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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

AGB Markenanmeldung

§ 1 Geltungsbereich

a) Die über die Webseite www.gruender.de angebotenen Rechtsdienstleistungen zur Markenanmeldung werden von der Kanzlei ETL IP Patent- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Clayallee 343, 14169 Berlin, erbracht und abgerechnet.

b) Die Bedingungen zur Abwicklung einer Anfrage zur Markenanmeldung zwischen dem Auftraggeber und der vorgenannten Kanzlei werden ausschließlich durch diese AGB geregelt.

c) Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.

d) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Kanzlei nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

a) Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber die Auftragsbestätigung per Mail, telefonisch oder schriftlich zustimmt.

b) Vertragsdauer

aa) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen. Wird eine Schutzrechtsanmeldung geschuldet umfasst der Vertrag die Übernahme der Vertretung gegenüber den Patent- und Markenämtern das konkrete Schutzrecht betreffend. Das schließt die Kommunikation mit den Ämtern und die Fristenüberwachung mit ein.

bb) Eine Kündigung während der Vertragsdauer eines befristeten Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen und Vergütung

a) Der zu zahlende Betrag ist sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das angegebene Konto der Kanzlei oder durch Barzahlung zu erfüllen.

b) Das freibleibende Angebot gilt für Unternehmen und/oder Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht für Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher (§ 1 PAngV).

c) Alle Preisangaben sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um außergerichtliche, pauschale Anwaltshonorare. Eine gerichtliche oder andere anwaltliche Tätigkeit wird ohne weitere Vereinbarung im Zweifel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

d) Die Eintragung eines Bildes, einer Bezeichnung, eines Begriffs, eines Designs oder einer Erfindung kann aufgrund absoluter Schutzhindernisse nicht möglich sein. Die Kanzlei gibt eine Einschätzung über das Vorliegen solcher Hindernisse vor der Eintragung ab. Sofern die Prüfung eines Auftrags zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Anmeldung zum Schutzrecht aussichtslos ist, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen. In jedem Fall fällt für diese Prüfung mindestens ein Honorar in Höhe von EUR 199 (deutsche Marke) bzw. EUR 399 (Unionsmarke) netto an, auch wenn der Auftraggeber infolge der Einschätzung keine Eintragung mehr wünscht.

e) Zuzüglich zur Anwaltsvergütung sind die ausgewiesenen Amtsgebühren zu entrichten und werden vom zuständigen Markenamt auch dann berechnet, wenn die Anmeldung zurückgewiesen wird.

f) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Kanzlei anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Leistungsumfang der Kanzlei

a) Der Umfang der von der Kanzlei im einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen und umfasst im allgemeinen Beratung zur und Durchführung von Schutzrechtsanmeldungen in Deutschland und der EU. 

b) Die Erzielung eines bestimmten Erfolgs, insbesondere die Erteilung beziehungsweise Eintragung eines Schutzrechts, ist nicht geschuldet.

c) Die Kanzlei hat die geschuldeten Tätigkeiten durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Die von der Kanzlei eingesetzten Mitarbeiter unterliegen keinem Weisungsrecht des Auftraggebers, dieses wird vielmehr ausschließlich von der Kanzlei ausgeübt.

d) Eine Markenanmeldung birgt das Risiko, dass Dritte gegen die Markeneintragung vorgehen, insbesondere Widerspruch aufgrund der Basis älterer Markenrechte Widerspruch einlegen, einen Löschungsantrag stellen oder kostenpflichtig abmahnen. Hierdurch kann ein erhebliches Kostenrisiko Investitionsrisiko für den Auftraggeber entstehen. Im Falle eines Widerspruchs- oder Löschungsverfahrens kann es sein, dass die Marke wieder gelöscht wird.

e) Nicht umfasst ist die Tätigkeit bei Androhung einer Eintragungszurückweisung oder im Widerspruchsverfahren. Diese sowie weitergehende anwaltliche oder gerichtliche Tätigkeiten sind ausdrücklich gesondert zu beauftragen und werden nach Freigabe durch den Mandanten - sofern nichts Anderes vereinbart - nach dem kanzleiüblichen Stundensatz in Markensachen von derzeit EUR  290,00 (zzgl. MwSt.) und in Patentsachen von derzeit EUR 310,00 (zzgl. MwSt.) nach angefallenem Aufwand gesondert abgerechnet.

f) Ist eine Recherche Teil des Auftrags, liegen dem Rechercheergebnis die Daten der Patent- und Markenämter (DPMA, EUIPO, WIPO) zugrunde. Eine Gewähr kann daher für die Ergebnisse der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität nicht übernommen werden.

 

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen, sowie Bereitstellungen von Unterlagen, und angefragten Daten zu seiner Person, in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten Terminen und stellt der Kanzlei die benötigten Arbeitsbedingungen zur Verfügung.

b) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch die Kanzlei, so ist diese dafür nicht verantwortlich.

c) Für Verzögerungen bei der zu erbringenden Leistung aufgrund der Angabe falscher Kommunikationsdaten ist die Kanzlei nicht verantwortlich. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kanzlei als Vertreterin stets aktuelle Kommunikationsdaten vorliegen. Die Kanzlei ist nicht verpflichtet, kostenauslösende Maßnahmen zu treffen, wenn beispielsweise Post oder Emails an den Mandanten nicht zustellbar sind und daraufhin ggfs. eine Verlängerung eines Schutzrechts nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann.

d) Mit der Mitteilung der E-Mail-Adresse willigt der Auftraggeber jederzeit widerruflich ein, dass ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zugesendet werden. Die Kommunikation per E-Mail, sowie der Versand von Schriftstücken über das Internet erfolgt allein auf Risiko des Auftraggebers.

 

§ 6 Haftung

a) Die Haftung der Kanzlei ETL IP Patent- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus dem Auftragsverhältnis aufgrund durch Fahrlässigkeit verursachter Schäden wird für jeden Einzelfall auf 250.000 EUR (in Worten: Zweihunderfünfzigtausend Euro) begrenzt.

b) Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung sowie telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich.

c) Für die von Dritten übermittelten Daten kann die Kanzlei nicht in Haftung genommen werden, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder noch Aktualität.

d) Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren gem. § 52a PAO in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.

c) Eine weitergehende Haftung der Kanzlei bei Verkauf einer Sache ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Kanzlei ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber der Kanzlei oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.

 

§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz

a) Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

b) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.

c) Die Kanzlei weist gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung durch die Kanzlei auf Datenträgern gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Soweit sich die Kanzlei Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist die Kanzlei berechtigt, die Auftraggeberdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden.

d) Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit dies für die Abwicklung der Kontaktaufnahme und ein späteres etwaiges Mandatsverhältnis erforderlich ist. Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern das Mandatsverhältnis vollständig beendet oder nicht zustande gekommen ist und die Aufbewahrung der Daten nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Kanzlei, die Ihnen bei Beauftragung übersandt wird.

 

§ 9 Sonstiges

a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.

b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.

c) Gerichtsstand für alle sich aus dem Mandatsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, Deutschland.

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