Aktiengesellschaft (AG) gründen: so gehts!

Zu den Kapitalgesellschaften zählt auch die Rechtsform der Aktiengesellschaft oder kurz AG. Die Gründung einer AG ist lediglich für große Gründungsvorhaben geeignet. Wenn Sie als Start-up eine AG gründen, ist ein hohes Startkapital von 50.000 € erforderlich. Die Haftung ist bei der Aktiengesellschaft auf das Firmenvermögen beschränkt.

Für die Gründung einer AG bestehen davor und danach hohe formale Anforderungen.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | AG gründen - große Schwester der GmbH

Die Aktiengesellschaft ist eine weitere Form der Kapitalgesellschaft. Die Gründung einer AG ist auch für einen Existenzgründer möglich. Dies wird als kleine Aktiengesellschaft oder Ein-Personen-AG bezeichnet. Erfahren Sie im Folgenden, worauf Sie bei der Gründung einer AG achten müssen. 

  | AG gründen: die wichtigsten Regeln

Anzahl der Gründer

An der Gründung einer AG müssen eine oder mehrere Personen beteiligt sein, die Aktien gegen Einlagen übernehmen.

Geschäftszweck

Gemäß Aktiengesetz verfolgt die Aktiengesellschaft stets ein Handelsgewerbe. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist damit zwingend, ebenso wie der Eintrag ins Handelsregister. Erfahren Sie mehr über die Anmeldung der AG.

Gründungsformalitäten für eine AG

Wenn Sie eine AG gründen, muss der Name der Gesellschaft die Bezeichnungen "Aktiengesellschaft" oder eine allgemeingültige Abkürzung (AG) enthalten. Zudem ist ein in Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung bei der Gründung der AG zu erstellen und notariell zu beurkunden. Die Satzung des Gesellschaftsvertrags muss enthalten:

  • die Firmierung und den Sitz der Aktiengesellschaft
  • den Gegenstand der Aktiengesellschaft; namentlich ist bei Industrie- und Handelsunternehmen die Art der Erzeugnisse und Waren, die nach der Gründung der AG hergestellt und gehandelt werden sollen, näher anzugeben
  • die Höhe des Grundkapitals zur Gründung der AG
  • die Zerlegung des Grundkapitals entweder in Nennbetragsaktien oder in Stückaktien, bei Nennbetragsaktien deren Nennbeträge und die Zahl der Aktien jeden Nennbetrags, bei Stückaktien deren Zahl, außerdem, wenn mehrere Gattungen bestehen, die Gattung der Aktien und die Zahl der Aktien jeder Gattung
  • ob die Aktien der Aktiengesellschaft auf den Inhaber oder auf den Namen ausgestellt werden
  • die Zahl der Mitglieder des Vorstands oder die Regeln, nach denen diese Zahl festgelegt wird.

Die Gründung einer AG erfolgt in mehreren Schritten unter notarieller Begleitung:

  • Wenn Sie eine AG gründen, erfolgt zunächst die Feststellung der Satzung des Gesellschaftsvertrags.
  • Dann muss zur Gründung der AG das Grundkapital aufgebracht werden.
  • Nach der Gründung der AG erfolgt die Bestellung der Organe wie des Aufsichtsrats und der Abschlussprüfer. Der Aufsichtsrat ernennt dann den Vorstand.
  • Sodann muss die Teileinzahlung des Kapitals zur Gründung der AG erfolgen.
  • Erstattung des Gründungsberichts: Die Gründer müssen über die Gründung der AG berichten. Dieser Bericht wird von Vorstand und Aufsichtsrat geprüft.
  • Zur Gründung einer AG gehört auch eine Gründungsprüfung durch eine dritte fachkundige Stelle bspw. einen Wirtschaftsprüfer.
  • Wenn Sie eine AG gründen, muss diese ins Handelsregister, anschließend im Transparenzregister eingetragen werden. Damit wird die AG rechtskräftig. Für alle vorher eingegangenen Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter der Aktiengesellschaft persönlich.

AG gründen mit einer Mustersatzung

Die Aktiengesellschaft wird mit dem Gesellschaftsvertrag gegründet. Stammkapital, Gesellschafterverhältnis und Stammeinlage gehören  - ähnlich wie bei der GmbH - zu den wichtigsten Eckpunkten. Die geltenden Bestimmungen wurden in diesem Mustervertrag berücksichtigt.

Startkapital/Haftung bei der Gründung einer AG

Bei der Gründung einer AG muss das Grundkapital der Aktiengesellschaft mindestens 50.000 € betragen. Die Haftung der Anteilseigner der Aktiengesellschaft ist auf die Höhe ihrer Anteile beschränkt.

Geschäftsführung nach der Gründung einer AG

Der Vorstand leitet eigenverantwortlich die Aktiengesellschaft. Dabei wird er vom Aufsichtsrat überwacht. Zudem gibt es zustimmungspflichtige Geschäfte.

AG gründen: Folgepflichten

Nach der Gründung einer AG ist mindestens einmal pro Jahr eine Hauptversammlung einzuberufen, die über zahlreiche Rechte wie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat oder über die Genehmigung des Jahresabschlusses verfügt. Ab einer bestimmten Größe der Aktiengesellschaft ist die Prüfung der Jahresabschlüsse per Gesetz vorgeschrieben.

Steuern für eine Aktiengesellschaft

  • Für die Aktiengesellschaft wird Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer erhoben.
  • Auf Ausschüttungen müssen die Anteilseigner Kapitalertragsteuer zahlen.
  • Mehr zum Thema Steuern erfahren Sie hier.

Rechnungslegung der Aktiengesellschaft

Wenn Sie eine AG gründen, unterliegt die Aktiengesellschaft wie andere Kapitalgesellschaften den Regelungen des Handelsgesetzbuches. Sie müssen Handelsbücher führen und sind im Fall von kleinen AGs mindestens zur Aufstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet. Größere Aktiengesellschaften haben noch wesentlich umfangreichere Jahresabschlüsse  zu erstellen.

Gründung einer AG mit nur einem Existenzgründer

Wenn Sie alleine als Existenzgründer eine AG gründen wollen, steht Ihnen die Rechtsform der kleinen Aktiengesellschaft zur Verfügung. Bei der Gründung einer AG in Form einer kleinen AG muss ebenso eine Vorstand und einen Aufsichtsrat eingesetzt werden. Im Fall der kleinen Aktiengesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person: dem Gründer. Er leitet und vertritt die kleine Aktiengesellschaft nach außen. Zudem wird bei der Gründung einer AG in Form einer kleinen Aktiengesellschaft der Gründer vom Aufsichtsrat zum geschäftsführenden Vorstand ernannt. 

Die bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in Form der kleinen AG verabschiedete Satzung muss notariell beurkundet werden. Um den Überblick über die kleine AG zu behalten, sollte die Zahl der Aktionäre zu Beginn der Gründung der AG überschaubar sein. Gründungsprüfer werden bei der Gründung einer AG in Form der kleinen Aktiengesellschaft vom Gericht bestellt. Außerdem sollte die kleine Aktiengesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden. Erfahren Sie mehr, über die Gründung einer AG in Form einer kleinen Aktiengesellschaft.

  | Weitere Rechtsformen für die Gründung

Neben der Aktiengesellschaft können Sie auch andere Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften gründen.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.