Corona-Soforthilfe Schleswig-Holstein beantragen
Gegen die Corona-Krise stehen auch in Schleswig-Holstein Zuschüsse zur Verfügung, die Freiberufler und Kleinstunternehmer als Corona-Soforthilfen beantragen können. Bei uns erfahrt ihr, welche Zuschüsse es gibt und wo ihr den Antrag stellt.
Diese Corona-Soforthilfen Schleswig-Holstein könnt ihr beantragen:
- 9.000 Euro (bis zu 5 Mitarbeiter)
- 15.000 Euro (bis zu 10 Mitarbeiter)
Voraussetzungen für die Beantragung der Soforthilfe
- Ihr führt ein Unternehmen oder seid Freiberufler mit einem Sitz in Schleswig-Holstein
- Ihr seid am Markt aktiv tätig
- Eure Aktivitäten sind entsprechend bei einem Finanzamt gemeldet
- Ihr habt bereits vor dem 01.12.2019 Dienstleistungen bzw. Waren verkauft
- Ihr erwartet einen Umsatzrückgang von mind. 50 % im Vergleich zum Vorjahr und den Vormonaten
- Bedingt durch den Umsatzrückgang stellt sich ein Liquiditätsengpass bei euch ein
- Oder euer Betrieb wurde aufgrund einer Anordnung wegen Corona geschlossen und die bestehenden liquiden Mittel reichen nicht aus
Antrag auf Soforthilfe Corona Schleswig-Holstein stellen
Den Antrag könnt ihr über die Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) herunterladen und ausfüllen. Schaut euch vorab noch das ca. 4-minütige Erklärvideo zum Ausfüllen des Antrags an. Es spart Zeit und Frust, wenn ihr den Antrag von Beginn an richtig ausfüllt.
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Den fertig ausgefüllten Antrag sendet ihr an SoforthilfeZuschuss. Ihr könnt den Antrag auch mit der Post einreichen, jedoch werden Anträge, die via E-Mail eingehen, vorrangig bearbeitet. @ib-sh.de
Das solltet ihr dabei beachten:
- Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein (für Mailversand den fertigen Antrag einscannen)
- Falls ihr im Besitz davon seid: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug beifügen
- Freiberufler geben ihre Branche an
- Kopie des Personalausweises muss beigefügt sein
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