Praxiswissen kompakt: Dauerfristverlängerung - die 4 wichtigsten Fragen

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Schafft ihr eure Buchhaltung immer rechtzeitig, damit ihr bis zum 10. des Folgemonats eure Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) abgeben könnt? Wenn das nicht der Fall ist, solltet ihr die Dauerfristverlängerung beantragen. Denn dann gewinnt ihr einen Monat Zeit, um die Buchhaltung fertigzustellen. Wir zeigen euch hier, was ihr bei der Dauerfristverlängerung beachten müsst.

 

#1 Was sind die Vorteile der Dauerfristverlängerung?

Mit der Dauerfristverlängerung gewinnt ihr einen Monat Zeit, um die Buchhaltung fertigzustellen oder um die Buchhaltungsunterlagen an euren Steuerberater zu schicken.

Praxiswissen kompakt: Dauerfristverlängerung Wer seine Belege in Schuss hält, für den ist der Jahresabschluss kein Problem. | Grafik: Für-Gründer.de

Dadurch habt ihr im Büro weniger Stress und könnt eure Buchhaltung mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeiten. Die Gefahr von Säumniszuschlägen wegen verspäteter Einsendung der USt-VA geht gegen Null.

#2 Wie wird die Dauerfristverlängerung beantragt?

Den Antrag auf Dauerfristverlängerung könnt ihr jederzeit bei eurem zuständigen Finanzamt stellen. Dazu braucht ihr ein Konto bei Elsteronline.de oder eine Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle. Solltet ihr merken, dass ihr es mit der USt-VA nicht rechtzeitig schafft, stellt ihr einfach den Antrag. Sobald ihr sie beantragt habt, ist sie gültig. Es sei denn, das Finanzamt lehnt euren Antrag ab. Das geschieht aber nur dann, wenn ihr gegenüber dem Finanzamt unangenehm aufgefallen seid.

Wenn ihr den Antrag gestellt habt, müsst ihr eine Sondervorauszahlung leisten. Diese Sondervorauszahlung ist eine Art Kaution für das Recht, die USt-VA einen Monat später abzugeben. Sie beträgt 1/11 eurer gesamten Umsatzsteuerzahlungen des Vorjahres.

#3 Spart ihr bei der Dauerfristverlängerung Geld?

Wenn Ihr die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmt, dann zahlt ihr deshalb nicht weniger Umsatzsteuer. Denn ihr müsst ja die Sondervorauszahlung leisten. Ihr zahlt aber deswegen auch nicht mehr Umsatzsteuer als derjenige, der diese Fristverlängerung nicht in Anspruch nimmt. Denn am Jahresende verrechnet ihr die Sondervorauszahlung mit der letzten Umsatzsteuervoranmeldung.

Ihr spart euch höchstens indirekt Geld dadurch: Denn ihr minimiert das Risiko von Säumniszuschlägen und eine sorgfältige Buchhaltung spart dem Steuerberater Zeit, die er euch berechnen müsste.

#4 Wer muss die Sondervorauszahlung leisten?

Auf eine Besonderheit wollen wir euch aber hinweisen. Sie gilt für Unternehmer, die ihre USt-VA pro Quartal abgeben. Denn diese Unternehmer brauchen keine Sondervorauszahlung leisten. Das geht aber nur dann, wenn sie pro Jahr weniger als 7.500 € Umsatzsteuer bezahlen.

Fazit - Dauerfristverlängerung

Mit der Dauerfristverlängerung vereinfacht ihr eure Buchhaltung. Ihr gewinnt Zeit, die Buchhaltungsarbeiten sorgfältig durchzuführen und vermeidet Säumniszuschläge wegen verspäteter Einreichung der USt-VA. Die Dauerfristverlängerung beantragt ihr jederzeit auf ELSTER. Wir empfehlen aber eine gute Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle, denn damit schlagt ihr zwei Fliegen mit einer Klappe.

  • Weiterführende Informationen zum Thema Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) findet ihr auf Für-Gründer.de.
  • Tipp: mit der Buchhaltungslösung unserer Software Unternehmerheld könnt Ihr die Umsatzsteuervoranmeldung ganz bequem mit wenigen Klicks erledigen. Startet jetzt 90 Tage komplett kostenfrei.
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