Sicherheiten für den Kredit zur Existenzgründung

Bei einem Kredit fordern Banken vom Gründer Sicherheiten, um den Verlust aus einem möglichen Zahlungsausfall zu reduzieren. Zu den bekannten Sicherheiten für Kredite zur Existenzgründung zählen die Übernahme einer Bürgschaft durch Dritte oder Sachwerte. Aber auch Immobilien, Wertpapiere oder Fahrzeuge können als Sicherheiten bei der Bank für einen Kredit angegeben werden.

Einen Kredit ohne Sicherheiten für Ihre Existenzgründung ist bei einem Online Kredit von privat oder bei einem Förderkredit möglich.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

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Die Bank verlangt Sicherheiten für den Kredit

Sparkassen, Volksbanken- und Raiffeisenbanken sowie Privatbanken gewähren dem Existenzgründer nur einen Firmenkredit, wenn der Gründer über ausreichende Sicherheiten verfügt.  Selbst wenn die Bank von Ihrer fachlichen und kaufmännischen Qualifikation durch die Vorlage des professionellen Businessplans überzeugt ist, wird sie einen wesentlichen Teil der Kreditsumme durch die sogenannten banküblichen Kreditsicherheiten absichern wollen. Damit sind Sicherheiten für einen Kredit zur Existenzgründung von der Hausbank eine Grundvoraussetzung.

Durch Sicherheiten verringern die Banken ihren Verlust, der aus einem möglichen Zahlungsausfall resultieren kann. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Mit der Bereitstellung der banküblichen Sicherheiten übertragen Sie einen Teil Ihres Vermögens oder bestimmte Rechte an die Bank. Geraten Sie in Zahlungsschwierigkeiten, kann die Bank auf die hinterlegten Sicherheiten zugreifen.

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Welche Sicherheiten sind möglich?

Bei den Sicherheiten unterscheiden die Banken zwischen Personen- und Sachsicherheiten. Zu den Personensicherheiten gehören Bürgschaften, Garantien, Schuldenmitübernahme oder Patronatserklärungen. Hierbei bürgen also Dritte für Ihre Schulden. Zu den Sachsicherheiten zählen konkrete Gegenstände wie bewegliche Vermögenswerte und Immobilien.

Zudem bezeichnen Banken Sicherheiten als akzessorisch, wenn diese zwingend mit einer bestimmten Forderung verknüpft ist. Sind hinterlegte Sicherheiten völlig unabhängig von einer konkreten Forderungen, werden die Sicherheiten von der Banken als fiduziarisch bezeichnet. Für den Existenzgründer sind akzessorische Sicherheiten (Bürgschaften, Schuldenmitübernahme, Patronatserklärung) die häufigste Form der Sicherheiten für Kredite.

Bürgschaften als Sicherheiten

Bei der Bürgschaft als Sicherheiten für den Kredit steht eine dritte Person (also der Bürge) für die Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger gerade. Verringert sich durch die laufende Tilgung der Kredit, reduziert sich auch die Bürgschaftsverpflichtung. Die Bank kann darauf bestehen, dass auf die sogenannte „Vorausklage" verzichtet wird. Damit hat dann die Bank die Möglichkeit, direkt auf den Bürgen zurückzugreifen. Üblicherweise werden bei herkömmlichen Bürgschaften Vorausklage gegen den Hauptschuldner - Sie als Kreditnehmer - vereinbart. Das bedeutet, dass der Bürge erst dann zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn der Schuldner bereits sein gesamtes Vermögen verpfändet hat.

Grundpfandrechte als Sicherheiten

Bei den Grundpfandrechten als Sicherheit für den Kredit wird zwischen den Arten Hypothek und Grundschuld unterschieden. Aus Sicht der Bank ist die Grundschuld als Sicherheit für Kredite besonders geeignet, da eine Änderung der Schuldenhöhe bspw. durch Tilgung die Grundschuld nicht reduziert (fiduziarisch) wird. Zudem haben die Banken die Möglichkeit die Grundschuld als Sicherheit für andere Forderungen gegenüber dem Gründer zu verwenden.

Bei der Grundschuld oder Hypothek als Sicherheit für Kredite handelt es sich um die Sicherheitsüberlassung eines Grundstücks. Dazu gehören auch alle Sachen, die mit dem Grund und Boden fest verankert sind. Auch das Zubehör wird dem Grundstück zugerechnet. Hierzu zählen bewegliche Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks dienen, wie bspw. Maschinen in einer Fabrik. 

Weitere Sicherheiten

Neben der Bürgschaft und der Grundschuld oder Hypothek dienen folgende Möglichkeiten als Sicherheitsleistung im Rahmen der banküblichen Sicherheiten für den Kredit

  • jegliche Art von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Zertifikate, Fonds etc.), Lebensversicherungen, Bankguthaben, Edelmetalle (Gold, Silber etc.),
  • Forderungen gegenüber Kunden sowie
  • Ladeneinrichtungen und PKWs sowie Waren aus dem Lager.

Beim Kredit werden für die genannten Sicherheiten bestimmte Prozentsätze zur Wertermittlung zugrunde gelegt. So werden bei Aktien mit 50 % des aktuellen Kurswerts als Sicherheit akzeptiert. Bei Waren und Ladeneinrichtungen rechnet Ihnen das Kreditinstitut zwischen 10 % und 50 % des Einstandspreises als Wert für die Sicherheiten an.

Bei Lebensversicherungen entscheidet der Rückkaufswert abzüglich zu leistender Steuern den Wert der Sicherheit. Erkundigen Sie  sich im Einzelfall bei Ihrer Bank, welche Vermögenswerte in welcher Höhe als Sicherheiten hinterlegt werden können, um ggf. weitere Sicherheitsleistungen zu erbringen.

Liste der Sicherheiten für das Bankgespräch

Sobald Sie ihren Finanzbedarf über den Finanzplan festgestellt haben und sich auf das Bankgespräch vorbereiten, erstellen Sie eine Liste mit den Sicherheiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Es ist aber auch klar, dass Sicherheiten für Banken lediglich eine Nebenbedingung darstellen, Ihnen ein Darlehen zu gewähren. Vielmehr stehen die Erfolgsaussichten Ihrer Gründung und somit der Businessplan im Vordergrund der Kreditprüfung.

Sie können auf die Bewertung Ihrer Sicherheiten Einfluss nehmen. Besorgen Sie sich für Ihre Auflistung der zur Verfügung stehenden Sicherheiten entsprechende Gutachten. Sonst laufen Sie Gefahr, dass die Bank immer den geringsten Wert als Sicherheit zugrunde legt.
Während der Tilgungsphase empfiehlt es sich, die Bank zur Teilfreigabe Ihrer Sicherheiten zu bewegen. Dies liegt in Ihrer Verantwortung und Sie können immer dann anfragen, wenn der Sicherheitenwert größer ist als der Kreditbetrag. Mit der Freigabe der Sicherheiten verschaffen Sie sich neuen Spielraum für weitere Investitionen.

Kredit ohne Sicherheiten

Immer häufiger werben Banken im Internet oder auch in Printmedien mit dem Kredit ohne Sicherheiten. Generell ist es möglich einen Kredit ohne Sicherheiten zu erhalten. Allerdings rückt dann eine strengere Bonitätsprüfung in den Vordergrund, der ein Existenzgründer nur schwer standhalten kann. Darüber hinaus lassen sich die Banken und Kreditvermittler den Kredit ohne Sicherheiten mit höheren Zinskosten vergüten. Sofern der Existenzgründer oder Selbstständige einen Kredit ohne Sicherheiten nicht bei seiner Hausbank beantragt, ist diese Gruppe der Kreditnehmer nahezu chancenlos bei den herkömmlichen Kreditinstituten.  

Bessere Möglichkeiten für einen Kredit ohne Sicherheiten bis zu 25.000 Euro bieten da die Online-Kreditvermittler wie Smava oder Auxmoney für Existenzgründer und Selbstständige an. Bei einem größeren Kreditbedarf ohne ausreichend Sicherheiten empfiehlt sich für den Existenzgründer der Weg zur Bürgschaftsbank

Wenn ein Existenzgründer oder Selbstständiger einen oder mehrere Bürgen für sich gewinnen kann, dann lohnt sich bei einem kleineren Darlehen ein Mikrokredit. Denn beim Mikrokredit muss die Kreditsumme als Sicherheit nur teilweise von einem Bürgen abgesichert werden.

Tipp

Als Existenzgründer haben Sie auch die Möglichkeit, die nötigen Sicherheiten über eine Bürgschaftsbank zu erhalten. Hier finden Sie die wichtigen Informationen zu den Bürgschaftsbanken in Ihrem Bundesland.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.