Praxiswissen kompakt: Inventur erstellen, die 4 wichtigsten Fragen

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Habt ihr Lust am 31.12. in eurem Unternehmen eine Inventur zu machen? Wenn euer Unternehmen bilanzierungspflichtig ist, müsst ihr am letzten Tag des Geschäftsjahres Vermögen und Schulden eures Unternehmens erfassen. Wir zeigen euch, was ihr bei einer Inventur beachten und ob ihr auf das Silvesterfeuerwerk verzichten müsst.

 

Was ist das Ziel einer Inventur?

Mit der Inventur ermittelt ihr euer Betriebsvermögen.

Praxiswissen kompakt

Kaufmann e.K., OHG, KG, GmbH & Co KG und alle Kapitalgesellschaften müssen eine Inventur machen.

Die Inventur ist Grundlage, um eine Bilanz aufzustellen und über die Bestandsveränderung in der GuV den Warenverbrauch auszuweisen. Damit hängt die Inventur eng mit der Gewinnermittlung zusammen.

Was ist die Herausforderung bei der Inventur?

Die größte Herausforderung besteht darin, das Vorratsvermögen zu erfassen. Wer über ein umfangreiches Lager an Waren oder Ersatzteilen verfügt, für den ist die Inventur die schlimmste Zeit des Jahres.

Wie geht ihr dabei vor?

Eine systematische Vorgehensweise ist das A und O bei der Inventur.

Planung

In der Planungsphase legt ihr den Zeitpunkt eurer Inventur fest. Ihr müsst die Inventur nicht am 31.12. machen, sondern könnt den Inventurtermin drei Monate vorlagern oder zwei Monate nachlagern.

Ihr braucht ein Inventurteam und einen Inventurplan. Das Inventurteam besteht aus einem Leiter und den Erfassungsteams, die jeweils aus zwei bis drei Personen bestehen. Im Inventurplan legt ihr die Reihenfolge fest, in der eure Inventurteams die Bereiche eures Lagers erfassen sollen.

Durchführung

Die Erfassungsteams zählen die Ware, nehmen sie manuell auf Erfassungsbögen auf oder scannen die Ware elektronisch ein. Ist ein Bereich abgeschlossen, prüft der Inventurleiter via Stichproben, ob auch wirklich alle Waren erfasst worden sind. Außerdem überwacht er den Fortschritt der Erfassung, damit kein Bereich des Lagers vergessen wird.

Auswertung

Sind alle Zählbereiche erfasst, folgt der Soll-Ist-Vergleich. Dabei prüft ihr, ob Waren fehlen, die rechnerisch vorhanden sein müssten. Fehlen bestimmte Vorräte, müsst ihr sie nochmals suchen.

Bewertung

Habt ihr die Vorräte erfasst, folgt die Bewertung. Das erfolgt nach rechtlichen Vorschriften. Ein wichtiger Maßstab sind dabei die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Wenn ihr bei euren Vorräten Abwertungsbedarf seht, solltet ihr euren Steuerberater konsultieren.

Welche Tools braucht ihr?

Für eine erfolgreiche Inventur braucht ihr ein Warenwirtschaftssystem. Nur so lassen sich Vorräte schnell und elektronisch via Scanner erfassen. Ein Warenwirtschaftssystem ist Voraussetzung für den Soll-IST-Vergleich.

Fazit:

Wegen der Inventur müsst ihr auf die Neujahrsfeier also nicht verzichten, denn ihr könnt den Inventurtermin vor- und nachlagern. Gute Planung ist das A und O, außerdem braucht ihr ein gutes Warenwirtschaftssystem. Für Bewertungsfragen wendet ihr euch an euren Steuerberater.

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