Beratung für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Sie möchten sich aus der Arbeitslosigkeit heraus Ihre Existenzgründung starten? Dann ist der erste Ansprechpartner Ihr zuständiger Betreuer bei der Arbeitsagentur. Besprechen Sie mit Ihrem Betreuer Ihre Absicht und fragen Sie nach dem Aktivierungs- und Beratungsgutschein. Mit diesem erhalten Sie Unterstützung im Rahmen einer geförderten Beratung für die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit.

Überzeugt Ihr Konzept, dann ist der nächste Schritt die Beantragung des Gründungzuschusses - auch dies sollten Sie so früh wie möglich mit Ihrem Betreuer besprechen. Nach der Gründung können Sie geförderte Beratung im Rahmen der BAFA Förderung für unternehmerisches Know-how in Anspruch nehmen.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Gründung aus Arbeitslosigkeit: Beratung und Förderung

Wenn Sie die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus tätigen möchten, so stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Existenzgründerberatung offen, die meist gefördert werden. Je nach Fortschritt Ihres Vorhabens sind es unterschiedliche Ansprechpartner für die Existenzgründerberatung.

  | Erster Ansprechpartner: Ihr Betreuer

Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Betreuer bei der Bundesagentur für Arbeit. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor. Im Idealfall sollten Sie schon eine konkrete Vorstellung davon haben, was Sie machen möchten und ob Sie in Teilzeit oder Vollzeit gründen möchten. Für die Beantragung des Gründungszuschusses müssen Sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.

Beim Gespräch sollten Sie dann Ihren Wunsch für eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit klar kommunizieren. Sprechen Sie offen mit Ihrem Betreuer darüber, was Sie machen möchten. Im Gespräch werden Sie dann erfahren, ob Ihr Betreuer Ihr Vorhaben unterstützt oder nicht. Neben der Frage, ob Sie die nötigen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse mitbringen, sollte auch Ihr Konzept in den Grundzügen überzeugen. Wenn Sie Hilfe bei der Ausarbeitung Ihres Konzepts/Businessplans benötigen, sprechen Sie Ihren Betreuer auf den Aktivierungs- und Beratungsgutschein an. Mit Hilfe des Gutscheins für die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit können Sie eine geförderte Beratung durch einen zugelassenen Träger in Anspruch nehmen, um so z.B. Ihren Businessplan und/oder Finanzplan zu erstellen.

Mit dem fertigen Konzept und der Anmeldung des Gewerbes können Sie dann den Gründungszuschuss beantragen. Es besteht zwar - wie auch bei dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - auch hier kein Rechtsanspruch, jedoch stehen die Chancen auf eine positive Beurteilung deutlich besser, wenn Sie mit Hilfe der geförderten Beratung ein solides Konzept präsentieren, als wenn Sie dem Betreuer ein nicht wirklich überzeugenden Businessplan präsentieren.

  | Geförderte Beratung in der Vor-Gründungsphase

Wenn Ihnen der Aktivierungs- und Beratungsgutschein verweigert wird (es besteht seitens des Arbeitssuchenden kein Rechtsanspruch), so sollten Sie sich über die geförderte Beratung in der Vor-Gründungsphase der jeweiligen Bundesländer informieren. Außerdem empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer IHK zu erkundigen, ob die jeweilige Kammer Veranstaltungen zum Thema Existenzgründung anbietet. Die meisten IHKs verfügen beispielsweise über ein Gründungsseminar und bieten eine Veranstaltung zum Thema „Grundlagen zur Existenzgründung" an. Die eintägigen Veranstaltungen sind zum Teil kostenlos - abhängig vom Thema und der Dauer, wobei in der Regel ein 5-tägiges Existenzgründungsseminar in etwa 150 € kosten dürfte.

Um eine geförderte Beratung in der Vorgründungsphase zu erhalten, benötigen Sie einen Gründercoach, der für das jeweilige Förderprogramm des entsprechenden Bundeslandes zugelassen ist. Die Existenzgründerberatung wird je nach Bundesland unterschiedlich bezuschusst. In der Regel werden zwischen 50 – 80% gefördert. Das heißt, dass Sie dann nur noch 20 % bis 50% der Beratungskosten selbst tragen müssen. Erfahren Sie mehr zu den Beratungsprogrammen der einzelnen Bundesländer.

  | Geförderte Beratung nach der Gründung

Wenn Sie Ihre Gewerbe angemeldet haben und Beratungsbedarf haben - z.B. für die Ausarbeitung eines effizienten Marketingkonzepts oder Hilfe bei der Finanzierung - so sollten Sie sich über die Förderung für unternehmerisches Know-how informieren. Im Rahmen der geförderten Beratung werden Beratungsleistungen bis zu 80% bezuschusst.

Tipp

Sie benötigen einen Gründercoach vor oder nach der Gründung? Wir vermitteln Ihnen gerne kostenfrei einen passenden Berater aus unserem Netzwerk für Gründer!

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.