Entlastungsprämie 1.000 € Krisenbonus vom Arbeitgeber: Verlängerung bis 2027

Bundesrat stoppt Entlastungsprämie
Überraschende Wende beim Krisenbonus: Der Bundestag hatte die Prämie bereits beschlossen, doch der Bundesrat hat sie am 8. Mai vorerst gestoppt. Warum Arbeitgeber jetzt keine steuerfreie Auszahlung einplanen sollten, erklären wir im aktuellen Beitrag: Bundesrat lehnt Entlastungsprämie ab
Bundesregierung verlängert Krisenbonus
Die Bundesregierung hat sich auf die Verlängerung des Krisenbonus geeinigt. Der Bundestag hat am Freitag, den 24. April, darüber abgestimmt.
Somit könnten Unternehmen ihren Angestellten die geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 € für das Jahr 2026 bis zum 30. Juni 2027 auszahlen.
Arbeitgeber können:
- 1000 Euro Krisenbonus auf einmal auszahlen
- die Entlastungsprämie aufteilen
- auf die Auszahlung verzichten
Nach aktuellen Berechnungen könnte der Krisenbonus den Staat rund 2,8 Milliarden Euro kosten, weil mit der längeren Laufzeit wohl mehr Unternehmen die Prämie auszahlen würden.
Der Grund für die Verlängerung der Entlastungsprämie ist der Unmut bei den Unternehmen. Zahlreiche Unternehmen werden aufgrund der aktuell angespannten Lage keine Prämien auszahlen können. Und sie sind nicht damit einverstanden, dass der Staat die Entlastung ankündigt, aber die Unternehmen sie zahlen sollen.
Ab wann wird der Krisenbonus ausgezahlt?
Angesichts der durch die Irankrise weiter verschärften Energiepreise hat sich die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD auf spürbare Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen geeinigt.
Die Bundesregierung will Arbeitnehmer in zwei Schritten entlasten. Wie am 13. April angekündigt, sollen Arbeitgeber bereits 2026 ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 € zahlen können. Zusätzlich ist zum 1. Januar 2027 eine Reform der Einkommensteuer geplant, um kleinere und mittlere Einkommen dauerhaft zu entlasten.
Die Steuerausfälle aus der Prämie sollen laut Bundesregierung über eine Erhöhung der Tabaksteuer ausgeglichen werden. Damit ist der geplante Krisenbonus Teil eines größeren Entlastungspakets.
Bisher ist die Maßnahme politisch angekündigt, die konkrete steuerliche Detailregelung für die Lohnabrechnung liegt noch nicht veröffentlicht vor. Bislang reagieren die Unternehmen zurückhaltend, da für sie der Bonus auch mit ordentlichen Kosten verbunden ist.
Die Drogeriekette ROSSMANN hat bereits über LinkedIn bekannt gegeben, dass sie die neue steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie nutzen möchte, um seine Beschäftigten direkt zu unterstützen und am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Geplant sind 500 € für Vollzeitkräfte und 250 € für Verkaufshilfen.
Wer also heute schon mit festen Zusagen plant, bewegt sich noch nicht auf komplett rechtssicherem Boden. Für Arbeitgeber ist genau das der Knackpunkt. Die Schlagzeile ist da, die Abrechnungsvorschrift noch nicht. Wer den Bonus seriös einordnen will, muss deshalb auf das Vorbild schauen: die frühere Inflationsausgleichsprämie.
Inflationsausgleichsprämie als Vorbild
Laut Bundesfinanzministerium (BMF) konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern auf Grundlage von § 3 Nummer 11c EStG bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei zahlen, wenn der Betrag zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 zufloss. Die wichtigste Bedingung war: Die Zahlung musste zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.
Genau dieser Zusatzcharakter ist für die Praxis entscheidend. Bereits geschuldeter Lohn, fest zugesagtes Weihnachtsgeld oder andere vertragliche Vergütungsbestandteile durften nicht einfach in eine steuerfreie Sonderzahlung umgewandelt werden. Wenn der Krisenbonus 2026 nach demselben Muster gebaut wird, dürfte genau diese Grenze wieder zentral sein.
Wie der Krisenbonus in der Praxis funktionieren könnte
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Entlastungsprämie zu zahlen?
Der Krisenbonus ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers und er kann den Betrag von 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei an seine Arbeitnehmer auszahlen.
Das heißt:
- kein automatischer Anspruch für Beschäftigte
- Option für Unternehmen
- Staat würde nicht selbst an jeden Arbeitnehmer auszahlen
- Staat schafft steuerlichen Rahmen
Werden Abgaben und Steuern auf den Krisenbonus fällig?
Bis zu 1000 Euro Krisenbonus kann steuer- und sozialabgabenfrei seitens des Arbeitgebers ausgezahlt werden. Wer sich für die Auszahlung der Entlastungsprämie entscheidet, kann sie als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Die Entlastungsprämie muss zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden und darf nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird.
Auch Teilzahlungen wären denkbar, denn beim früheren Modell waren mehrere Raten ausdrücklich möglich. Das wäre gerade für kleinere Betriebe relevant, weil sie die Belastung besser über das Jahr verteilen könnten.
Muss der Arbeitnehmer die Prämie beim Arbeitgeber beantragen?
Ob Beschäftigte den Krisenbonus erhalten, entscheidet das Unternehmen. Wenn der Arbeitgeber die Entlastungsprämie zusätzlich zum Arbeitslohn auszahlen möchte, erfolgt dies im Rahmen der Lohnabrechnung. Für die Lohnabrechnung ist eine saubere Dokumentation wichtig und die Enttlastungsprämie muss dort ausgewiesen werden.
Ab wann können Arbeitgeber den Krisenbonus auszahlen?
Das hängt vom Gesetz ab. Laut Bundesregierung soll die steuer- und abgabenfreie Zahlung soll im Zeitraum vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027 durch die Arbeitgeber möglich sein. Am Freitag (24.04.) soll der Bundestag zustimmen und dann fehlt noch der Bundesrat.
Was noch offen ist:
- Der genaue Gesetzestext
- Der exakte Auszahlungszeitraum
- Die Frage, ob Teilzahlungen und Sachleistungen ausdrücklich erlaubt sein werden
- Die konkreten Vorgaben für Lohnabrechnung und Dokumentation
Kleine Unternehmen könnten den Krisenbonus grundsätzlich nutzen, aber nicht jeder Betrieb wird 1.000€ pro Kopf wirtschaftlich stemmen können.
Für reine Freiberufler und Solo-Selbstständige dürfte das Modell dagegen voraussichtlich nicht passen, weil es an ein Arbeitsverhältnis anknüpft.
Können sich kleine Unternehmen den Krisenbonus leisten?
Ein Betrieb mit zehn Mitarbeitern müsste bei voller Ausschöpfung bis zu 10.000 € zusätzlich finanzieren. Das kann für gut laufende Unternehmen machbar sein, für Betriebe mit knapper Marge aber schwierig werden.
Gerade darin liegt die Stärke und die Schwäche des Modells: Unternehmen können gezielt helfen, ohne ihre Lohnstruktur dauerhaft zu erhöhen. Weil die Zahlung aber freiwillig wäre, profitieren eher Beschäftigte in wirtschaftlich stabilen Firmen.
Für kleine Unternehmen könnte ein reduzierter Betrag oder eine Auszahlung in Raten realistischer sein als die volle Summe. Es bleibt abzuwarten, ob es diese Option geben wird und was die Detailregelung vorsehen wird.
Vor einer Zusage sollten drei Punkte intern geklärt sein:
- Reicht die Liquidität auch dann, wenn mehrere Mitarbeiter den Bonus erhalten?
- Soll die Zahlung für alle Beschäftigten gelten oder nur für bestimmte Gruppen?
- Wie wird die Entscheidung dokumentiert, damit es später keinen Streit gibt?
Wer bekommt den Krisenbonus?
Wenn sich der Gesetzgeber am Vorbild orientiert, wäre der Kreis der Begünstigten breit. Das BMF zählte bei der Inflationsausgleichsprämie unter anderem Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Minijobber, kurzfristig Beschäftigte, Auszubildende, Beschäftigte im Praktikum, in Elternzeit oder Kurzarbeit zu den begünstigten Arbeitnehmern im steuerlichen Sinn.
Junge Firmen arbeiten oft mit gemischten Teams. Ein Krisenbonus wäre dann nicht nur für große Konzerne interessant, sondern auch für Start-ups, Handwerksbetriebe, Agenturen oder kleine Dienstleister. Sicher ist das für 2026 aber erst, wenn der neue Gesetzestext den begünstigten Personenkreis ausdrücklich festlegt.
Können nebenberuflich Selbstständige den Bonus erhalten?
In diesem Fall wäre nicht die selbstständige Tätigkeit entscheidend, sondern das Arbeitsverhältnis. Wer also nebenberuflich gründet und zugleich in einem Job arbeitet, könnte von einem Krisenbonus grundsätzlich über diesen Arbeitgeber profitieren.
Wie Arbeitgeber vom Krisenbonus profitieren
Der größte Vorteil liegt im Nettoeffekt. Wenn eine Zahlung steuer- und abgabenfrei bleibt, kommt beim Mitarbeiter deutlich mehr an als bei einer normalen Bruttoerhöhung in vergleichbarer Höhe.
Dazu kommt die Flexibilität. Eine einmalige Prämie erhöht nicht automatisch dauerhaft die Fixkosten wie eine tabellenwirksame Lohnerhöhung. Für kleine und mittlere Unternehmen ist das oft der entscheidende Unterschied.
Außerdem kann ein solcher Bonus die Mitarbeiterbindung stärken. Wer sein Team in einer teuren Phase unterstützt, sendet ein sichtbares Signal. Dass vergleichbare Modelle breit genutzt wurden, zeigt der Rückblick auf die Inflationsausgleichsprämie: Laut amtlicher Statistik erhielten bis Ende 2024 86,3 % der Tarifbeschäftigten eine solche Zahlung, im Durchschnitt 2.680 €.
Der geplante Krisenbonus 2026 könnte also für Arbeitgeber ein starkes Instrument werden. Die Bundesregierung hat die politische Richtung beschrieben, für die betriebliche Praxis fehlt aber noch die konkrete Umsetzungsregel.
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Quellen:
tagesschau:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/entlastungspraemie-ausweitung-100.html
Bundesregierung:
Regierungskoalition einigt sich auf schnelle Hilfen für Verbraucher und Wirtschaft
Entlastungsprämie für Beschäftigte möglich | Bundesregierung
Bundesfinanzministerium: FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz
LinkedIn: ROSSMANN-Krisen-Bonus