzigartigkeit einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen. Außerdem kann eine Marke über die Lizenzierung oder via Franchising vermarktet werden.

Ab wann gilt der Markenschutz für eine Marke?

Der Markenschutz beginnt bereits mit der Markenanmeldung. Daher lohnt es sich, dass Unternehmer ihre Marke so schnell wie möglich anmelden. Ob die Marke durch den Eintrag ins Markenregister für 10 Jahre geschützt ist, entscheiden die Prüfung durch das Amt und der Verlauf der 3-monatigen Widerspruchsfrist nach Eintragung im Markenregister. Wird also beispielsweise eine Marke am 1. Juni 2020 angemeldet und am 1. Dezember 2020 im Register eingetragen, gilt der Schutz bis zum 31. Mai 2030, wenn der Schutz nicht verlängert wird. Ein Verstoß gegen das Markenrecht kann daher bereits am 2. Juni 2020 verfolgt werden. Die Formalitäten dazu erledigt ein guter Markenanwalt.

Wo können Unternehmer eine Marke anmelden?

In Deutschland wird eine Marke beim Markenamt, genauer gesagt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. In der Europäischen Union ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für die Eintragung zuständig. Wer eine Marke international anmeldet, wendet sich zunächst an das deutsche Markenamt, das die Marke im Anschluss bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) registrieren lässt.

Kann man die Markenanmeldung zeitlich abkürzen?

Die Markenanmeldung dauert in der Regel bis zu 8 Monate. Das DPMA bietet im Rahmen des sogenannten beschleunigten Verfahrens eine schnellere Prüfung an. Schnell ist in diesem Fall jedoch relativ. So wird lediglich garantiert, dass die Eintragung auf jeden Fall in weniger als sechs Monaten passiert. Die zusätzlichen Gebühren für die zügigere Markenanmeldung betragen 200 Euro.

Wie hoch sind die Gebühren der Markenanmeldung beim DPMA?

Die Kosten für die Markenanmeldung resultieren einerseits aus der Anzahl der Marken, die Sie anmelden wollen und der Zahl der relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die Markenanmeldung erfolgen soll. Bei der Markenanmeldung für eine Marke sind in den Gebühren von 300 Euro (bei elektronischer Markenanmeldung 290 Euro), die das DPMA erhebt, drei Waren- und Dienstleistungsklassen bereits enthalten. Je zusätzlicher Klasse werden 100 Euro durch das DPMA im Zuge der Markenanmeldung berechnet.

Können Markenanmeldungen nachträglich geändert werden?

Fehler bei der Markenbezeichnung oder der Markenbeschreibung können nachträglich nicht geändert werden. Ist zum Beispiel ein Logo mit falschen Farben beschrieben worden oder hat sich beim Markennamen oder beim Slogan ein Fehler eingeschlichen, muss der Unternehmer eine erneute Markenanmeldung in die Wege leiten. Die Gebühren muss er dann ein zweites Mal zahlen.

Will der Unternehmer die Klassen erweitern, ist ebenfalls eine neue Anmeldung für die neu gewählte Klasse erforderlich. Einfacher ist es dagegen, den Umfang der gewählten Klassifikation nachträglich einzuschränken.

Kann man eine Marke patentieren lassen?

Ein Patent bezieht sich immer auf eine technische Erfindung. Eine solche technische Erfindung lässt sich als Patent schützen. Natürlich ist es denkbar, dass der Unternehmer die Erfindung zusätzlich mit einer Marke ausstattet und diese Marke zusätzlich zu seinem Patent schützen lässt.

Wie kann man einen Firmennamen schützen lassen?

Entscheidend ist zunächst, ob der Firmenname nach §3 MarkenG eintragungsfähig ist. Wichtigstes Kriterium dabei ist, ob sich der Name von anderen Firmennamen deutlich unterscheidet. Dann kann der Name als Wortmarke oder auch als Wort-Bildmarke beim Markenamt angemeldet werden. Kosten für die Anmeldung eines Firmennamens umfassen die Anwaltskosten sowie die Eintragungsgebühren beim Markenamt.

Wie kann man ein Logo schützen lassen?

Ein Logo kann man über die Markenanmeldung als Markenzeichen schützen lassen oder als Gebrauchsmuster bzw. eingetragenes Design. Als Markenzeichen wird das Logo entweder als Bildmarke oder auch als Wort-Bildmarke für entsprechende Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt. Als eingetragenes Design wird das Logo generell und unabhängig von bestimmten Produkten als kreative Leistung geschützt. Häufig bietet es sich an, beide Formen des Schutzes zu beantragen.

Wie kann man einen Domain-Namen schützen lassen?

Wer sich als erster einen Domainnamen sichert, kann ihn grundsätzlich exklusiv nutzen. Allerdings nur für die gewählte Top-Level-Domain. Für DE-Domains kann er zum Beispiel eine Abfrage starten, ob die Domain noch frei ist. Ist eine Domain frei, muss der Unternehmer trotzdem prüfen, ob die Domain Rechte Dritter verletzt. Im Rahmen der Markenanmeldung kann der Inhaber grundsätzlich die Domainbezeichnung als Namen anmelden und schützen lassen. Dann hat er die Möglichkeit, Dritte zu belangen, die einen gleichlautende Domain mit einer anderslautenden Endung bzw. Top-Level-Domain verwenden. Beispiel: Der Unternehmer hat sich die Marke pizza4pazzi in Deutschland schützen lassen und sich die Domain pizza4pazzi.de eintragen lassen. Dann kann er mit Hilfe eines Anwalts gegen jeden vorgehen, der in Deutschland die Domain pizza4pazzi.com oder .org oder .eu verwendet.

  | Unser Fazit

Wer eine Marke anmeldet, erwirbt das Recht, ein Markenzeichen exklusiv zu nutzen. Entwickelt sich die Marke positiv, dann schafft sich der Unternehmer dadurch Alleinstellung und einen Wettbewerbsvorteil. Außerdem kann er Nutzungsrechte an der Marke als Lizenz oder via Franchising verkaufen. Als Marke lassen sich eintragen alle Zeichen, die eine starke Unterscheidung schaffen: das können Namen, Buchstaben und Zahlen oder typischerweise Kombinationen aus Logo, Namen und Slogans sein. Auch akustische Logos lassen sich als Marke schützen. 

Der Ablauf der Markenanmeldung ist langwierig, der Unternehmer muss mit einem Zeitraum von 6 Monaten und mehr rechnen. Hinzu kommt die Markenrecherche, die dazu dient, zu prüfen, ob es eine Markenbezeichnung bereits gibt. Die Anmeldung allein garantiert noch keinen Markenschutz, denn das Markenamt kann die Anmeldung auch ablehnen. Daher ist es dringend empfehlenswert, bei der Anmeldung einer Marke auf einen spezialisierten Anwalt zu vertrauen.  Nutzen Sie beispielsweise unser rundum-sorglos-Paket für Ihre Markenanmeldung von unserem Kooperationspartner: Ein erfahrener Anwalt prüft, ob Ihre Marke schutzfähig ist, bearbeitet mit Ihnen die Anmeldeunterlagen und nimmt die Eintragung beim DPMA vor. 

Service-Paket Markenanmeldung

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.