Praxiswissen kompakt: Einzelunternehmen gründen, die 4 wichtigsten Fragen

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Schon Schillers Wilhelm Tell wusste: "Der Starke ist am mächtigsten allein." Dieses Motto scheinen auch Gründer in Deutschland zu befolgen. Immerhin ist das Einzelunternehmen die beliebteste und häufigste Unternehmensform. Daher zeigen wir euch hier die vier wichtigsten Fragen zum Einzelunternehmen.

 

Als Einzelunternehmen sehen wir alle Rechtsformen, die ein Gründer als Einzelperson gründen kann. Während die Lehrbücher das Einzelunternehmen auf den Freiberufler, den Kleingewerbetreibenden und den Kaufmann e.K. begrenzen, fassen wir auch die 1-Personen-Kapitalgesellschaften darunter. Denn damit können wir zu brennenden Fragen der Einzelgründer eine gute Antwort geben.

Praxiswissen kompakt

#1 Wie könnt ihr beim Einzelunternehmen eure Haftung reduzieren?

Wer als Freiberufler, Kleingewerbetreibender oder Kaufmann beziehungsweise Kauffrau e.k. gründet, spielt mit dem Feuer. Denn er riskiert im schlimmsten Fall sein gesamtes Vermögen. Wie könnt ihr die unbegrenzte Haftung beim Einzelunternehmen vermeiden? Das geht ganz einfach. Ihr gründet eine Kapitalgesellschaft alleine, als einzelne Person. Dabei habt ihr drei Möglichkeiten. Entweder gründet ihr eine 1-Personen-GmbH, eine 1-Personen-UG oder eine 1-Personen-AG. Die 1-Personen-AG ist eher eine theoretische Möglichkeit, weil Kapitalbedarf und Aufwand beim Gründen hier sehr hoch sind.

#2 Wie aufwendig ist die Gründung beim Einzelunternehmen?

Nun, diese Frage hängt von der Rechtsform ab. So muss der Freiberufler zum Beispiel kein Gewerbe anmelden. Kleingewerbetreibende, Kaufmann e.K. sowie die 1-Personen-Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich ein Gewerbe anmelden. Der Kaufmann e.K. und der Gründer einer 1-Personen-Kapitalgesellschaft brauchen zudem einen Eintrag im Handelsregister.  Wer eine 1-Personen-GmbH gründet, benötigt außerdem ein Mindestkapital von 25.00o €.

Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Gründungsschritte und Gründungsregeln auf einen Blick.

Einzelunternehmer Die wesentlichen Schritte und Regeln bei der Gründung eines Einzelunternehmens (Quelle: Für-Gründer.de)

#3 Welchen Firmennamen darf ein Einzelunternehmen haben?

Der Name eures Unternehmens ist wichtig für euer Image und den Aufbau eurer Marke. Also solltet ihr den Namen eurer Firma frei wählen können. Aber das geht nur beim Kaufmann e.K. und bei den 1-Personen-Kapitalgesellschaften. Daher seht ihr jetzt in folgender Tabelle, was geht und was nicht.

  • Freiberufler: Name des Gründers und Hinweis auf das Fachgebiet, z.B. Ulli Glas - Textbüro
  • Kleingewerbe: Branchenhinweis und Name des Gründers, z.B. Öko-Bäckerei Huber, Inh. Klaus Huber
  • Kaufmann e.K.: Fantasiename ist möglich, z.B. Ökoknusperle e.K.
  • GmbH / UG: Fantasiename ist möglich, z.B. Ökoknusperle GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)

Die größten Freiheiten beim Firmennamen haben also Kaufmann e.K. und die 1-Personen-Kapitalgesellschaften.

#4 Welche Regeln gibt es bei Buchhaltung und Steuern?

Auch hier gibt es große Unterschiede. Fangen wir zunächst mit dem Thema Buchhaltung an. Wer braucht die einfache, wer die doppelte Buchführung?

  • Freiberufler und Kleingewerbe: einfache Buchhaltung genügt
  • Kaufmann e.K., 1-Personen-Kapitalgesellschaften: doppelte Buchführung ist verpflichtend

Auch bei den Steuern gibt es Unterschiede. Der Freiberufler zahlt nur die Einkommenssteuer, die anderen Rechtsformen beim Einzelunternehmen dagegen auch die Gewerbesteuer. Noch komplizierter ist es bei den 1-Personen-Kapitalgesellschaften. Denn GmbH und UG zahlen Körperschaftssteuer, der Inhaber der GmbH ist dagegen einkommenssteuerpflichtig.

Fazit - Einzelunternehmen

Ihr seht, die perfekte Rechtsform für das Einzelunternehmen gibt es nicht. Während Freiberufler und Kleingewerbetreibende mit wenig Aufwand gründen und einfachen Vorschriften zur Buchführung unterliegen, dauert es beim Kaufmann e.k., bei der GmbH oder bei der UG (haftungsbeschränkt) länger und ist auch teurer. Außerdem sind Kaufmann e.K. und die 1-Personen-Kapitalgesellschaften zur doppelten Buchführung verpflichtet. Bei den 1-Personen-Kapitalgesellschaften kommt weiters hinzu, dass die Regeln zur Besteuerung komplizierter sind.

  • Auf Für-Gründer.de könnt ihr das Ganze vertiefen. Hier haben wir einen umfassenden Ratgeber zum Einzelunternehmen für euch verfasst, mit dem ihr eure Gründung als Einzelunternehmer vorbereiten könnt.
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