Handwerkskammer (HWK): die IHK für Handwerksberufe

Fällt Ihre Existenzgründung unter einen Handwerksberuf, ist die Mitgliedschaft bei einer Handwerkskammer obligatorisch. Die Handwerkskammer agiert als Interessenvertretung des Handwerks und unterstützt Sie als Existenzgründer somit unter anderem bei der Zusammenarbeit mit Ämtern und Aufsichtsbehörden. 

Mehr über die Arbeit und Mitgliedschaft einer Handwerkskammer finden Sie auf dieser Seite.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Mitgliedschaft in der HWK

Was die IHK für die Gewerbebetriebe ist, ist die Handwerkskammer (HWK) für die verschiedenen Handwerksberufe. Im Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. sind die deutschlandweit mehr als 50 Handwerkskammern sowie weitere Verbände zusammengeschlossen. Die Handwerkskammer agiert als Interessenvertretung des Handwerks und steht ihren Mitgliedern beratend zur Seite.

  • Die Handwerkskammer ist somit auch für Existenzgründer im Handwerk ein hilfreicher Ansprechpartner.

Handwerkskammer: Mitgliedschaft für wen?

Die Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer ist in Deutschland für Handwerker verpflichtend - unabhängig davon welche Rechtsform gewählt wurde. Für die Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer wird ein Beitrag erhoben, der von der Vollversammlung der jeweiligen Handwerkskammer bestimmt ist und zur Deckung der Kosten dienen soll.

Handwerkskammer und Handwerksberufe

Handwerksberufe sind vielfältig und werden in drei Gruppen unterteilt:

  • Zulassungspflichtige Handwerke, bei denen die Meisterpflicht besteht
  • Zulassungsfreie Handwerksberufe ohne Meisterpflicht
  • Handwerksähnliche Gewerbe

Welche Handwerke im Einzelnen hierunter fallen, können Sie hier erfahren.

Pflicht zur Eintragung bei der Handwerkskammer

Für sämtliche Handwerksberufe gilt allgemein die Pflicht zur Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer. Die zulassungspflichtigen Handwerke werden dabei in die sogenannte Handwerksrolle eingetragen. Für die zulassungsfreien Handwerksberufe und die handwerksähnlichen Gewerbe gibt es ein separates Verzeichnis.

  • Neben der Eintragung bei der Handwerkskammer ist für Existenzgründungen mit einem in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb zudem die Eintragung beim Gewerbeamt notwendig.

Handwerkskammer-Beitrag: die Kosten der Mitgliedschaft

Der Beitrag, der für die Mitgliedschaft an die Handwerkskammer zu entrichten ist, besteht aus einem fixen Grundbetrag und einem variablen Zusatzbetrag, der sich am Gewerbeertrag der letzten drei Jahre bemisst. Dabei können Freibeträge oder Beitragsbefreiungen zum Einsatz kommen. 

Tipp

Oft gibt es Abgrenzungsprobleme zwischen einem Handwerksberuf und einer gewerblichen Tätigkeit, die verschiedene Mitgliedschaften erfordern. Informieren Sie sich im Zweifel bei der Handwerkskammer und IHK. Außerdem gibt es Mischbetriebe, die in beiden Kammern registriert sein müssen. Dies betrifft Handwerksbetrieb, die auch ein Handelsgeschäft betreiben bspw. ein Autohaus mit Werkstatt.

  | Aufgaben der HWK

Was tut die Handwerkskammer? Die Handwerkskammer übernimmt in der Regel folgende Aufgaben:

  • Die Handwerkskammer vertritt die Interessen des Handwerks.
  • Die Handwerkskammer erarbeitet Anregungen und Vorschläge für die Förderung des Handwerks, berichtet regelmäßig über die Verhältnisse in der Handwerksbranche und erstellt Gutachten.
  • Die Handwerkskammer führt die Handwerksrolle, ein Verzeichnis über alle Inhaber eines zulassungspflichten Handwerkbetriebs.
  • Bei Problemen mit Kunden, Ämtern oder Aufsichtsbehörden übernimmt die Handwerkskammer die Rolle des Vermittlers und Schlichters.
  • Die Handwerkskammer bietet oftmals ein umfassendes Weiterbildungs- und Beratungsangebot an.
  • Als Experte zum Thema Ausbildung unterstützt und berät die Handwerkskammer Existenzgründer und Unternehmer bei der Einstellung von Auszubildenden. Zudem erlässt die Handwerkskammer Prüfungsvorschriften.
  • In Zusammenarbeit mit Innungen fördert die Handwerkskammer die Fortbildung der Meister und Gesellen.
  • Außerdem kann die Handwerkskammer als Sachverständiger fungieren und bietet ihren Mitgliedern Rechts- und Unternehmensberatung an.

  | Als Handwerker gründen

Wenn sie als Handwerker gründen wollen, sind neben der Mitgliedschaft bei einer Handwerkskammer weitere Aspekte zu beachten: Ist die Qualifikation des Meisters für Ihre Existenzgründung notwendig? Oder möchten Sie als zulassungsfreies Handwerk gründen? Ferner gilt es, den lokalen Markt zu analysieren, das heißt, die Größe der Zielgruppe und Konkurrenz zu ermitteln.

  • Für Existenzgründer im Handwerksbereich gibt es spezielle Förderprogramme und Zuschüsse. Diese finden Sie in unserer Kapitalgeber- und Förderdatenbank.
  • Mehr dazu, wie Sie als Handwerker gründen, finden Sie hier.

Kontakt zu den Handwerkskammern

In Deutschland gibt es über 50 Handwerkskammern, die sich für die Interessen von Existenzgründern und Unternehmen aus Handwerksberufen einsetzen. Hier finden Sie Kontaktdaten zum Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. sowie Ihrer Handwerkskammer in Deutschland.

Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. 

Website: www.zdh.de   

Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin

Postfach 11 04 72
10834 Berlin

Tel.: (0 30) 2 06 19-0
Fax: (0 30) 2 06 19-4 60

Handwerkskammern in Deutschland

Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Baden-Württemberg

Heilbronner Str. 43
70191 Stuttgart

Telefon: 0711 263 709-0
Fax:        0711 1657 444
Email:  info@handwerk-bw.de
www.handwerk-bw.de 

Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern

Max-Joseph-Str. 4
80333 München

Telefon: 089 5119 0
Fax:        089 5119 110
Email:  info@hwk-muenchen.de
www.hwk-bayern.de

Handwerkskammer Berlin

Blücherstr. 68
10961 Berlin

Telefon: 030 25903 01
Fax:        030 25903 232
Email:  info@hwk-berlin.de
www.hwk-berlin.de   

Handwerkskammertag des Landes Brandenburg

Charlottenstr. 34-36
14467 Potsdam

Telefon: 0331 3703-0
Fax:        0331 292377
Email:  info@hwkpotsdam.de 
www.hwk-potsdam.de

Handwerkskammer Bremen

Ansgaritorstr. 24
28195 Bremen

Telefon: +49 421 30500 0
Fax: +49 421 30500 109
Email:  service@hwk-bremen.de
www.hwk-bremen.de

Handwerkskammer Hamburg

Holstenwall 12
20355 Hamburg

Telefon: +49 40 35905 0
Fax: +49 40 35905 208
Email:  info@hwk-hamburg.de
www.hwk-hamburg.de 

Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern

Bierstadter Straße 45
65189 Wiesbaden

Telefon: +49 611 136 112
Fax: +49 611 136-178
Email:  info@handwerk-hessen.de
www.handwerk-hessen.de  

Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommern

Schwaaner Landstr. 8
18055 Rostock

Telefon: +49 381 4549 0
Fax: +49 381 4549 139
Email:   info@hwk-omv.de
http://www.hwk-omv.de 

Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen

Ferdinandstr. 3
30175 Hannover

Telefon: +49 511 38 08 70
Fax: +49-511 31 82 63
Email:  info@handwerk-lhn.de
http://www.handwerk-lhn.de

Westdeutscher Handwerkskammertag

Sternwartstr. 27/29
40223 Düsseldorf

Telefon: +49 211 30 07 700
Fax: +49 211 30 07 900
Email:  whkt@handwerk-nrw.de
www.handwerk-nrw.de  

Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz

vertreten durch die HWK Rheinhessen
Dagobertstraße 2
55116 Mainz 

Telefon: +49 6131 9992 0
Fax: +49-6131 9992 63
Email:  g.tartter@hwk.de,  kj.wirges@hwk.de
www.hwk.de 

Handwerkskammer des Saarlandes

Hohenzollernstr. 47-49
66117 Saarbrücken 

Telefon: +49 681-5809-0
Fax: +49 681 5809213
Email:  g.brenner@hwk-saarland.de 
www.hwk-saarland.de 

Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern

Am Lagerplatz 8
01099 Dresden 

Telefon: +49 351 4640-500
Fax: +49 351 4719188
Email:  info@hwk-dresden.de
www.hwk-dresden.de  

Handwerkskammer Schleswig-Holstein

Flensburg Lübeck vertreten durch die Hwk Flensburg
Johanniskirchhof 1
24937 Flensburg

Telefon: +49 461 866-130
Fax: +49-461 866-330
Email:  info@hwk-sh.de 
www.hwk-flensburg.de 

Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern

Fischmarkt 13
99084 Erfurt 

Telefon: +49 361 67070
Fax: +49-361 6422896
Email:  info@hwk-erfurt.de
www.hwk-erfurt.de  

  | Unser Fazit

Die Handwerkskammer im Überblick

  • Die Handwerkskammer ist die Interessenvertretung des Handwerks.
  • Die Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer ist für Handwerker in Deutschland Pflicht.
  • Zu den Aufgaben der Handwerkskammer zählen die Interessenvertretung des Handwerks, Vermittlung und Schlichtung bei Problemen, die Förderung und Weiterbildung.
  • Es ist ein Beitrag für die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer zu entrichten.
  • Eine Handwerkskammer finden Sie auch in Ihrer Nähe.
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.