Arbeitsrecht für die Selbstständigkeit

In diesem Kapitel erfahren Existenzgründer und Selbstständige wichtige Aspekte zum Thema Arbeitsrecht für die Selbstständigkeit. Denn sie sind der Grundstein für den Umgang mit Mitarbeitern.

Wichtige Schlagwörter sind an dieser Stelle Arbeitsschutz, Arbeitszeit und -pausen, Urlaub, Entgelt, Gleichbehandlungsanspruch, Kündigung, werdende Mütter, Elternzeit und Gesetze im Allgemeinen.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Mitarbeiter haben das Arbeitsrecht

An dieser Stelle soll auf wichtige Pflichten und Vorgaben im Arbeitsrecht hingewiesen werden, die Sie als Arbeitgeber zu beachten haben. Das Arbeitsrecht gibt Ihnen und insbesondere Ihren Mitarbeitern Recht. Auf dem Arbeitsrecht fußt somit die Rechtsgrundlage.

Arbeitsschutz im Arbeitsrecht

  • Grundlegende Regelungen für den Arbeitsschutz gibt das Arbeitsschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung im Arbeitsrecht.
  • Darüber hinaus sollten Sie sich nach branchenspezifischen Auflagen erkundigen.

Arbeitszeit, Pausen, Urlaub

  • Für die tägliche Arbeitszeit sind acht Stunden vorgesehen, regelmäßige Pausen sind Pflicht. Eine zeitweise Verlängerung der Arbeitszeit ist bei Freizeitausgleich möglich.
  • Für die meisten Berufe gilt nach dem Arbeitsrecht die Sonn- und Feiertagsruhe (Ausnahmen bspw. in der Gastronomie, Hotelgewerbe, Veranstaltungen).
  • Der gesetzliche Mindesturlaub im Arbeitsrecht beträgt 24 Werktage.

Entgelt

  • In der Regel werden Sie zunächst nicht tariflichen Bestimmungen nach dem Arbeitsrecht unterliegen und somit sind Löhne frei verhandelbar. Allerdings gibt es in einigen Branchen Mindestlöhne und zudem kann eine zu große Unterschreitung der üblichen Löhne als sittenwidrig verurteilt werden.

Gleichbehandlungsanspruch im Arbeitsrecht

  • Kein Arbeitnehmer darf nach dem Arbeitsrecht aufgrund von Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Weltanschauung etc. benachteiligt werden. Dies greift bereits bei Stellenausschreibungen und der Auswahl der Kandidaten.

Kündigung im Arbeitsrecht

  • Im Arbeitsrecht bestehen gesetzliche Kündigungsfristen. Mitarbeiter sind gegen willkürliche Kündigungen geschützt.

Werdende Mütter und Elternzeit

  • Werdende Mütter können nach dem Arbeitsrecht nur im Falle ihrer ausdrücklichen Einwilligung auch noch innerhalb von sechs Wochen vor der Geburt beschäftigt werden. Nach der Geburt greift ein Beschäftigungsverbot nach dem Arbeitsrecht von mindestens acht Wochen.
  • Eltern haben Anspruch auf Elternzeit und damit die Freistellung von der Arbeit.

Gesetze im Arbeitsrecht im Detail

Die folgenden Gesetze aus dem Arbeitsrecht regeln die oben genannten Punkte im Detail.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Arbeitsrecht

Das Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht macht es sich zum Ziel, Benachteiligung von Beschäftigten aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder Rasse zu vermeiden. Eine unterschiedliche Behandlung ist nach dem Arbeitsrecht nur dann zulässig, wenn der Grund – also Geschlecht, Religion oder Alter - wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet auch vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um Ungleichbehandlung zu vermeiden. Wenn Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, ist der Arbeitgeber verpflichtet mit Maßnahmen wie Abmahnung, Versetzung oder Kündigung zu reagieren.

Beschäftigte haben nach dem Arbeitsrecht das Recht sich zu beschweren, die Leistung zu verweigern und Entschädigung sowie Schadensersatz zu fordern, wen sie benachteiligt werden.

Weitere Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Arbeitsrecht

Das Arbeitsschutzgesetz im Arbeitsrecht macht es sich zum Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter durch Maßnahmen zu sichern. Zur Durchführung der Maßnahmen hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitsrecht für eine Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie Vorkehrungen zu treffen, damit die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden und die Mitarbeiter ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Dabei dürfen die Kosten dafür nicht den Mitarbeitern auferlegt werden.

Weitere Informationen zum Arbeitsschutzgesetz im Arbeitsrecht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Arbeitsrecht

Die Arbeitsstättenverordnung im Arbeitsrecht ist zwar kein Gesetz, aber auch eine verbindliche Rechtsnorm und kommt direkt nach dem Gesetz. Es gibt also auch hier keinen Interpretationsspielraum. Die Arbeitsstättenverordnung macht sich die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zum Ziel.

Weitere Informationen zur Arbeitsstättenverordnung im Arbeitsrecht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Arbeitsrecht

Das Arbeitszeitgesetz im Arbeitsrecht macht es sich zum Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten. Außerdem sollen die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten verbessert werden. Dabei ist der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe für Mitarbeiter zu schützen. 

Zu den Regelungen im Arbeitsrecht gehört bspw. auch, dass die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nur dann auf zehn Stunden verlängert werden darf, wenn innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im Schnitt die acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Weiterhin ist eine Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden durch feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Wenn der Mitarbeiter mehr als neun Stunden arbeitet, stehen ihm insgesamt 45 Minuten zu, die er für Pausen zur Verfügung hat.

Weitere Informationen zum Arbeitszeitgesetz im Arbeitsrecht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) im Arbeitsrecht

Das Bundesurlaubsgesetz im Arbeitsrecht regelt den Mindesturlaub für Ihre Mitarbeiter. Dabei geht es um den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub je Kalenderjahr. Mindestens 24 Werktage Urlaub stehen dem Mitarbeiter nach dem Arbeitsrecht im Jahr zur Verfügung. Zusätzlich zu den Urlaubstagen stehen dem Mitarbeiter auch die Sonn- und Feiertage zur Erholung zur Verfügung, wenn keine Sonderregelungen vereinbart wurden.

Weiterhin regelt das Gesetz die Übertragbarkeit, Abgeltung und was bei Erkrankung im Urlaub zu tun ist. Weitere Informationen zum Bundesurlaubsgesetz im Arbeitsrecht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

Kündigungsschutzgesetz (KSchG) im Arbeitsrecht

Die Kündigung eines Mitarbeiters, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung nach dem Arbeitsrecht, wenn sie nicht aufgrund der Person oder in dem Verhalten des Mitarbeiters liegen oder durch betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters in diesem Unternehmen entgegenstehen, bedingt ist.

Weitere Informationen zum Kündigungsschutzgesetz im Arbeitsrecht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Arbeitsrecht

Das Mutterschutzgesetz im Arbeitsrecht gilt insbesondere für Frauen, die im Unternehmen - ob vor Ort oder per Heimarbeit - angestellt sind. Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat bei der Einrichtung des Arbeitsstelle die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Frau zu treffen, muss für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen und hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben.

Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz im Arbeitsrecht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

 

Behalten Sie bei den Gesetzen den Überblick. Die wichtigsten Gesetze finden Sie hier online.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.