Personengesellschaft für die Gründung: GbR, OHG & KG

Gründen Sie im Team, stehen Ihnen die Rechtsformen der Personengesellschaften dafür zur Verfügung. Diese haben ihre eigenen Vor- und Nachteile, z. B. die vergleichsweise günstige Gründung und im Gegenzug die persönliche Haftung.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einer Personengesellschaft starten.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Überblick Personengesellschaften

Sollten Sie im Team gründen, dann stehen Ihnen bei der Existenzgründung die Rechtsformen der Personengesellschaft zur Verfügung. Die GbR oder OHG zählen dabei zu den bekanntesten Rechtsformen. Aber auch die KG oder die GmbH & Co. KG sowie die Partnergesellschaft für Freiberufler sind als Personengesellschaft möglich.

Im Vergleich zu den Kapitalgesellschaften gibt es bedeutende Unterschiede bei der Personengesellschaft. Diese stellen wir Ihnen in der folgenden Tabelle dar.

  GbR KG OHG
Personenanzahl mind. 2 mind. 2 mind. 2
Persönliche Haftung Ja Komplementäre ja, Kommanditisten nein Ja
Mindesteinzahlung Nein möglich, aber nicht erforderlich Nein
Handelsregistereintrag Nein Ja Ja
Gesellschafter = Geschäftsführer? Ja Nein Ja

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Diese Personengesellschaft ist mit geringen Gründungsformalitäten und niedrigen Kostenverbunden
  • Anmeldung dieser Personengesellschaft ist lediglich beim Gewerbeamt nötig
  • Großer Spielraum bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags für die Personengesellschaft
  • Die Rechnungslegung und Buchführung unterhalb bestimmter Schwellenwerte sind bei der GbR als Personengesellschaft sehr einfach
  • Die Gesellschaftsform der GbR kommt nur als Kleingewerbe - also für den Unternehmensstart der Personengesellschaft- infrage

OHG – Offene Handelsgesellschaft

  • Höherer Gründungsaufwand bei dieser Personengesellschaft da die Eintragung ins Handelsregister sowie die Erstellung einer Eröffnungsbilanz notwendig ist.
  • Die Rechnungslegung ist bei dieser Personengesellschaft umfangreicher und muss nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs erfolgen
  • Die OHG besitzt als Personengesellschaft ein hohes Ansehen  - bei Kreditvergaben positiver als GbR oder GmbH

KG – Kommanditgesellschaft

  • Die Kapitalbeschaffung ist bei dieser Personengesellschaft über die Teilhabe von Kommanditisten möglich
  • Bei dieser Personengesellschaft kann die Haftung einer Gruppe von Gesellschaftern auf die Einlage beschränkt sein - diese Gesellschafter werden als Kommanditisten bezeichnet
  • Die Kommanditisten haben jedoch eine schwächere Stellung innerhalb dieser Personengesellschaft

Sonderform der KG: GmbH und Co. KG

  • Eine GmbH wird als Komplementär eingesetzt - die persönliche Haftung aller Gesellschafter wird bei der Personengesellschaft so vermieden
  • Sehr komplexe Rechtsform, da die Buchführung sowohl für die KG als auch für die GmbH erforderlich ist

UG & Co. KG als Variante der GmbH und Co. KG

  • Bei der UG & Co. KG wird eine UG (haftungsbeschränkt) als Komplementär eingesetzt - damit geht analog zur GmbH & Co. KG kein Gesellschafter in die persönliche Haftung.
  • Komplexität, Gründungsaufwand und der Aufwand für Buchführung und Jahresabschluss sind analog zur GmbH & Co. KG.

Partnergesellschaft

Die Partnergesellschaft ist eine Personengesellschaft für den Zusammenschluss von Freiberuflern.

Tipp

Alle Personengesellschaften außer der GbR müssen sich auch im Transparenzregister eintragen.

Transparenzregister in 5 Minuten erklärt

  | Vorteile und Nachteile

Im Vergleich der Personengesellschaften gegenüber den Kapitalgesellschaften ergeben sich folgende Vor- und Nachteile:

  1. Bei Personengesellschaften ist kein Mindestkapital für die Gründung erforderlich.
  2. Nachteilig ist die Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen bei Personengesellschaften.
  3. Gehälter für Gesellschafter können nicht als Aufwand von Personengesellschaften geltend gemacht werden.
  4. Fortbestand einer Personengesellschaft ist meist eng an Gesellschafter geknüpft (Tod oder Ausscheiden kann zur Auflösung führen).
  5. Bei einer Personengesellschaft besteht ein Freibetrag auf die Gewerbesteuer, den die Gesellschaft in der Gewerbesteuererklärung berücksichtigen darf.

  | Video: Personengesellschaften

GbR, OHG oder KG – wo liegen die genauen Unterschiede? Das Erklärvideo „Die Personengesellschaft – einfach erklärt" von explainity beleuchtet die möglichen Rechtsformen im Rahmen einer Personengesellschaft.

Das Video wurde zur Verfügung gestellt von www.explainity.de.

  | Statistik: Personengesellschaften

Die aktuelle Gewerbestatistik des Statistischen Bundesamts (Stand 2020) zeigt zahlreiche interessante Daten und Fakten zu den verschiedenen Gesellschaftsformen.

Rechtsform Anzahl Anteil an Personengesellschaften insgesamt
GbR 195.474 47 %
OHG 13.534 3 %
KG 13.816 3 %
GmbH & Co. KG 146.885 35 %
Alle Personengesellschaften 415.299  

Die Bedeutung der Personengesellschaften relativiert sich, wenn wir die Gesamtzahl der Unternehmen 2020 betrachten:

  • Einzelunternehmer: 1.926.543 (64 % aller Unternehmen)
  • Kapitalgesellschaften: 603.538 (20 % aller Unternehmen)
    davon GmbH: 552.289 (18 % aller Unternehmen)
  • Unternehmen gesamt: 3.025.145

Personengesellschaften machen also nur 14 % aller Unternehmen aus. 

  | Haftung begrenzen: Kapitalgesellschaften als Alternative

Wenn Sie die Haftung bei der Gründung beschränken wollen, sind Kapitalgesellschaften anstelle von Personengesellschaften zu bevorzugen. Informieren Sie sich in unserem Überblick über Kapitalgesellschaften über die wichtigsten entscheidungsrelevanten Fakten.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.