Erfolgreich selbstständig im Reisegewerbe

Was ein Reisegewerbe ist, definiert die Gewerbeordnung. Beispiele für das Reisegewerbe sind Schausteller, Marktkaufleute, mobile Verkäufer aber teilweise auch Handwerker. Das Gewerbeamt ist Ansprechpartner für den erforderlichen Reisegewerbeschein beim Reisegewerbe.

Es gibt auch Reisegewerbe, die keinen Reisegewerbeschein brauchen. Lesen Sie nachfolgend mehr rund um die Selbstständigkeit im Reisegewerbe und den Reisegewerbeschein oder nutzen Sie direkt einen Beispiel-Businessplan.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Was ist ein Reisegewerbe?

Mit dem Begriff Reisegewerbe ist keine Branche im engeren Sinne gemeint. Vielmehr handelt es sich beim Reisegewerbe um eine bestimmte Art und Weise eine Tätigkeit auszuüben.

Die Gewerbeordnung definiert Reisegewerbe wie folgt: "Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3) oder ohne eine solche zu haben

  1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt."

Beispiele für Unternehmer im Reisegewerbe sind unter anderem

  • Vertreter an der Haustür, Verkäufer mit Bauchladen und Gewerbetreibende mit mobilen Stand.

Zum Reisegewerbe gehören aber auch sämtliche Anbieter einer gewerblichen Tätigkeit durch Herumziehen wie Handwerker, die Reparaturen von beweglichen Gegenständen durchführen.

Zusammengefasst: beim Reisegewerbe kommt nicht der Kunde zum Unternehmer, sondern der Unternehmer im Reisegewerbe ergreift selbst die Initiative und kommt zum Kunden. Wenn diese Definition auf Ihre Selbstständigkeit zutrifft, so müssen Sie als Reisegewerbe einen Reisegewerbeschein beantragen.

Im Reisegewerbe können Unternehmer eigentlich jede Tätigkeit ausüben wie im normalen Gewerbe. Um Personen im Reisegewerbe zu schützen sind jedoch bestimmte Tätigkeiten verboten. Dazu gehören die entgeltliche Vermittlung von Darlehen oder der Verkauf von Edelmetallen, Edelsteinen oder Schmucksteinen. Ebenso nicht gestattet im Reisegewerbe ist der Vertrieb von Giften, Wertpapieren oder Lotterielosen. Alle diese Tätigkeiten sind im Reisegewerbe verboten.

  | Businessplan für ein Reisegewerbe

Bei der Existenzgründung mit einem Reisegewerbe empfiehlt es sich, einen Businessplan zu erstellen. Der Businessplan hilft Ihnen bei der detaillierten Ausarbeitung Ihrer Geschäftsidee und wird beim Finanzierungsgespräch mit dem Bankberater benötigt.

Über 200 Businessplanbeispiele

Ein Beispiel für den Businessplan können Sie als Grundlage nutzen, um Ihren eigenen, individuellen Businessplan für Ihr Reisegewerbe zu erstellen. Unser Partner Formblitz verfügt über 200 Businessplanbeispiele, die alle zum Download angeboten werden.

  | Reisegewerbeschein für die Gründung

Gemäß Gewerbeordnung betrifft die oben erwähnte Definition  für das Reisegewerbe dann bspw. Schausteller, Marktkaufleute oder den mobilen Bratwurst- oder Blumenverkäufer. Aber auch Handwerker können zum Reisegewerbe gehören, sofern diese ohne festen Sitz tätig sind. Sie alle müssen als Reisegewerbe beim Gewerbeamt einen Reisegewerbeschein beantragen.

Zusätzlich zum Reisegewerbeschein müssen Sie sich als Reisegewerbe meist auch noch eine Erlaubnis für den Stand besorgen, den Sie betreiben wollen. Dies ist für das Reisegewerbe dann in der Regel beim Ordnungsamt möglich. Ggf. müssen Sie auch das Bauamt für ihr Reisegewerbe kontaktieren.

Wichtig für Unternehmer im Reisegewerbe ist der Reisegewerbeschein:

  • Unternehmer im Reisegewerbe müssen den Reisegewerbeschein immer bei der Ausübung des Gewerbes mitführen. Ist der Reisegewerbeschein nicht vorzeigbar, muss das entsprechende Reisegewerbe mit einer Geldbuße rechnen.
  • Um ein Reisegewerbe anzumelden und den Reisegewerbeschein zu erhalten muss eine Verwaltungsgebühr gezahlt werden. Die Gebühr für den Reisegewerbeschein richtet sich jeweils nach der angestrebten Tätigkeit im Reisegewerbe und kann zwischen 30 € und 400 € betragen.

  | Unterlagen für den Reisegewerbeschein

Um ein Reisegewerbe anzumelden und den Reisegewerbeschein zu erhalten benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Wenn Sie ein Reisegewerbe anmelden, müssen sie einen Antrag für den Reisegewerbeschein vom Gewerbeamt ausfüllen.
  • Für den Reisegewerbeschein benötigen Sie zudem einen Personalausweis oder ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
  • Wer ein Reisegewerbe anmeldet, muss einen Führungszeugnis und den Handelsregisterauszug vorlegen, soweit das Reisegewerbe dort eingetragen ist.
  • Für den Reisegewerbeschrein benötigen Sie zudem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
  • Für Reisegewerbe, die eine Tätigkeit mit Lebensmitteln ausüben, muss gegebenenfalls eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz vorgelegt werden, um den Reisegewerbeschein zu erhalten.
  • Zudem benötigen Sie, wenn Sie ein Reisegewerbe anmelden, ein Lichtbild und müsse einen Verwaltungsgebühr zahlen, um den Reisegewerbeschein zu erhalten.

Weitere Informationen, was Sie mitbringen müssen, wenn Sie ein Reisegewerbe anmelden, erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.

  | Ohne Reisegewerbeschein: Ausnahmen im Reisegewerbe

Die Gewerbeordnung nennt auch zahlreiche Tätigkeiten im Reisegewerbe, für die Sie bei Ihrer Selbstständigkeit keinen Reisegewerbeschein benötigen. In folgenden Fällen, die dem Reisegewerbe ähneln, ist kein Reisegewerbeschein notwendig:

  • Wenn Sie gelegentlich auf Veranstaltung wie Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbieten und damit vordergründig kein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie als Gründer keinen Reisegewerbeschein.
  • Wenn Sie selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei vertreiben, benötigen Sie keinen Reisegewerbeschein.
  • Wenn Sie Tätigkeiten in der Gemeinde Ihres Wohnsitzes oder Ihrer gewerblichen Niederlassung ausüben sofern und die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner zählt benötigen Sie keinen Reisegewerbeschein für ein Reisegewerbe.
  • Wer auf Grund einer Erlaubnis nach § 4 des Milch- und Margarinegesetzes Milch oder bei einer Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt, ist kein Reisegewerbe, das einen Reisegewerbeschein benötigt.
  • Wer Versicherungsverträge als Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d Abs. 3, 4 oder 5 oder Bausparverträge vermittelt oder abschließt oder Dritte als Versicherungsberater im Sinne des § 34e in Verbindung mit § 34d Abs. 5 über Versicherungen berät, benötigt keinen Reisegewerbeschein - das Gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen.
  • Wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt, wird nicht vordergründig als Reisegewerbe behandelt und benötigt deshalb keinen Reisegewerbeschein.
  • Wer Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet, zählt ebenso nicht zum Reisegewerbe, das einen Reisegewerbeschein beantragen muss.
Tipp

Beim Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute finden Sie weitere nützliche Informationen für das Reisegewerbe.

Weitere Informationen zum Reisegewerbe
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.