Das Startup Weekend Leipzig ist Teil der Eventreihe des weltweiten Netzwerks Startup Weekend, das regelmäßig Veranstaltungen für Start-ups und andere Akteure der Gründerszene ins Le...
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Überblick: Anforderungen der einzelnen Bundesländer
Die Vielzahl der zum Teil erforderlichen Genehmigungen und zu erfüllenden Auflagen wird zusätzlich dadurch erschwert, dass oft unklar ist, welche Ämter, Behörden oder Einrichtungen kontaktiert werden müssen.
Ihre einheitlichen Ansprechpartner: Nachfolgend finden Sie die direkten Links zu den Portalen der einzelnen Bundesländer, um
- die notwendigen formalen Voraussetzung für die Gründung zahlreicher Tätigkeitsgebiete zu erfahren und
- entsprechende Formulare direkt herunterzuladen.
Klicken Sie einfach auf das jeweilige Bundesland. Wenn Sie grenzüberschreitend in Europa tätig werden wollen, finden Sie entsprechende Links am Ende der Seite.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner Baden-Württemberg
Geben Sie Ihre Tätigkeit und Ihren Ort ein und Sie erhalten einen Überblick über die nächsten Schritte bei Ihrer Gründung.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Bayern
Wählen Sie aus einer detaillierten Liste Ihre Tätigkeit aus und Sie erfahren was es zu beachten gilt und welche Formulare auszufüllen sind.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Berlin
Schritt für Schritt beantworten Sie die notwendigen Fragen und erhalten die Ergebnisse in einem PDF zusammengestellt.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Brandenburg
Einfach die persönliche Checkliste durcharbeiten und die Ergebnisse werden als PDF erstellt - der Assistent des Portals für Brandenburg.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Bremen
In Bremen stellt Ihnen ein Antragsassistent die entscheidenden Fragen und stellt Ihnen die Dokumente automatisch zusammen.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Hamburg
In Hamburg können Sie durch einen Fragebogen erfahren, welche Anforderungen Sie bei der Gründung eines bestimmten Unternehmens im Detail beachten und welche Ämter Sie kontaktieren müssen.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Hessen
Online den Antragsprozess simulieren und die notwenigen Formalien für Ihre Gründung erledigen.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Mecklenburg-Vorpommern
Hier finden Sie einen Wegweiser für zahlreiche Berufsgruppen von A wie Abbrucharbeiten bis Z wie Zweiradmechaniker.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Niedersachsen
Das Dienstleisterportal für Niedersachsen finden Sie hier.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner Nordrhein-Westfalen
Über eine Suchmaschine finden Sie die richtigen Ansprechpartner für Ihr Gründungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz
Sie geben Ihr Vorhaben in die Suchmaske ein und erfahren welche Behörden Sie kontaktieren müssen und welche Unterlagen erforderlich sind.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Saarland
Die Website des Saarland's für Ihre Existenzgründung finden Sie hier.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Sachsen
Berufe sowie gewerbliche Tätigkeiten von A bis Z sortiert finden Sie hier.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und Sie erhalten die notwendigen Informationen.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Schleswig-Holstein
Per Suchfunktion erhalten Sie hier Auskünfte welche Unterlagen erforderlich sind für die Anmeldung Ihres Unternehmens und wo Sie die Anmeldung vornehmen können.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner in Thüringen
Anträge für Ihre Gründung online ausfüllen und verwalten.
Europa
Das Portal 21 wird von zwei Bundesministerien betrieben und beinhaltet zahlreiche Informationen zu den einzelnen Ländern in Europa zu den Themen Erlaubnis, Genehmigungen und Behörden.
Über die Seite der Europäischen Kommission gelangen Sie direkt auf die Portale der einzelnen Länder in Europa, wo Sie wie für Deutschland Informationen zu den einzelnen Berufen bekommen.
Beispiel Bayern: Ein Malergewerbe gründen
Sie möchten als deutscher Existenzgründer ein Malergewerbe gründen? Mit Hilfe Ihres einheitlichen Ansprechpartners in Bayern erhalten Sie schnell und einfach alle Informationen, die Sie für Ihre Existenzgründung benötigen. Wenn Sie als Maler gründen müssen Sie unter anderem folgende Formalitäten beachten:
- Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie erfordern gegebenenfalls handwerksrechtliche Genehmigungen. Dies ist abhängig von Ihren Betriebsverhältnissen. Zudem müssen Sie bei einem stehenden Gewerbe der Gewerbe-Anzeigepflicht nachgehen.
- Betriebsstättenbezogene Formalitäten erfordern gegebenenfalls Baugenehmigungen oder Genehmigungen für Industrieanlagen.
- Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern erfordern unter anderem die Beantragung einer Betriebsnummer und die Versicherung der Arbeitnehmer.
- Steuerrechtliche Formalitäten des Finanzamts sind ebenso zu beachten.
Über die Website Ihres einheitlichen Ansprechpartners in Bayern erfahren Sie auch, welche Kosten hinsichtlich der Genehmigungen für die Existenzgründung auf Sie zukommen können.
Für-Gründer.de Fans
Bitte weitersagen:
- Per Franchise gründen: worauf zu achten ist
- Checkliste Internetrecht: Domain, Impressum etc.
- Perfekt auftreten - Ihr Design: Logo, Flyer etc.
- Vorsicht Webdesigner: die richtige Agentur finden
- Das Firmenlogo finden: Designer zeigen Ihre Arbeit
- Buchhaltung selber machen?
- Tipps, wie Sie die Unternehmenskrise meistern





