Schutzrechte beim DPMA anmelden: Patente, Marken und Co.

Das DPMA mit Hauptsitz in München ist in Deutschland die zentrale Anlaufstelle für den Schutz von Erfindungen, Marken, Designs und Gebrauchsmustern. Eine Anmeldung beim DPMA alleine garantiert allerdings noch keinen wirksamen Schutz. Denn für die Schutzrechte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und es dürfen keine bestehenden Schutzrechte verletzt werden.

Die Begleitung des Prozesses durch einen Anwalt ist empfehlenswert - insbesondere auch dann, wenn internationaler Schutz erzielt werden soll.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das DPMA auf einen Blick

Kurz zusammengefasst ist das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz DPMA) für alle Gebiete rund um die gewerblichen Schutzrechte in Deutschland verantwortlich. Für Gründer und junge Unternehmen liegt dabei natürlich das Hauptaugenmerk auf der Anmeldung der entsprechenden Schutzrechte beim DPMA. Der Hauptsitz des DPMA ist in München. Zusätzlich sind die über 2.500 Mitarbeiter des DPMA auf die Standorte Berlin und Jena verteilt. Das DPMA blickt dabei bereits auf eine über 130 jährige Historie zurück.

Das DPMA hat rund um die Anmeldung und Verwaltung der Schutzrechte alle Hände voll zu tun. So gab es bspw. im Jahr 2014 folgende erfolgreiche Anmeldungen beim DPMA:

  • Knapp 66.000 Erfindungen (Patente) wurden beim DPMA angemeldet.
  • Die Zahl der beim DPMA angemeldeten Marken betrug über 66.600.
  • Bei den neu angemeldeten Designs verzeichnete das DPMA einen Wert von nahezu 60.000.
  • Die Anzahl der Neuanmeldungen bei den Gebrauchsmustern bezifferte das DPMA auf rund 15.000.

Für die Erfüllung der Aufgaben erhebt das DPMA insbesondere Gebühren im Zuge der Anmeldung und der Aufrechterhaltung bzw. Verlängerung der Schutzrechte, die je nach Schutzrecht sehr unterschiedlich sein können.

Fokus des DPMA: Schutzrechte in Deutschland

Die Aufgaben des DPMA sind ganz klar auf Deutschland fokussiert. Die Anmeldung eines Schutzrechts erfolgt für den deutschen Markt. Wer sein Patent oder seine Marke auch in anderen Ländern schützen lassen möchte, muss neben der Anmeldung beim DPMA noch andere Wege gehen, die wir nachfolgend auch kurz darstellen. Für viele Gründer ist die Anmeldung in Deutschland aber zunächst der erste wichtige Schritt. Zudem ist die weitere Anmeldung in anderen Ländern auch eine Kosten- bzw. Budgetfrage.

Das Patent beim DPMA anmelden

Was ein Patent auszeichnet, haben wir Ihnen hier bereits im Detail erläutert. Die Patentanmeldung ist beim DPMA sicherlich der komplexeste Vorgang, da die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit einer Erfindung sehr strikt sind und auch ein Prüfverfahren durch Mitarbeiter des DPMA durchgeführt wird. Bevor Sie ein Patent beim DPMA anmelden wollen, lohnt es sich in den Datenbanken des DPMA zu prüfen, ob nicht bereits Patente bestehen. Sie können hierzu dem DPMA auch einen Rechercheauftrag erteilen.

Weitere Informationen zur Patentanmeldung sowie ein Merkblatt des DPMA haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Wenn Ihre Erfindung auch außerhalb von Deutschland geschützt werden soll, ist dies zwar möglich, aber sehr umfangreich. Für Europa gibt es hierfür das Europäische Patentamt. Über das DPMA können Sie jedoch auch eine internationale Patentanmeldung über den Patentzusammenarbeitsvertrag vornehmen. Hierbei übernimmt das DPMA die Funktion die Anmeldedaten an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum zu übermitteln, die dann das weitere Verfahren steuert.

Das eingetragene Design beim DPMA anmelden

Eingetragene Designs (früher als Geschmacksmuster bezeichnet) sollen die Farb- und Formgebung von produzierten Erzeugnissen schützen. Für die Anmeldung eines Designs hat das DPMA einen einfachen Onlineprozess geschaffen, der Sie in sechs Schritten zur Anmeldung führt. Sie können die Anmeldung aber auch auf dem Postweg oder persönlich beim DPMA vornehmen. Anders als beim Patent prüft das DPMA nicht, ob das angemeldete Design tatsächlich die Schutzvoraussetzungen erfüllt und somit dann später im Streitfall auch den angestrebten Schutz genießt. Auch beim Design gilt, dass ein Schutz nur in Deutschland gegeben ist.

Die Marke beim DPMA anmelden

Ein Klassiker zur Anmeldung beim DPMA ist natürlich die Marke, sei es als Wort- oder Bildmarke oder eine Mischung daraus. Auch hier gibt es seit 2015 ein einfaches Online-Verfahren beim DPMA, um die Marke anzumelden. Wie die Markenanmeldung im Einzelnen funktioniert, haben wir Ihnen hier zusammengestellt

Auch beim internationalen Markenschutz ist es notwendig neben dem DPMA andere Ämter zu kontaktieren. Erfahren Sie mehr über den internationalen Markenschutz.

Das Gebrauchsmuster beim DPMA anmelden

Das Gebrauchsmuster ist - etwas überspitzt formuliert - das schnelle Patent, da die Anmeldung beim DPMA in deutlich kürzerer Zeit als beim Patent erfolgt. Allerdings nimmt das DPMA auch keine umfassende Prüfung der Schutzvoraussetzungen vor, sodass selbst vorher sehr genau geprüft werden sollte, ob das angestrebte Gebrauchsmuster dann auch wirksam geschützt ist. Das Gebrauchsmuster besteht maximal für 10 Jahre - für das Patent ermöglicht das DPMA einen Schutz von 20 Jahren. Wichtig zu wissen ist, dass das Gebrauchsmuster nur für Deutschland über das DPMA anzumelden ist. Für ausländische Gebrauchsmusteranmeldungen liefert das DPMA die entsprechenden Anlaufstellen.

Bestehende Schutzrechte beim DPMA recherchieren

Damit ein Patent, eine Marke, das Design oder das Gebrauchsmuster angemeldet und auch wirksam geschützt werden können, müssen einerseits die individuellen Anforderungen an das Schutzrecht erfüllt werden. Andererseits darf das Schutzrecht bereits bestehende Schutzrechte nicht verletzen. Hierfür bietet das DPMA eine umfangreiche Recherchefunktion an (DPMAregister). Zur Recherchefunktion des DPMA gelangen Sie hier. Zudem gibt es an den Standorten des DPMA in München und Berlin Recherchesäle, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Hilfestellung des DPMA bei der Anmeldung

Grundsätzlich steht Ihnen das DPMA für Ihre Fragen rund um die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte zur Verfügung, sei es telefonisch, schriftlich oder in den Standorten vor Ort. Allerdings betrifft dies keine rechtliche Beratung. Diese kann selbstverständlich nur durch einen Anwalt erfolgen.

Insbesondere für Erfinder und damit Fragen rund um das Patent bietet das DPMA kostenfreie Erfindererstberatungen an. Diese finden in Zusammenarbeit mit Patentanwälten regelmäßig in Berlin und München beim DPMA statt. Zudem werden die Erfindererstberatungen auch in sogenannten Patentinformationszentren quer durch Deutschland vorgenommen. Wenn Sie sich dafür interessieren, finden Sie hier die Anlaufstellen.

Anwaltlicher Rat

Zwar ist die Anmeldung eines Schutzrechts bereits sehr einfach online beim DPMA möglich, doch empfiehlt das DPMA selbst den Kontakt mit spezialisierten Anwälten. Dies reduziert das Risiko bereits bestehende Schutzrechte zu verletzen und wirksamen Schutz für die eigene Anmeldung zu erhalten. Und insbesondere rund um das Patent gibt es spezialisierte Patentanwälte, da hier die Anforderungen für die Anmeldung sehr hoch sind. Zu den Aufgaben der Anwälte rund um gewerbliche Schutzrechte gehören u.a.:

  • Welches Schutzrecht ist jeweils geeignet?
  • Sind alle Voraussetzungen für  das Schutzrecht erfüllt?
  • Recherche ob ggf. bestehende Schutzrechte verletzt werden
  • Begleitung des Anmeldeverfahrens beim DPMA
  • Internationale Schutzrechteanmeldung
  • Unterstützung bei Widersprüchen gegen den angestrebten Eintrag
  • Nach der Anmeldung: Kontrolle ob die eigenen Schutzrechte verletzt werden
Tipp

Sie suchen anwaltlichen Rat rund um die Anmeldung von Schutzrechten? Wir empfehlen Ihnen den passenden Ansprechpartner.

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Schutzrechte außerhalb von Deutschland anmelden

Wie bereits erwähnt ist das DPMA zu allererst Anlaufstelle für den Schutz von Patent & Co. in Deutschland. Wer auch in anderen Ländern und Märkten aktiv werden will, sollte frühzeitig über einen internationalen Schutz nachdenken. Die Verfahren sind für die einzelnen Schutzrechte unterschiedlich. Und auch wenn bspw. das EU-Patent bald Wirklichkeit werden soll, sind damit wichtige Märkte wie die USA oder Asien nicht abgedeckt. Wichtige Anlaufstellen sind neben dem DPMA, das auch für Fragen rund um den internationalen Schutz zur Verfügung steht:

  • Das Europäische Patentamt (kurz EPO): zur Webseite
  • Für Marken und Designs (Geschmacksmuster): das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO): zur Webseite
  • World Intellectual Property Organization (WIPO): zur Webseite
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.