Krankenversicherung: Diese Optionen haben Freiberufler

Freiberufler können sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Künstler und Publizisten haben die Möglichkeit, sich über die Künstlersozialkasse zu versichern. Wir stellen die Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung vor. Außerdem erklären wir, welche Faktoren entscheidend bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung sind. 

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.
  • Der Mindestbeitrag der GKV liegt 2024 bei 186,18 Euro pro Monat, der Beitragshöchstsatz bei 1.050,53 Euro pro Monat.
  • Die Beiträge der PKV richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen.
  • Der Wechsel von der PKV in die GKV ist meist schwierig.

 

  | Pflicht zur Krankenversicherung für Freiberufler

Freiberufler unterliegen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht, einer der fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland.

Freiberufler können aber – anders als die meisten Angestellten – selbst entscheiden, ob sie sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichern. Im Unterschied zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassenbeitrags übernimmt, müssen selbstständige Freiberufler ihre Krankenkassenbeiträge allein tragen.

Freiberufler genießen Wahlfreiheit. Arbeitnehmer dürfen erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze eine private Krankenversicherung abschließen (Versicherungspflichtgrenze). Diese Einschränkung gilt für selbstständige Freiberufler nicht.

Wichtige Faktoren bei der Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sind der Leistungsumfang und die Kosten der Versicherung. Außerdem spielen der Familienstand (Familienversicherung), Vorerkrankungen, Alter, Einkommen und die Themen Krankentagegeld bzw. Krankengeld eine Rolle.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Versicherung für welchen Freiberufler geeignet ist.

 

Versicherungstyp Geeignet für
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Personen mit geringerem Einkommen
  • Freiberufler mit Kindern
  • Selbstständige mit Vorerkrankungen
  • Ältere Freiberufler
Private Krankenversicherung (PKV)
  • Freiberufler mit höherem Einkommen
  • Personen mit Wunsch nach flexibler Tarifwahl
  • Freiberufler mit Bedarf an größerem Leistungsumfang
  • Jüngere Freiberufler, weil mehr Zeit für Altersrückstellung (geringerer Beitragsanstig im Alter)
Versicherung über die Künstlersozialkasse (KSK)
  • Künstler
  • Publizisten
Tipp

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  | Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler

Selbstständige Freiberufler können zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen wählen und wechseln. In Deutschland gibt es knapp 100 gesetzliche Krankenkassen. Die größten und mitgliederstärksten Krankenkassen sind die Techniker, Barmer, DAK-Gesundheit und AOK.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Für Freiberufler, die Kinder, Vorerkrankungen und/ oder geringere oder schwankende Einkünfte haben, ist die GKV geeignet. Denn sie bietet Selbstständigen folgende Vorteile:

  • Familienversicherung: In der GKV können Familienangehörige kostenfrei mitversichert werden.
  • Keine Gesundheitsprüfung: Anders als bei der privaten Krankenversicherung erfolgt in der GKV keine individuelle Gesundheitsprüfung bei der Aufnahme.
  • Einkommensabhängige Beitragshöhe: Die Beiträge der GKV richten sich nach dem Einkommen der Versicherten. Bei geringerem Einkommen zahlt man entsprechend niedrigere Beiträge.

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Freiberufler 2024

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ist einkommensabhängig. Freiberufler können sich zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz der Krankenkasse entscheiden, weil sie als freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte gelten.

Der Mindestbeitrag liegt 2024 bei 186,18 Euro pro Monat.

Der Beitragshöchstsatz inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag liegt aktuell bei 1.050,53 Euro pro Monat. 

Der Krankenkassenbeitrag setzt sich 2024 wie folgt zusammen (Bezugsgröße ist das beitragspflichtige Einkommen des Freiberuflers):

  • 14,6 % bzw. 14 % allgemeiner bzw. ermäßigter Beitragssatz. Der Unterschied? Beim allgemeinen Beitragssatz besteht Anspruch auf Zahlung von Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche
  • 1,7 % Zusatzbeitrag der Krankenkasse (ab 2024)

Was gilt als beitragspflichtiges Einkommen?

Für die Berechnung der Beiträge werden bei freiwillig Versicherten nicht nur die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit herangezogen. Berücksichtigt werden auch weitere Einkünfte, u.a.:

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Unterhaltszahlungen
  • Unter Umständen das Einkommen des Ehepartners, wenn dieser nicht gesetzlich versichert ist

Nicht beitragspflichtige Einnahmen sind:

  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld
  • Kindergeld

Bei der Beitragsberechnung gibt es 2 Grenzen: den Mindestbeitrag, der gezahlt werden muss, und die Obergrenze, oberhalb derer das Einkommen nicht mehr berücksichtigt wird.

Für den Mindestbeitrag wird im Jahr 2024 ein Mindesteinkommen von 1.178,33 Euro pro Monat angenommen, die sog. Mindestbemessungsgrundlage. Auch wenn das tatsächliche Einkommen des Freiberuflers geringer ausfällt: Der Mindestbeitrag muss gezahlt werden.

Die Obergrenze für die Beitragsberechnung, Beitragsbemessungsgrenze (BBG) genannt, liegt aktuell bei einem Einkommen von 5.175 Euro pro Monat (62.100 Euro pro Jahr). Sind die Einkünfte des Freiberuflers höher, werden sie zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags also nicht herangezogen. Haben Selbstständige Einnahmen unterhalb der BBG, müssen sie dies per Einkommensteuerbescheid der Krankenkasse nachweisen. Andernfalls wird automatisch der Höchstbeitrag festgelegt.

Gut zu wissen: Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch in der Pflegeversicherung versichert, und zwar über die Pflegekasse der Krankenkasse. Der einheitliche Beitragssatz der Pflegekassen liegt 2024 bei 4,00 % des Einkommens. Für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren liegt der Beitragssatz bei 3,4 % ihres beitragspflichtigen Einkommens.

Was geschieht bei Einkommensschwankungen?

Die Beiträge für freiwillig gesetzliche Versicherte werden auf Grundlage des letzten Einkommensteuerbescheids zunächst vorläufig festgesetzt. Legt der Freiberufler den aktuellen Einkommensteuerbescheid vor, wird der Beitrag rückwirkend neu festgesetzt und der Beitragssatz für das Folgejahr angepasst.

Wurde der Beitragssatz zu niedrig angesetzt, kann die Krankenkasse eine Nachzahlung verlangen. Hatte der Freiberufler niedrigere Einnahmen als bei der Festsetzung des Beitrags angenommen, kann er mit einer Erstattung rechnen.

Wer geringere Einnahmen hatte als im Vorjahr sollte also zügig seine Einkommensteuerklärung abgeben. Denn mit dem Steuerbescheid kann die Kasse den Beitrag des Selbstständigen nach unten anpassen. Wer länger braucht: Bis zu drei Jahre später können die Beiträge noch rückwirkend angepasst werden.

Senkungen des Versicherungsbeitrags sind nur dann möglich, wenn man als Gründer aus der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhält.

Einige Krankenkassen bieten einen speziellen Tarif für Existenzgründer an, den man als Freiberufler prüfen sollte.

Kann ich als Freiberufler familienversichert sein?

Freiberufler können familienversichert – bspw. über ihren Ehe- oder Lebenspartner –, wenn sie nicht hauptberuflich selbstständig sind. Das regelmäßige Gesamteinkommen darf 505 Euro/ Monat nicht überschreiten (2024).

Gibt es Möglichkeiten, vor der siebten Woche Krankengeld zu beziehen?

Wer zum allgemeinen Beitragssatz gesetzlich versichert ist und vor der siebten Woche Krankengeld beziehen möchte, hat zwei Möglichkeiten:

  • Alle Kassen bieten zusätzlich einen Krankengeldwahltarif an. Mit ihm kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt Krankengeld bezogen werden. Die Beitragshöhe für diesen Tarif legen die Kassen jeweils selbst fest.
  • Auch als gesetzlich Versicherter kann man ergänzend zum Krankengeld der GKV eine private Versicherung für Krankentagegeld abschließen. Alternativ lässt sich auch der ermäßigte Beitragssatz der GKV wählen und ausschließlich eine private Versicherungspolice zum Krankentagegeld abschließen.
Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

Wer Schwierigkeiten hat, die Beiträge zu bezahlen, sollte so schnell wie möglich die Krankenkasse informieren. Die Kasse kann den Vertrag zwar nicht kündigen, aber folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Sie kann Mahngebühren und einen Säumniszuschlag erheben.
  • Ab 2 Monaten Rückstand kommt es zum Ruhen des Leistungsanspruchs: Der Versicherungsnehmer erhält nur eine Notversorgung, etwa bei akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen; der Anspruch auf Vorsorgeunter­suchungen (z.B. Krebs­früh­erkennung) sowie auf Leistungen bei Schwangerschaft oder Mutterschaft bleibt bestehen.
  • Vollstreckung der Schulden, bei gesetzlichen Kassen durch das zuständige Hauptzollamt, bei privaten Kassen durch einen Gerichtsvollzieher.

Die Einschränkungen betreffen nur den Beitragsschuldner. Versicherte Familienangehörige sind vom Ruhen des Leistungsanspruchs nicht betroffen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten gegenüber der Krankenversicherung können Freiberufler mit der Krankenkasse verhandeln und bspw. einen Zahlungsaufschub erbeten oder Ratenzahlungen vereinbaren. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann es zudem sinnvoll sein, Ansprüche auf Sozialleistungen wie z. B. Wohngeld oder andere Unterstützungsleistungen zu prüfen.

  | Künstlersozialkasse für Freiberufler

Selbstständige Künstler und Publizisten können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die KSK selbst ist keine Versicherung, sie meldet ihre Mitglieder bei den Krankenkassen und leitet die Beiträge weiter. KSK-Mitglieder können selbst entscheiden, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse sie versichert sein möchten.

Die Aufnahme in die Künstlersozialkasse ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft:

  • Die künstlerische/ publizistische Tätigkeit muss erwerbsmäßig erfolgen.
  • Der Künstler/ Publizist muss ein Mindesteinkommen von 3.900 Euro pro Jahr erzielen. Ausnahmen gibt es für Berufsanfänger.
  • Es darf kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bestehen.
  • Der Freiberufler darf maximal einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, ausgenommen sind Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.

Wer gilt als Künstler und Publizist?

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) definiert, wer als Künstler und Publizist gilt und in die KSK aufgenommen werden kann.

Nach § 2 des KSVG ist Künstler im Sinne des Gesetzes, „wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.“

Eine Übersicht über künstlerische und publizistische Tätigkeiten, die vom KSVG umfasst werden, hat die KSK in einer Informationsschrift aufgelistet.

Vorteil für KSK-Mitglieder: Genau wie Arbeitnehmer zahlen sie nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge, d.h. für den allgemeinen Beitragssatz 7,3 % bzw. für den ermäßigten Beitragssatz 7 % ihres einkommenspflichtigen Einkommens plus die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Kasse. Die andere Hälfte des Beitragssatzes wird vom Bund und über die Künstlersozialabgabe getragen.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch in der Pflegeversicherung versichert. KSK-Mitglieder müssen auch hier nur die Hälfte des Versicherungsbeitrags leisten: 1,525 % des Einkommens bei Elterneigenschaft, 1,875 % für Kinderlose.

  | Private Krankenversicherung für Freiberufler

Freiberufler können die private Krankenversicherung auf zwei unterschiedliche Weisen nutzen:

  • Als Vollversicherung, also alternativ zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bei bestimmten Leistungen, z. B. beim Krankentagegeld

Vor- und Nachteile der PKV

Die private Krankenversicherung bietet Freiberuflern folgende Vorteile:

  • Freie Arztwahl: PKV-Versicherte haben oft eine größere Auswahl an Ärzten, Kliniken und Spezialisten.
  • Kürzere Wartezeiten: Die Wartezeiten für Termine und Behandlungen sind in der Regel kürzer.
  • Zusätzliche Leistungen: Angebot von Leistungen und Komfort, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, wie Einzelzimmer im Krankenhaus, bessere Zahnersatzleistungen, alternative Heilmethoden
  • Lebenslange Garantie über den Versicherungsschutz. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Gesetzgeber dagegen Leistungen kürzen oder streichen.

Freiberufler, die eine private Krankenversicherung in Erwägung ziehen, sollten zugleich Folgendes bedenken:

  • Eintrittsalter: Im Alter können die Beiträge der PKV wegen möglicher Gesundheitsrisiken steigen.
  • Gesundheitszustand: Vor Vertragsabschluss erfolgt bei der PKV in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen bestimmter Leistungen führen.
  • Familienstand: Bei der privaten Krankenversicherung müssen Ehepartner und Kinder separat versichert werden.

Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. In der Regel geschieht dies beim selben PKV-Anbieter.

Zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung: Ist das möglich?

Die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung hat der Gesetzgeber erschwert. Der Grund: Versicherungsnehmer sollen nicht in jungen Jahren von den günstigeren Beitragssätzen der PKV profitieren, im Alter aber die möglichen niedrigeren Sätze der GVK nutzen.

Freiberufler können nur unter bestimmten Umständen zurück in die GKV wechseln:

  • Sie gehen ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis ein, bei dem sie unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen.
  • Sie üben ihre Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich aus.

  | Tarife und Leistungen in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet Freiberuflern eine Vielzahl von Tarifen mit unterschiedlichen Leistungen und Kostendeckungen. Die Tarife der Krankenvollversicherungen der PKV lassen sich grob einteilen in Premium-Tarife, Komfort-Tarife und Standard-Tarife (Basistarif).

Premium - und Komfort-Tarife der PKV

Leistungen und Kosten eines Premium-Tarifs können je nach Versicherer und individuellen Vertragsbedingungen variieren. Im Allgemeinen bieten Premium-Tarife folgende Leistungen:

  • Facharztbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Physiotherapie, alternative Heilmethoden
  • Freie Arzt- und Klinikwahl, Unterbringung in Einzel- oder Komfortzimmern
  • Zahnmedizinische Leistungen wie hochwertiger Zahnersatz, Zahnreinigungen, Kieferorthopädie
  • Sehhilfen und Augenbehandlungen wie Kosten für Brillen, Kontaktlinsen, Augenoperationen
  • Auslandskrankenversicherung, d.h. umfangreiche Deckung im Ausland einschließlich medizinischer Behandlung und Rücktransport

Premium- und Komfort-Tarife können unterschiedlich ausfallen, abhängig vom Versicherungsunternehmen. Zudem verwenden die Versicherer unterschiedliche Bezeichnungen für ihre Tarife.

Komfort-Tarife bieten in der Regel einen geringeren Leistungsumfang als Premium-Tarife:

  • Unterbringung im Zweibett-Zimmer
  • Höhere Selbstbeteiligung bei medizinischen Leistungen
  • Geringere Kostenübernahme z. B. bei zahnmedizinischen Behandlungen
  • Niedrigere Erstattungsbeträge oder längere Erstattungsintervalle bei Sehhilfen oder Kontaktlinsen

Die Tarife können individuell nach den persönlichen Bedürfnissen und gewünschten Leistungen angepasst werden.

Basistarif der PKV

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif der PKV. Er ist in seinem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.

Freiberufler und Selbstständige müssen ohne Gesundheitscheck aufgenommen werden. Weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse sind erlaubt.

Der Beitrag für den Basistarif darf den Höchstbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten (2024: 1.019,48 Euro pro Monat). 

Tipp

Welcher Anbieter liefert die besten Leistungen? Ein unverbindlicher PKV-Vergleich hilft dabei, es herauszufinden.

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  | Was Freiberufler noch benötigen

Neben der Krankenversicherung sollten Freiberufler weitere wichtige Aspekte berücksichtigen, um sich und ihre Tätigkeit umfassend abzusichern.

Rentenversicherung

Für Freiberufler gibt es verschiedene Regelungen zu Rentenversicherung und Altersvorsorge. Einige Freiberufler sind zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Altersvorsorge durch die berufsständischen Versorgungswerke verpflichtet. Andere müssen selbst für ihr Alter vorsorgen. Welche Vorgaben und individuellen Möglichkeiten es gibt, haben wir auf unserer Seite Rentenversicherung für Freiberufler zusammengestellt.

Berufliche Versicherungen

Die 9 wichtigsten Versicherungen haben wir auf unserer Seite Versicherungen für Freiberufler vorgestellt – plus kostenlosem PDF zum Download.

Besonders wichtig für Freiberufler: die Berufshaftpflicht- und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie sind für einige Freiberufler Pflichtversicherungen.

Rechtsanwälte und Steuerberater benötigen z. B. eine Vermögensschadenhaftpflicht. Weitere Versicherungsinfos für Anwälte und Steuerberater finden Sie auf unseren Spezialseiten Versicherungen für Rechtswanwälte und Versicherungen für Steuerberater.

Für Architekten kann eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben sein. Details erklären wir auf unserer Seite über die wichtigsten Versicherungen für Architekten. 

Steuern, Buchführung und Geschäfts-Girokonto

Welche Steuern müssen Freiberufler zahlen und welche Termine sind zu beachten, Stichwort Steuervorauszahlung? Das erklären wir auf unsere Seite über Freiberufler und Steuern und legen dar, wie Freiberufler ihre Steuerlast senken können. 

Und die Steuererklärung? Da ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) besonders interessant für Freiberufler. Sie ist eine vereinfachte Methode, um den Gewinn zu ermitteln.

Freiberufler sollten für ihre Tätigkeit kein privates Girokonto nutzen. Wie sie das passende Geschäfts-Girokonto auswählen und welche Unterlagen sie benötigen, erklären wir auf unserer Seite über das beste Geschäfts-Girokonto für Freiberufler und Selbstständige. Außerdem dort zu finden: die 5 günstigsten Girokonten für Freiberufler.

  | Fazit: Krankenversicherung für Freiberufler

Selbstständige mit Kindern, Vorerkankungen und/ oder einem geringeren Einkommen finden in der gesetzlichen Krankenversicherung eine umfassende Absicherung mit vielen Vorteilen.

Jüngere und gesunde Freiberufler profitieren von Leistungsumfang, individuellen Möglichkeiten und für sie oft geringeren Beiträgen der PKV. Sie sollten aber bedenken, dass eine Rückkehr in die GKV im Alter schwierig ist.

Selbstständige Künstler und Publizisten haben den Vorteil, sich über die Künstlersozialkasse versichern und ihre Beiträge so halbieren zu können.

Darüber hinaus können alle Versicherten – unabhängig von ihrer Versicherung – für weitere individuelle Leistungen private Versicherungspolicen abschließen.

Um als Freiberufler die optimale Krankenversicherung zu finden, bietet es sich an, mit einem unverbindlichen PKV-Vergleich zu starten. Die Tarife können Freiberufler mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen und als Entscheidungshilfe nutzen.

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.