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Mit Expertenrat die Erfolgschancen erhöhen!
Tatsache ist, dass die ersten 2-3 Jahre nach der Gründung für den langfristigen Erfolg oder Misserfolg Ihres Vorhabens entscheidend sind. Fakt ist (leider) auch, dass knapp 30 % der Gründer innerhalb der ersten 3 Jahre scheitern. Dies könnte sehr oft vermieden werden, wenn frühzeitig ein Gründercoach oder Berater eingeschaltet werden würde, die auf Problembereiche aufmerksam machen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Genau hier setzt das KfW Gründercoaching oder Gründercoaching Deutschland an, das die Bundesregierung gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds aufgesetzt hat.
Bei dem Programm KfW Gründercoaching geht es darum, dass Sie Beratung von Experten in Anspruch nehmen können und nicht die vollen Kosten tragen müssen. So steuert das KfW Gründercoaching - je nach Region - 50 % oder 75 % der Beratungskosten als Zuschuss bei. Bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit kann der Zuschuss durch das KfW Gründercoaching gar bis zu 90 % betragen. Zu diesem speziellen Fall erfahren Sie alles, was wichtig ist unter KfW Gründercoaching - Arbeitslosigkeit. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Punkte vor, auf die Sie beim KfW Gründercoaching achten sollten.
Für wen ist das Gründercoaching Deutschland?
Existenzgründer und junge Unternehmen, die Ihre Erfolgschancen mit dem KfW Gründercoaching wesentlich erhöhen wollen, haben innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Gründung Anspruch auf die Zuschüsse aus dem KfW Gründercoaching für die Beratung. Dies gilt also, wenn Sie ein Unternehmen gegründet haben, ein Unternehmen übernehmen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder Ihr junges Unternehmen festigen wollen.
Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen, die bereits mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio. € Umsatz im Jahr erwirtschaften. Auch Unternehmen in der Krise können die Beratung nicht über das KfW Gründercoaching bezuschussen lassen. Zudem erhalten Unternehmer aus den folgenden Branchen: Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Unternehmensberatung, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung keine Zuschüsse aus dem KfW Gründercoaching.
Förderhöhe: wie viel wird bezuschusst?
Beim KfW Gründercoaching darf der Maximalbetrag für das Honorar der Beratung bei 6.000 € liegen. In diesem Zusammenhang darf das Tageshonorar im Rahmen des KfW Gründercoaching nicht mehr als 800 € betragen. Dabei werden die Kosten für die Beratung wie folgt bezuschusst:
- 75 % in den neuen Bundesländern sowie Lüneburg - somit also maximal ein Zuschuss von 4.500 € für die Beratung
- 50 % in den alten Bundesländern und Berlin - somit maximal ein Zuschuss von 3.000 € für die Beratung
Übrigens: Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen, können im 1. Jahr bis zu 90% durch das KfW Gründercoaching gefördert werden. Allerdings beträgt in diesem Fall die Obergrenze für das KfW Gründercoaching 4.000 €.
Welche Kosten der Beratung tragen Sie selbst?
Folgende Kosten müssen Sie beim KfW Gründercoaching selbst übernehmen:
- den Eigenanteil am Beraterhonorar
- die Fahrtkosten des Beraters
- sonstige Nebenkosten in der Beraterrechnung
- die Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettorechnungsbetrag
Welche Berater sind für das KfW Gründercoaching zugelassen?
Achten Sie bei der Auswahl Ihres Beraters darauf, dass der jeweilige Berater in der KfW Beraterbörse gelistet ist. Denn nur diese Berater sind für die Förderung durch das KfW Gründercoaching zugelassen. Wir empfehlen Ihnen gerne den geeigneten Berater für das KFW Gründercoaching.
Wie stellen Sie den Antrag für das KfW Gründercoaching?
- Wählen Sie Ihren Gründercoach aus
In unserer Beraterbörse finden Sie eine Reihe an Beratern. Wichtig ist zu beachten, dass der Berater von der KfW zugelassen sein muss. - Antrag auf Gründercoaching online erfassen
Auf eine Onlineplattform der KfW geben Sie Daten zu Ihrem Antrag auf Gründercoaching ein. Dazu gehören Ihre persönlichen Daten, Name des Beraters, Dauer der Beratung und Honorar. Hier finden Sie die Plattform. - Regionalpartner für das KfW Gründercoaching
Gehen Sie mit dem ausgefüllten Antrag zu Ihrem regionalen Ansprechpartner für das KfW Gründercoaching. Mit diesem besprechen Sie Ihr Geschäftskonzept. Der regionale Ansprechpartner sendet den Antrag mit seinem Votum an die KfW. Finden Sie Ihren Regionalpartner - Prüfung durch die KfW
Im Anschluss prüft die KfW das Votum des Regionalpartners und Ihren Antrag auf das KfW Gründercoaching und wird Sie schriftlich informieren. - Vertragsabschluss zur Beratung
Nach der Zusage für das KfW Gründercoaching schließen Sie den Vertrag mit Ihrem Berater ab. Den Beratervertrag regelt die Höhe der Vergütung sowie Dauer und Inhalte der Beratung. - Beratung
Der Berater berät Sie in den vereinbarten Bereichen und hilft Ihnen, die Erfolgschancen Ihres Unternehmens zu erhöhen. - Abschluss der Beratung
Wenn die Beratung erbracht worden ist, reichen Sie bitte bis spätestens 12 Monate nach Zusage durch die KfW die folgenden Unterlagen bei der KfW ein:- Gesamtrechnung der Beratung
- Schlussverwendungsnachweis
- Abschlussbericht (wird von Ihrem Berater erstellt)
- Kontoauszug als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil und die Mehrwertsteuer
Für-Gründer.de Fans
Bitte weitersagen:
- Per Franchise gründen: worauf zu achten ist
- Checkliste Internetrecht: Domain, Impressum etc.
- Perfekt auftreten - Ihr Design: Logo, Flyer etc.
- Vorsicht Webdesigner: die richtige Agentur finden
- Das Firmenlogo finden: Designer zeigen Ihre Arbeit
- Buchhaltung selber machen?
- Tipps, wie Sie die Unternehmenskrise meistern





