Corona-Soforthilfe Baden-Württemberg beantragen
In Baden-Württemberg laufen die Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler an. Wir haben die wichtigsten Maßnahmen und den Prozess der Beantragung für euch zusammengetragen.
Welche Corona-Soforthilfen könnt ihr in Baden-Württemberg beantragen?
Selbstständige in der Corona-Krise erhalten Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden und sind zinslos. Der Antrag für Soforthilfe ist online. Lest auch die Hinweise zum Ausfüllen.
So füllt ihr den Antrag auf Corona-Soforthilfe Baden-Württemberg aus:
- Antrag mit De-minimis-Erklärung herunterladen und ausfüllen
- Komplett ausgefülltes Formular ausdrucken
- Antrag unterschreiben
- Antrag einscannen oder fotografieren und als PDF abspeichern
- Fertigen Antrag auf dem Portal der Kammern hochladen und eure Kontaktdaten eintragen
Diese Voraussetzungen müsst ihr erfüllen:
- Ihr seid Soloselbstständige, Freiberufler, Künstler oder führt ein KMU mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten
- Selbstständige mit weniger als fünf Beschäftigten sind nur dann antragsberechtigt, wenn das Haupteinkommen oder ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens durch die Selbstständigkeit bestritten wird
- Wenn ihr ein KMU seid, müsst ihr die Richtlinien der EU-Definition erfüllen
- Auch gemeinnützige Sozialunternehmen erhalten Zuschüsse, Bedingung: Teilnahme am Wirtschaftsleben muss aktiv sein
- Liquiditätsengpässe vor dem 11.03.2020 (Tag der Pandemieerklärung der WHO) werden nicht bezuschusst
- Ihr habt noch keine ähnliche Hilfe des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes erhalten
Diese Corona-Soforthilfen für drei Monate gibt es in Baden-Württemberg:
- 9.000 Euro (bei bis zu 5 Beschäftigten)
- 15.000 Euro (bei bis zu 10 Beschäftigten)
- 30.000 Euro (bei bis zu 50 Beschäftigten)
Minijobber und Teilzeit-Kräfte mit maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche werden genau wie beim Kündigungsschutz mit dem Faktor 0,5 zum Personal dazugezählt.
Antrag auf Soforthilfe Corona in Baden-Württemberg stellen
Die Corona-Soforthilfe Baden-Württemberg könnt ihr ab dem 25.03. online beantragen und an eure Kammer senden. Wendet euch dazu bitte an die Industrie- und Handelskammer oder an die Handwerkskammer eurer Region.
So ist der Ablauf ab dem 25.03.:
- Formular online ausfüllen, hierfür Umsatzsteuer-ID bzw. Steuernummer und Handelregisternummer (falls vorhanden) angeben
- Formular ausdrucken
- Formular unterschreiben und einscannen
- über das Online-Portal an die für euch verantwortliche Kammer senden
- Antragstellung auch dann möglich, wenn ihr kein Kammermitglied seid
- Auszahlung erfolgt bei Bewilligung auf euer Geschäftskonto
Leider liegt uns zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: 24.03.2020) noch kein Musterantrag vor. Diesen fügen wir mit Beispieldaten hinzu, sobald der Antrag im Portal ausgefüllt werden kann.
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