| Freiwillig gesetzlich versichert: Rahmenbedingungen für Gründer
Es besteht generell die Möglichkeit für Selbstständige und Freiberufler sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Deshalb muss sich jeder Existenzgründer während seiner Gründungsphase die Frage stellen, ob eine freiwillig gesetzliche Krankenversicherung für seine Situation sinnvoller ist als eine private Krankenversicherung. Freiwillig gesetzlich versichern können sich aber primär Existenzgründer, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben.
Freiberufler und Selbstständige sollten im Rahmen der Gründung darauf achten, dass Sie die Krankenkasse frühzeitig über die Selbstständigkeit informieren. Dies ist zum einen für den Status "selbstständig" wichtig, aber auch für die Beiträge relevant. Abhängig von dem zu erwartenden Einkommen wird ein provisorischer Beitragssatz angesetzt.
Abhängig vom Einkommensteuerbescheid, der der jeweiligen Krankenversicherung zugestellt werden sollte, werden dann rückwirkend die richtigen Beiträge berechnet (sprich: es werden Beitragsnachzahlungen fällig oder zu viel gezahlte Beiträge erstattet). Wird kein Nachweis über das Einkommen erbracht, so kann es sein, dass die Krankenversicherung annimmt, dass die Höchstgrenze (2014 bei 4.050 €) erreicht wird - entsprechend wäre dann der Höchstbetrag für die freiwillig gesetzliche Versicherung fällig (2014 627,75 € bzw. 603,45 €).
| Mindestbeitrag beachten
Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen derzeit mindestens einen monatlichen Beitrag von 309 € beziehungsweise von 322 € pro Monat für Ihre Krankenversicherung bezahlen (Stand 2014). Der Unterschied begründet sich darin, ob der freiwillig gesetzlich Versicherte einen Krankengeldanspruch wünscht oder nicht. Für die Bemessungsgrenze eines Freiberuflers sowie Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, werden sämtliche Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit sowie andere Einnahmen - wie beispielsweise Mieteinnahmen, Pacht, Dividenden oder Zinsen - herangezogen. Der Krankenversicherungsbeitrag kann sich bei Bedürftigkeit des freiwillig gesetzlich Versicherten auf 206 € reduzieren oder z.B. im Rahmen einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.
Der Freiberufler oder Selbstständige, der darüber nachdenkt, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, muss bedenken, dass er die Beiträge alleine trägt und keinen Zuschuss, wie ein Angestellter, von seinem Arbeitgeber erhält. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, kann unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungs- und Bindefristen jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln.
| Nachteil: höhere Kosten
Freiwillig gesetzlich versichert heißt in erster Linie die Teilnahme am Solidarsystem. Somit stehen dem freiwillig gesetzlich Versicherten die gleichen Leistungsangebote zur Verfügung wie einem Arbeitnehmer oder Angestellten. Die privaten Krankenversicherungen bieten in der Regel einen besseren Umfang an Leistungen an. Wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, hat man aber die Möglichkeit, sich Zusatzleistungen der privaten Krankenversicherung dazu zu kaufen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Mittlerweile bieten aber auch die gesetzlichen Krankenkassen immer mehr Zusatzleistungen für freiwillig gesetzlich versicherte Personen an.
Die höheren Kosten, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, sind insbesondere daher relevant, weil bei der Beitragszahlung der Arbeitgeberanteil für Selbstständige und Freiberufler wegfällt. Darüber hinaus ist der Mindestbeitrag durch die gesetzlich festgestellte Einkommensbemessungsgrenze in der Regel höher – gerade bei jungen Existenzgründern – als der Beitrag für eine private Krankenversicherung. Etwas günstiger wird es für den freiwillig gesetzlich Versicherten, wenn er einen Gründungszuschuss erhält.
| Vorteil Familienversicherung & Vorerkrankung
Freiwillig gesetzlich versichert zu sein, bedeutet aber auch, an allen Vorteilen der gesetzlichen Krankenversicherung zu partizipieren. Einer der wesentlichen Vorteile freiwillig gesetzlich versichert zu sein, ist die Nutzung der Familienversicherung. Wenn Sie sich als Freiberufler oder Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichern, dann sind Ihre Familienmitglieder ohne Erwerbstätigkeit automatisch und kostenlos, ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert. Das bedeutet, dass ein Existenzgründer, der in naher Zukunft neben seinem Unternehmen auch eine Familie gründen möchte, den Taschenrechner noch genauer betrachten sollte.
Da eine Kinderversicherung bei der privaten Krankenversicherung in der Regel erschwinglich ist, greift das Argument der Familienversicherung oft nur bei mehreren Kindern sowie bei einem erwerbslosen Ehepartner. Jeder, der mit dem Gedanken spielt, sich aus dem Grund der kostenlosen Familienversicherung freiwillig gesetzlich versichern zu wollen, sollte sich rechtzeitig Gedanken über seine Familienplanung machen.
Ein weiterer Vorteil sich freiwillig gesetzlich zu versichern, ist die Tatsache, dass die zu zahlenden Krankenkassenbeiträge losgelöst von Ihrem Gesundheitszustand sowie von Ihrem Lebensalter sind. Gerade chronisch erkrankte Existenzgründer sollten sich daher eher freiwillig gesetzlich krankenversichern. Dazu kommt, dass ein chronisch erkrankter Existenzgründer auch nicht problemlos alle Leistungen einer privaten Krankenversicherung erhalten wird bzw. z.T. auch nicht aufgenommen wird.
Freiwillig gesetzlich versichert & Nebenerwerb
Für Gründer, die sich nebenberuflich selbstständig machen, gelten in punkto Krankenversicherung normalerweise die Regelungen des Sozialen Gesetzbuches für Arbeitnehmer und Angestellte. Ein Selbstständiger im Nebenberuf hat aber erst einmal die Pflicht seine Selbstständigkeit im Nebenberuf bei seiner zuständigen gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Insgesamt zählen nämlich auch die Einkünfte aus der selbstständigen Nebentätigkeit für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge.
Ein nebenberuflich Selbstständiger kann unter gewissen Umständen privat oder freiwillig gesetzlich versichert sein. Dabei ist die aufgewandte Arbeitszeit bzw. das Einkommen für die Selbstständigkeit relevant. Sofern die selbstständige Tätigkeit überwiegt oder das Einkommen aus der Selbstständigkeit höher ist als aus seinem Angestelltenverhältnis, kann der Selbstständige privat oder freiwillig gesetzlich versichert sein.