Gewerblicher Rechtsschutz: Für wen ist er sinnvoll?
Ein gewerblicher Rechtsschutz ist jedem Selbstständigen – sei es ein Handwerker, Freiberufler oder IT-Berater – zu empfehlen. Denn es kann schnell passieren, dass man beispielsweise mit einem Mitarbeiter oder seinem Vermieter in einen Rechtsstreit gerät - so ein Rechtsstreit kann teuer werden. Um Kosten zu vermeiden und im Streitfall in allen Bereichen ideal unterstützt zu werden, sollte ein Unternehmen dahingehend im Idealfall durch einen gewerblichen Rechtsschutz abgesichert sein.
Gewerblicher Rechtsschutz: was wird abgesichert?
Mit dem gewerblichen Rechtsschutz sorgt das Unternehmen grundsätzlich für den Fall eines Rechtsstreits vor. Die Deckung umfasst dabei den gesamten Ablauf eines Streitfalls – von der ersten Beratung, über den Versuch einer außergerichtlichen Einigung, bis hin zum gerichtlichen Prozess, sollte es letztendlich dazu kommen. Ein gewerblicher Rechtsschutz übernimmt zudem auch die Kosten für Gutachten, Kaution, Zeugengelder sowie – je nach Ausgang des Prozesses – die Kosten des Gegners.
Schadensbeispiel: Fristlose Kündigung
Der Inhaber einer Steuerkanzlei beschuldigt seine Sekretärin, regelmäßig Privatgespräche über das Telefon der Kanzlei zu führen. Daraufhin spricht er ihr die fristlose Kündigung aus. Die Sekretärin bestreitet die Vorwürfe und zieht vor Gericht. In diesem Streitfall greift ein gewerblicher Rechtsschutz, den die Steuerkanzlei abgeschloßen hat, und übernimmt entsprechend die Kosten.
Passive und aktive Rechtsschutzfunktion
Ein gewerblicher Rechtsschutz beinhaltet eine sogenannte passive und eine aktive Rechtsschutzfunktion. Die passive Variante unterstützt den Kunden, soweit gegen ihn ein Rechtsstreit angestrebt wird – wie zum Beispiel im bereits erwähnten Fall mit der gekündigten Mitarbeiterin. Die aktive Rechtsschutzfunktion ermöglicht es dem Kunden, von sich aus gegen bestimmte Beschlüsse oder Tatbestände vorzugehen. Ein gewerblicher Rechtsschutz greift beispielsweise, wenn ein Betrieb aktiv gegen eine Mieterhöhung seiner Geschäftsräume klagt.
Nicht versichert ist die Verteidigung gegen den Vorwurf von Taten, die nur vorsätzlich begangen werden können, wie etwa Beleidigung oder Diebstahl. Auch ein geplanter Rechtsstreit, der mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gewonnen werden kann (da zum Beispiel zu etlichen ähnlichen Fällen höchstrichterliche Beschlüsse vorliegen), ist in der Regel vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt. Auch der Vertragsrechtsschutz ist im gewerblichen Rechtsschutz nicht integriert. So ist das Unternehmen bei Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten hier nicht versichert.
Wichtiger Baustein: Arbeitsrechtsschutz!
Ein gewerblicher Rechtsschutz funktioniert vom Prinzip her nach einer Art Baustein-Prinzip. Je nach individuellem Bedarf des Unternehmens können einzelne Bereiche (Bausteine) in den Umfang des Versicherungsschutzes aufgenommen werden. Den wichtigsten Bereich stellt dabei der Arbeitsrechtsschutz dar, der immer dann greift, wenn es um Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern geht.
Wartezeit: ab wann gilt ein gewerblicher Rechtsschutz?
Wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, sind Sie ab dem ersten Tag versichert. Im Fall des gewerblichen Rechtsschutzes gibt es jedoch in besonderen Leistungsarten die sogenannte Wartezeit. Einer solchen unterliegen zum Beispiel die Bereiche Arbeitsrechtsschutz, Datenrechtsschutz oder Verwaltungsrechtsschutz.
Mit der Wartezeit nimmt der Versicherer die Rechtsstreitigkeiten aus dem Versicherungsschutz heraus, die bereits vor Abschluss der Versicherung begonnen haben. Darunter fallen auch solche, die zumindest im Vorhinein absehbar waren. In speziellen Versicherungsverhältnissen kann die Wartezeit jedoch entfallen: wenn das Unternehmen schon zuvor über eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung verfügt hat und der Übergang zwischen den beiden Versicherungsverträgen ohne Unterbrechung gewährleistet ist.