INVEST Zuschuss für Wagniskapital - Investitionszuschuss

Der INVEST Zuschuss für Wagniskapital ist zu Jahresbeginn 2017 nochmals erheblich angepasst worden. Für den bisherigen Investitionszuschuss, der jetzt Erwerbszuschuss heißt, wurden die Konditionen verbessert. Der Erwerbszuschuss regelt die Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen, richtet sich also insbesondere an Business Angels, die sich an Start-ups beteiligen möchten. Neu ist seit Anfang 2017 der Exitzuschuss, den die Investoren erhalten, um Steuern aus Veräußerungserlösen zu mindern.

An förderfähige Start-ups und Investoren werden für den INVEST Zuschuss für Wagniskapital verschiedene Anforderungen gestellt. Der Antrag auf INVEST erfolgt beim BAFA.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

INVEST Zuschuss für Investitionen in Start-ups

Mit dem INVEST Zuschuss sollen Investitionen von natürlichen Personen in Start-ups sowie junge und innovative Unternehmen gefördert werden. Insbesondere Business Angels sollen dazu angeregt werden, häufiger und in größerem Ausmaß zu investieren.

Der Zuschuss wird für Beteiligungen durch natürliche Personen an Unternehmen ab einer Höhe von 10.000 Euro gewährt. Maximal können Anteilskäufe pro Investor in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bezuschusst werden. Bei Beteiligungen durch Investoren, die sich einer Beteiligungsgesellschaft bedienen, sind Investitionen bis zu einer Summe von 1 Mio. Euro in drei Jahren zuschussfähig.

Der INVEST Zuschuss muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowohl durch das Unternehmen sowie im zweiten Schritt durch den Investor vor dem Erwerb der Anteile beantragt werden. Nachfolgend zeigen wir auf, welche Voraussetzungen im Detail auf Investoren- und Unternehmensseite gegeben sein müssen und wie der Antragsweg für den INVEST Zuschuss aussieht.

Welche Start-ups können den INVEST Zuschuss beantragen?

Damit eine Beteiligung von privaten Investoren durch den Erwerbszuschuss möglich ist, muss das Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • innovatives und unabhängiges Unternehmen
  • Kapitalgesellschaft
  • Hauptsitz innerhalb des EWR und mind. eine Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist oder eine Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist
  • Gründung liegt weniger als sieben Jahre zurück
  • weniger als 50 Mitarbeiter
  • jährlicher Umsatz oder Bilanzsumme kleiner als 10 Mio. Euro
  • gemäß Handelsregisterauszug muss die Zugehörigkeit zu einer innovativen Branche bestehen

Zu den "innovativen Branchen", die gefördert werden sollen, gehört eine große Bandbreite, wie

  • die Herstellung von chemischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen, der Maschinenbau, das Verlagswesen, Telekommunikation, Dienstleistungen der Informationstechnologie, Werbung und Marktforschung sowie kreative und künstlerische Tätigkeiten.

Innovativ ist auch, wer Inhaber eines Patents ist oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen hat. Eine vollständige Liste der förderfähigen Start-ups ist Teil der Richtlinie zum INVEST Zuschuss für Wagniskapital, die Sie am Ende der Seite finden.

Tipp

Seit Anfang 2014 führt das Business Angels Netzwerk Deutschland ein Verzeichnis der aktuell förderfähigen Start-ups mit einem Förderbescheid auf den INVEST Zuschuss.

Welche Investoren erhalten den INVEST Zuschuss?

Damit eine Investition in das Start-up auch tatsächlich durch den INVEST Zuschuss gefördert wird, muss auch der Investor einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Business Angel als natürliche Person oder alternativ auch
  • Beteiligungs-GmbHs und -UGs mit bis zu sechs Gesellschaftern, wobei den späteren Exitzuschuss nur natürliche Personen erhalten
  • Hauptwohnsitz in der EU
  • Die Mindesthaltedauer des Investments beträgt drei Jahre
  • Mindestinvestition: 10.000 Euro.

Erfüllen die Investoren nicht die Voraussetzungen, wird das BAFA den Antrag auf den IINVEST Zuschuss ablehnen.

Achtung: Neu ist seit Anfang 2017, dass auch Anschlussinvestitionen förderfähig sind, sofern der Erwerb der bisher vom Investor gehaltenen Anteile bereits durch INVEST gefördert wurde.

Anteile über Wandeldarlehen erwerben

Ebenfalls seit Anfang 2017 neu ist die Regelung, dass Anteile an einem Start-up auch über ein Wandeldarlehen erworben werden können. Die Auszahlung des Erwerbszuschusses erfolgt aber erst nach der Wandelung auf den gewandelten Betrag.

Antragsverfahren INVEST Zuschuss für Wagniskapital

Der Antrag für den INVEST Zuschuss wird beim BAFA gestellt, dort geprüft und gegebenenfalls bewilligt.

Variante 1: das Unternehmen besteht bereits

  • 1. Schritt: zunächst muss das auf Kapitalsuche befindliche Start-up einen elektronischen Antrag beim BAFA einreichen. Das BAFA prüft und bescheinigt ggf. die Förderfähigkeit des Unternehmens.
  • 2. Schritt: Der Förderbescheid hat sechs Monate Gültigkeit. Ist ein Investor gefunden, muss dieser ebenfalls online einen Antrag beim BAFA auf den INVEST Zuschuss (also quasi den Erwerbszuschuss) stellen.
  • 3. Schritt: Wenn das BAFA auch den Antrag des Investors positiv bewilligt hat, nimmt er den Anteilskauf vor. Um dann die Erstattung in Höhe von 20 % zu erhalten, fordert der Investor dies beim BAFA ein und reicht auch den neuen Gesellschaftsvertrag ein.

Variante 2: Unternehmen ist noch nicht gegründet

  • 1. Schritt: wenn sich der Investor an einem Gründungsvorhaben beteiligt, d.h. das Unternehmen noch nicht besteht, muss zunächst der Investor den Antrag auf den INVEST Zuschuss online einreichen.
  • 2. Schritt: das Unternehmen stellt den Antrag auf den INVEST Zuschuss nach Gründung und Eintrag ins Handelsregister - dies muss innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung des Investors erfolgen

Das BAFA schreibt selbst, dass der Antragsprozess für den INVEST Zuschuss schlank gehalten ist und lediglich die formalen Kriterien geprüft werden.

Der Exitzuschuss: Pauschale Steuererstattung auf Gewinne aus Anteilsveräußerung

Neu im Rahmen des INVEST Zuschuss für Wagniskapital ist der Exitzuschuss. Dabei erhalten natürliche Personen neben dem Erwerbszuschuss beim Kauf der Anteile einen pauschale Erstattung von Steuern auf Gewinne, die bei der Veräußerung der erworbenen Anteile anfallen.

Um den Exitzuschuss zu erhalten, muss der Veräußerungsgewinn beim Anteilsverkauf bei mindestens 2.000 Euro liegen. Ist dies der Fall erhalten natürliche Personen 25 % des Gewinns aus der Veräußerung ihrer INVEST-Anteile als Steuererstattung. Begrenzt ist der Exitzuschuss auf 80 % des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile.

Investorensuche mit dem INVEST Zuschuss

Start-ups, die auf der Suche nach dem passenden Investor sind, sollten den Antrag auf den INVEST Zuschuss stellen. Erhalten sie dann den Bescheid über die Förderfähigkeit kann dies aktiv bei der Investorensuche eingesetzt werden. Denn für Business Angels ist es natürlich attraktiv direkt 20 % der Investitionssumme zurückzuerhalten, und später durch den Exitzuschuss noch die Chance auf eine Reduzierung der Steuern auf mögliche Gewinne zu haben.

Zwar ist der Förderbescheid nur sechs Monate gültig, allerdings kann nach Ablauf der sechs Monate erneut ein Antrag auf den INVEST Zuschuss für Wagniskapital gestellt werden.

Weiterführende Infos zum INVEST Zuschuss

  • Die vollständige Richtlinie sowie Merkblätter rund um den INVEST Zuschuss für Wagniskapital finden Sie auf der Website des BAFA
  • Die Antragsformulare für den INVEST Zuschuss sowohl für Investoren als auch für Start-ups finden Sie dort ebenfalls.
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.