Als eingetragener Kaufmann (e.K.) in die Selbstständigkeit starten

Der Start in die Selbstständigkeit ist auch mit der Wahl der Rechtsform verbunden. Gründen Sie alleine, können Sie sich als eingetragener Kaufmann (e.K.) selbstständig machen. Ein Mindeststartkapital ist dabei nicht erforderlich, jedoch haften Sie auch als Kaufmann mit Ihrem Privatvermögen. Eine Alternative wäre eine Kapitalgesellschaft.

Der Kaufmann muss sich ins Handelsregister eintragen lassen und unterscheidet sich in vielen Punkten vom Kleingewerbetreibenden.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Die Existenzgründung als eingetragener Kaufmann

Bevor wir auf die Details der Rechtsform Kaufmann (e.K.) eingehen, stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile kurz und kompakt vor. Dann können Sie direkt eine erste Abwägung treffen, ob der Kaufmann weiterhin die für Sie passende Rechtsform ist. Oder ob Sie stattdessen eine andere Rechtsform wählen wollen. Alternativen haben wir Ihnen im Kapitel Einzelunternehmen gründen zusammengestellt. Nun aber zunächst zu den Vor- und Nachteilen der Existenzgründung als Kaufmann

  • Pro und Contra: Ein Mindeststartkapital ist als Kaufmann nicht erforderlich - jedoch besteht für Sie als Gründer die volle Haftung mit dem Privatvermögen
  • Pro: Der Kaufmann besitzt eine hohe Reputation.
  • Contra: Die Gründungsformalitäten als eingetragener Kaufmann sind umfangreicher als beim Kleingewerbetreibenden (Handelsregistereintrag)
  • Pro und Contra: Beim Kaufmann ist die doppelte Buchführung nötig, wenn Sie bestimmt Schwellenwerte im Umsatz oder beim Jahresüberschuss überschreiten
  • Contra: Wenn Sie die Finanzierung mit Investoren planen, dann müssen Sie direkt eine Kapitalgesellschaft, wie die GmbH, gründen.

Unterscheidung: Kaufmann und Nichtkaufmann

Grundsätzlich kann zwischen dem Kann-Kaufmann und Ist-Kaufmann unterschieden werden. Ein Ist-Kaufmann ist nach Definition des Handelsgesetzbuchs (HGB) jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe wiederum ist jedes Gewerbe, es sei denn, es erfordert nach Umfang oder Art keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.

Ob nun ein Unternehmen als kaufmännischer Betrieb geführt werden muss – womit der Nichtkaufmann automatisch zum Kaufmann wird – hängt von einer Reihe bestimmter Kriterien ab. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Höhe des Umsatzes und des Gewinns, den der potenzielle Kaufmann erwirtschaftet.
  • Das Anlage- und Betriebskapital des Unternehmens kann zum Kaufmann verpflichten.
  • Das Vorhandensein einer doppelten Buchführung spielt eine Rolle für den Kaufmann.
  • Die Anzahl und Qualifizierung der Mitarbeiter ist ein Kriterium für die Geschäftstätigkeit als Kaufmann.
  • Die Vielfalt der Leistungen und Geschäftsbeziehungen, die der potenzielle Kaufmann verfolgt.
  • Die Inanspruchnahme von Kredit und die Teilnahme am Wechselverkehr spielen eine Rolle für den Kaufmann.
  • Die Größe und Zahl der Betriebsstätten sind ebenfalls ein Kriterium für einen Geschäftsbetrieb als Kaufmann.

Somit wird also eine gewisse Komplexität und Größe des Unternehmens vorausgesetzt, die für die Leitung, Überwachung und Lenkung eine ausgebaute kaufmännische Organisation erfordert. Ist dies der Fall, wird der Inhaber des Unternehmens automatisch aufgrund des Gesetzes zum Kaufmann. Unter bestimmten Bedingungen finden also die Regelungen des HGBs für ein Unternehmen Anwendung und die Eintragung ins Handelsregister wird erforderlich.

Entscheidet sich ein Kann-Kaufmann unabhängig von seinem Geschäftsbetrieb für eine Eintragung ins Handelsregister, wird er automatisch zum Kaufmann und unterliegt ab der Eintragung ebenfalls den Regelungen des HGBs für den Kaufmann. Der Kann-Kaufmann kann die Eintragung ins Handelsregister auch wieder rückgängig machen und verliert damit seine Kaufmannseigenschaften.

Das Handelsgesetzbuch unterscheidet neben dem Ist-Kaufmann und Kann-Kaufmann zudem zwischen dem Fiktiv-Kaufmann und Form-Kaufmann, wobei diese Formen für Existenzgründer in der Regel nicht von Bedeutung sind. Für Gründer ist vielmehr die Frage entscheidend, welchen Umfang Ihr Geschäft hat und ob sie sich den höheren formalen Anforderungen für den Kaufmann aussetzen wollen.

Einige Einzelregelungen für den eingetragenen Kaufmann:

Ein Kaufmann unterliegt in seinem Geschäftsverkehr den Regelungen des Handelsgesetzbuchs. Daraus ergeben sich für den Kaufmann bestimmte Rechte und Pflichten. Folgende Regelungen sind unter anderem Bestandteil dieser Pflichten und Rechte des Kaufmanns:

  • Als Kaufmann ist es Ihnen erlaubt, Ihre Firma auch mit einer Sachbezeichnung oder einem Phantasienamen zu führen - mehr zum Thema Unternehmensname.
  • Ein Kaufmann kann einen Vertrag auch durch Schweigen annehmen. Möchte der Kaufmann einem Geschäft nicht zustimmen, muss er ausdrücklich widersprechen. Diese Regelung ist auch bei kaufmännischen Bestätigungsschreiben gültig.
  • Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Kaufmann in der Lage, Anspruch auf Vergütung geltend zu machen.
  • Im Falle von Zinsforderungen ist der Kaufmann gegenüber dem BGB im Vorteil.
  • Ein Kaufmann kann ein Schuldversprechen oder eine Bürgschaft formfrei ohne Erstellung einer Urkunde eingehen.
  • Der Kaufmann ist verpflichtet, alle Geschäftsvorfälle und die Unternehmenslage durch nachvollziehbare Aufzeichnungen zu dokumentieren (Führen von Handelsbüchern).
  • Weiterhin gelten für den Kaufmann besondere Regeln bei der Sorgfaltspflicht sowie der Vertragsstrafe.
  • Der Kaufmann ist in der Lage Kontokorrentvereinbarung zu treffen.
  | Rechtsformen für die Gründung des Einzelunternehmens

Neben der Rechtsform als eingetragener Kaufmann gibt es noch weitere Möglichkeiten als Einzelunternehmer in die Selbstständigkeit zu starten.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.