Schließen Sie Verträge und AGBs richtig und rechtssicher ab

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Das Abschließen von Verträgen sollte gewissenhaft und ordentlich vonstatten gehen, denn Ihre Abmachung ist verbindlich. Neben den AGB´s sind auch noch weitere Kriterien zu beachten.

In einem Vertrag sollten u.a. Angaben zu den Vertragspartnern, dem Gegenstand, die Laufzeit, die Kündigungsfristen sowie die Konsequenzen bei einem Vertragsbruch gemachten werden.

Verträge und AGBs

Verträge gehören zum Alltag von Unternehmern - sei es ein Kaufvertrag, Mietvertrag oder Arbeitsvertrag. Schnell können sich unbeabsichtigt Fehler in die Vertrags- gestaltung einschleichen, die dann zu hohen finanziellen Belastungen führen können. Wichtige Verträge sollten Sie stets durch einen Anwalt entwerfen oder kontrollieren lassen.

Inhalte des Vertrags

  • Vertragsparteien:
    Zwischen wem wird der Vertrag geschlossen?
  • Gegenstand:
    Welche Leistung wird im Vertrag geregelt?
  • Laufzeit:
    Wie lange ist der Vertrag gütlig? Diese kann sich bspw. über einen Zeitraum oder über die Lieferung einer bestimmten Menge erstrecken.
  • Liefer- und Zahlungsbedingungen:
    Legen Sie die jeweiligen Konditionen hierzu fest. Regeln Sie auch was bei Leistungs- oder Zahlungsverzug geschehen soll. Auch Gewährleistungen, die von Ihnen angeboten werden, sind hier zu erwähnen, wenn sie nicht Teil der AGBs sind.
  • Kündigungsfristen:
    Mit welcher Frist kann eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten? Werden ggf. Entschädigungszahlungen fällig.
  • Vertragsbruch:
    Was wird für den Fall vereinbart, dass eine Seite den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt?
  • AGBs:
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind oftmals Teil der Verträge. Mehr Informationen erhalten Sie weiter unten auf der Seite.

Überblick zu wesentlichen Vertragsarten

  • Hinweis zur Sittenwidrigkeit:
    Verträge können, wenn sie die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eines Vertragspartners beschränken, angefochten und für sittenwidrig erklärt werden.
  • Kaufverträge:
    Prüfen Sie, ob Sie in der Lage sind, die vertraglich zugesicherte Leistung erfüllen zu können. Bei Kaufverträgen gelten verschiedene Gewährleistungspflichten für den Verkäufer.
  • Werkverträge:
    Bei dieser Vertragsform wird die Erstellung einer bestimmten Leistung für ein festgelegtes Entgelt vereinbart - also bspw. die Programmierung einer Software. Streitpunkt ist dabei oft, ob die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde - Forderungen zur Nachbesserung, die Minderung des Entgelts oder Schadenersatz- forderungen sind dann ein Thema.
  • Fernabsatzverträge (§ 312b BGB):
    Dies sind Verträge, die per Telefon, Internet oder andere Kommunikationsmittel abgeschlossen wurden. Wichtig ist dabei, dass der Kunde über sein Widerrufs- und Rückgaberecht unterrichtet wird. Dies schließt die Frist zum Widerruf mit ein (2 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Ausfertigung). Außerdem muss das Unter- nehmen dem Kunden vor Abschluss des Vertrags zahlreiche Auskünfte wie Name und Anschrift des Unternehmens sowie Einzelheiten zum Angebot geben.
  • Haustürgeschäfte (§ 312 BGB):
    Werden mit dem Verbraucher Geschäfte mündlich vereinbart, besteht auch hier ein Widerufs- oder Rückgaberecht, auf das er hinzuweisen ist.
  • Mietverträge:
    Achten Sie hier auf die Dauer des Mietverhältnisses und die Kündigungsrechte, damit Sie flexibel bleiben, wenn es um die Vergrößerung aber auch Verkleinerung Ihres Unternehmens geht. Unsachgemäß lange Laufzeiten können auf Sittenwidrigkeit geprüft werden.
  • Arbeitsverträge:
    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Kapitel Mitarbeiter einstellen.

Die AGBs oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind weit verbreitet. Durch die Vorformulierung von Vertragsbestandteilen müssen Sie diese nicht bei jedem Vertrag neu entwerfen. Die AGBs betreffen Regelungen zu denen Verträge wirksam werden. Dies betrifft bspw. Gewährleistungen und Haftungs- vereinbarungen. Welche Dinge es bei der Erstellung und Verwendung zu beachten gilt, erfahren Sie nachfolgende

Egal ob Verträge oder AGBs - anwaltlicher Rat ist zu empfehlen.

AGBs - was ist zu beachten?

Folgende Dinge sollten Sie bei Ihren AGBs beachten:

  • Sprache und Formulierung:
    Verwenden Sie eine einfache und verständliche Sprache
  • Inhalt:
    Bestimmt Regelungen (bspw. den generellen Haftungsausschluss) sind gesetzlich ausgeschlossen (hierzu § 305 bis 310 BGB).
  • Wirksamkeit:
    Die AGBs müssen in den Vertragsschluss einbezogen werden.
  • Im Falle eines Verkaufs an Verbraucher bedeutet dies, dass diese auf die AGBs hingewiesen werden und die AGBs Bestandteil der Vertragsunterlagen sind. Außerdem muss er sein Einverständnis erklären.
  • Werden Verträge nicht schriftlich geschlossen müssen AGBs wie bspw. in Restaurants gut sichtbar sein.
  • Online-Handel: Hier müssen die AGBs explizit bestätigt werden, außerdem müssen sie zum Download und zum Ausdruck zur Verfügung stehen.
  • Bei Geschäften mit Unternehmen muss zumindest auf die AGBs verwiesen werden.
TIPP
Übernehmen Sie die Standard-AGBs der Branchenverbände nicht unbesehen. Prüfen Sie diese auf Anpassungen für Ihr Unternehmen.

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